26. Januar, 2023

Neubauförderung ab März 2023

Neubau, Effizienzhaus 40, QNG und Wohneigentum für Familien – alles zu den geplanten Förderkrediten

Bild: © ponsulak – stock.adobe.com

Am 1. März 2023 soll die Förderung für den klimafreundlichen Neubau starten. Damit gelten für Neubauten ab März neue Förderkonditionen. Erste Informationen zur Ausgestaltung lässt nun die KfW verlauten.

Die Förderung zum „Klimafreundlichen Neubau“ erfolgt über die KfW-Förderbank. Für Neubauvorhaben werden zinsgünstige Kredite mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln bereitgestellt – einen zusätzlichen Tilgungszuschuss wird es nicht geben.

Je nach Antragsteller und Gebäude kann eins der drei eingerichteten Programme genutzt werden:

  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ (297)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ (298)
  • Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ (299)

Bundesbauministerin Klara Geywitz erklärt: „Mit diesem jährlich 750 Millionen Euro schweren Förderprogramm fördern wir ausschließlich den klimafreundlichen Neubau. Jeder kann die KfW-geförderte Zinsverbilligung beantragen. Sie hilft genau dann, wenn es oft am schwierigsten ist: Beim Start der Finanzierung für ein Eigenheim oder Mehrfamilienhaus.“

Klima-Förderung im Neubau nur fürs Effizienzhaus 40

Gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb von Gebäuden mit Effizienzhaus 40 Standard. Bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit können über einen zinsgünstigen Förderkredit finanziert werden. Für Gebäude die zusätzlich die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen, sollen förderfähige Kosten von bis zu 150.000 € zinsgünstig finanzierbar werden.

Das Effizienzhaus 40 wird somit als „Klimafreundliches Wohngebäude“ eingestuft, gekennzeichnet durch niedrige CO2-Emissionen im gesamten Lebenszyklus sowie einer hohen Energieeffizienz durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen und durch die Einbindung erneuerbarer Energien. Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse dürfen nicht verbaut werden.

Förderantrag mit Energieeffizienz-Experten

Die Vergabe der Kredite erfolgt analog den bestehenden BEG-Krediten. Der Kreditantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden und damit bevor ein der Ausführung zum Bauvorhaben zuzurechnender Lieferungs- oder Leistungsvertrags geschlossen wird. Der Förderkredit wird mit der Zuarbeit eines Energieeffizienz-Experte über eine Hausbank beantragt. Das heißt: ein Energieeffizienz-Experte muss das Effizienzhaus planen, berechnen und die Sicherung des energetischen Standards während der Bauphase begleiten. Ist das Haus fertig muss der Energieeffizienz-Experte bestätigen, dass der Förderstandard auch tatsächlich erreicht wird.
Bei Beantragung der Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude) ist zusätzlich eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater einzubeziehen und nach Durchführung ein QNG-Nachweis vorzulegen.

Förderprogramm Wohneigentum Familien startet im Juli 2023

Familien können auf weitere Förderoptionen hoffen. Zum 1. Juni 2023 soll das Neubauprogramm „Wohneigentum für Familien“ des BMWSB starten. Der zusätzliche Förderkredit soll Familien mit Kindern und geringem oder mittlerem Einkommen bei der Schaffung von neuem selbstgenutztem Wohnraum fördern. Geplant sind Kreditbeträge bis zu 240.000 Euro, kombinierbar mit der Förderung fürs Effizienzhaus 40.