31. August, 2018

NRW-Sofortprogramm für Elektromobilität ist ein Renner!

1.350 Förderanträge von Handwerkern, Kleinunternehmern und Privaten bewilligt

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Nordrhein-Westfalen fördert die Errichtung von Wallboxes und Ladesäulen mit bis zur Hälfte der Investitionskosten.
 
Die Förderung als lohnender Zuschuss soll die Entscheidung zum Umstieg auf ein E-Fahrzeug erleichtern. Die Errichtung von stationärer Normalladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge wird vom Land gefördert, wenn der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom stammt.

 

Große Nachfrage nach modernen Wallboxes und Ladesäulen

Seit dem Programmstart im Oktober 2017 haben Privathaushalte, Handwerker sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) rege von diesem Angebot Gebrauch gemacht: Insgesamt wurden bereits 1.350 Antrage bewilligt, drei Viertel wurden von Privatpersonen gestellt, 20 % entfielen auf Unternehmen. Durch die Förderung wurden mittlerweile 568 öffentlich zugängliche und 1.301 nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet. Für das Sofortprogramm Elektromobilität stehen für 2018 und 2019 insgesamt 20 Millionen Euro an Fördergeldern des Landes bereit. Bislang wurden 5,3 Millionen Euro bewilligt:
 
  • 3,1 Mio. Euro für Privathaushalte, Handwerker sowie KMU 
  • 1,5 Mio. Euro für Kommunen und Kreise 
  • 0,8 Mio. Euro gab es für Kommunen und Unternehmen 
Die Antrags- und Bewilligungsverfahren der Förderungen des Sofortprogramms Elektromobilität (Förderprogramm progres.nrw Markteinführung: Ladeinfrastruktur) wickelt die Bezirksregierung Arnsberg ab. Anträge für 2018 können noch bis zum 20. November 2018 gestellt werden. 

 

Die Zuschüsse im Überblick

Private Ladepunkte werden mit bis zu 50 % der Ausgaben bzw. maximal 1.000 Euro bezuschusst.
 
Handwerker und kleinere Unternehmen, die unter die De-minimis-Regelung fallen, können für die Installation öffentlich zugängiger Normalladeinfrastruktur (11 bis 22 kW) mit einer Förderquote 50 % der Ausgaben rechnen, maximal einer Zuschuss-Summe von bis zu 5.000 Euro je Ladepunkt. Für nicht-öffentliche Ladepunkte, die Firmen-intern genutzt werden sollen, beträgt die Förderung 50 % der Ausgaben bis max. 1.000 Euro je Ladepunkt. 
 
Kommunen können umfangreiche Förderungen von einer Umsetzungsberatung über die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und der entsprechenden Ladeinfrastruktur nutzen.
 
  • Umsetzungsberatung: 80 % der Beratungskosten bis zu 50.000 Euro
  • Batterieelektrofahrzeug: bis zu 40 % der Anschaffungskosten max. 30.000 Euro je Fahrzeug
  • Brennstoffzellenfahrzeug: bis zu 60 % der Anschaffungskosten, max. 60.000 Euro je Fahrzeug
  • stationärer, nicht-öffentlicher Normalladeinfrastruktur (bis 22 kW) 
    Wallbox: bis zu 80 % der Ausgaben, max. 1.600 Euro pro Ladepunkt
    Ladesäule: bis zu 80 % der Ausgaben, max. 8.000 Euro pro Ladepunkt
  • öffentliche Ladeinfrastruktur (Normalladesäule / Schnelladesäule) – kann momentan nicht beantragt werden
Informationen finden Sie unter www.elektromobilitaet.nrw.de