6. Juli, 2022

Antragstopp für KfW-Zuschuss zum Einbruchschutz

Fördertopf ist leer

Bild: © Wolfgang Dirscherl – pixelio.de

Zum 1. Juli 2022 musste die KfW den Antragsstopp im Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) bekanntgeben. Für die aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) finanzierten Zuschüsse stehen keine Fördermittel mehr zur Verfügung.

10% bis 20% als Zuschuss vom Staat – die Nachrage ist groß.
Für förderfähige Investitionen von 500 € bis 1.000 € konnte bisher ein Zuschuss von 20% beantragt werden. Darüber hinausgehende Kosten – bis zu 15.000 € – wurden mit 10 % bezuschusst. Maximal konnte so ein Zuschuss von 1.600 € in Anspruch genommen werden. 2021 wurden ca. 9.800 Maßnahmen mit einen durchschnittlichen Zuschuss von 715 € bezuschusst. Im 1. Quartal 2022 wurden Anträge für über 2.300 Vorhaben gestellt und durchschnittlich mit 860 € gefördert.

Ab sofort können keine Zuschussanträge mehr gestellt werden.
Bereits von der KfW zugesagte Anträge sind nicht betroffen. Wer schon eine Zusage oder Antragsbestätigung erhalten hat, für den ist der Zuschuss reserviert. Die Auszahlung erfolgt nach Umsetzung der Maßnahmen zum Einbruchschutz, sobald die Einhaltung der Fördervoraussetzungen gegenüber der nachgewiesen wird.
Zum Zuschussprogramm

Der Förderkredit ist weiterhin nutzbar.
Bis zu 50.000 € der förderfähige Investitionen in besseren Einbruchschutz, den Abbau von Barrieren oder für mehr Wohnkomfort können über den Förderkredit im KfW-Programm Altersgerecht Umbauen finanziert werden, derzeit zum Zinssatz von 1,79% (Stand 6.7.2022). Der KfW-Kredit muss vor Vorhabensbeginn über eine Bank oder einen Finanzierungsberater beantragt werden.
Zum Kreditprogramm