18. Mai, 2022

Arbeitsplan Energieeffizienz gibt Einblicke in die BEG-Reform

Das ändert sich für Sanierungsvorhaben

Bild: © Sebastian Göbel – pixelio.de

Mit dem am 17. Mai 2022 veröffentlichten Arbeitsplan Energieeffizienz gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Überblick über die momentan geplanten Maßnahmen und benennt die zeitlichen Etappen. Förderungen und Anreize werden dabei als wesentlicher Schlüssel für mehr Energieeffizienz gesehen. Mit dem bereits angekündigten Sommerpaket 2022 sollen die ersten Punkte bereits Mitte des Jahres in Kraft treten.

Geplante Änderungen für Sanierungsvorhaben
Die geplante BEG-Reform sieht vor den Anachronismus der Förderung von Gasheizungen zu beenden. Künftig soll es verstärkte Anreize für den Wechsel von fossilen Energieträgern (Öl und Gas) auf Erneuerbare geben. Bis 2024 sollen jährlich 500.000 Wärmepumpen neu installiert werden. Ab 2024 soll im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert werden, dass bei jeder neu eingebauten oder ausgetauschten Heizung, mindestens 65 % Erneuerbare Energien zu nutzen sind.

Besonders die energetisch schlechtesten Gebäude sollen im Gebäudebestand angegangen werden. Im Bereich von Mietshäusern ist neu angedacht den CO2-Preis für Erdgas und Heizöl nach einem Stufenmodell (gestaffelt nach Energieeffizienz des Gebäudes) zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen.

Weiterer Ansatz: Wärmenetze statt Einzelheizungen, besonders in Ballungsgebieten wird hier ein hohes Potenzial zur Energieeinsparung gesehen. Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) befindet sich bereits im Genehmigungsverfahren bei der EU. Das Förderprogramm soll den Ausbau und die Transformation von Wärmenetzen und damit einen direkten Wechsel auf Erneuerbare Energien ohne fossile Brücken fördern. Die BEW-förderung soll durch eine erleichterte Förderung von Fernwärmeanschlüssen in der novellierten BEG-Förderung komplementiert werden.

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