3. Januar, 2018

BAFA-Zuschüsse richtig beantragen

Zuschuss vor Beauftragung des Handwerkers online beantragen

Foto: © Corinna Dumat – www.pixelio.de

Für Ökoheizungen auf Basis Erneuerbarer Energien zahlt der Staat lohnende Zuschüsse aus. Allerdings gelten für die Beantragung der Zuschuss-Förderung seit 1. Januar 2018 neue Regeln. Sich an die Antragsfristen und Fördervoraussetzungen zu halten lohnt sich! Es winken mindestens 1.300 € Zuschuss für eine energieeffiziente Wärmepumpe, 3.000 € und mehr für einen Pelletkessel, 500 € für eine Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung bzw. 2.000 € für die solarthermische Heizungsunterstützung.

1. Zuerst Förderung beantragen, dann Handwerker beauftragen

Seit 1.1.2018 müssen Förderanträge generell vor Beauftragung des Heizungsbauers beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gestellt werden. Heizungsangebote mit Hinweis darauf, dass Förderung beantragt werden soll sowie eventuell erforderliche Beratungen können und sollten im Vorfeld eingeholt werden. Wurde die förderfähige Heizung noch im letzten Jahr beauftragt oder sogar noch vor dem 31.12.2017 in Betrieb genommen, kann die Förderung noch nachträglich bzw. unter Nutzung der Übergangsregelung nachträglich beantragt werden.

  • Auftrag ab 1.1.2018 – Den Förderantrag vor Auftragsvergabe stellen!
  • Auftrag bis 31.12.2017 / Inbetriebnahme in 2018
    Den Förderantrag nach Inbetriebnahme zusammen mit der „Erklärung zur Inanspruchnahme der Übergangsregelung“ bis spätestens zum 30.9.2018 stellen.
  • Auftrag und Inbetriebnahme noch in 2017
    Der Förderantrag kann innerhalb von 9 Monaten nach Inbetriebnahme gestellt werden.

2. Zuschuss online beantragen

Der Zuschussantrag muss online gestellt werden. Dazu sind im vom BAFA bereitgestellten Online-Formular Angaben zum Antragsteller, zum Gebäude und zur Heizung erforderlich. Bereits im Online-Formular erfolgt die Auswahl, ob die Basis- oder die Innovationsförderung und mögliche Zusatzförderungen beantragt werden sollen. Hier gilt es die jeweiligen Fördervoraussetzungen zu kennen und einzuhalten. Im Zweifelsfall kann ein Energieberater helfen. Nach absenden des Online-Antrags bestätigt das BAFA den Antragseingang per Mail. Die Antragsunterlagen sollten auch für die eigenen Unterlagen als PDF gespeichert werden. Die darin enthaltende „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben“, muss als einzige Unterlage in Papierform innerhalb von 14 Tagen an das BAFA gesendet werden.

Die Eingangsbestätigung vom BAFA per Mail ist der früheste Startschuss für die Heizungsmodernisierung, allerdings ist sie keine Garantie für eine Auszahlung der beantragten Förderung. Das BAFA prüft erst mit Erhalt der „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben“, ob alle Förderkriterien erfüllt werden und erteilt daraufhin den offiziellen Bewilligungsbescheid. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen gilt es durch den Antragsteller selbst bzw. beim Fachhandwerker und / oder einem Energieberater bereits im Vorfeld sicherzustellen. Nur wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, wird der Zuschuss auch ausgezahlt.