27. Juli, 2022

BEG-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen werden gekürzt

Das ändert sich zum 15. August 2022

Bild: © Alexander Raths – fotolia.com

Die Bundesregierung hat die aktuelle Situation am Energiemarkt zum Anlass genommen, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu zu ordnen. Die Steuermittel sollen zielgerichtet eingesetzt werden, dort wo Klimaschutzeffekt und Fördereffizienz am höchsten sind.

Bereits zum 28. Juli 2022 treten erste Änderungen in Kraft. Zuschuss-Anträge für Einzelmaßnahmen beim BAFA erhalten eine Übergangsregelung bis einschließlich 14. August 2022.
Im Herbst 2022 werden weitere Änderungen folgen.
Beim Förderantrag gelten immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen. Für BEG-Einzelmaßnahmen muss der Förderantrag vor Auftragsvergabe an den Fachbetrieb gestellt werden.


Das ändert sich für Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Für Einzelmaßnahmen kann zukünftig nur noch die Zuschussförderung beantragt werden. Die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss über die KfW wird für Einzelmaßnahmen eingestellt. Die Fördersätze werden gesenkt und ein Heizungs-Tausch-Bonus anstelle des bisherigen Öl-Austausch-Bonus eingeführt. Die Förderung von Gasheizungen, bisher als Gas-Hybridsysteme und Renewable Ready gefördert, wird ersatzlos gestrichen. Der iSFP-Bonus für einen vorliegenden Sanierungsfahrplan vom Energieeffizienz-Experten kann nicht mehr bei der Heizungsmodernisierung genutzt werden. Der Bonus gilt aber weiterhin bei Dämmmaßnahmen, neuen Fenstern, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt weiterhin maximal 60.000 € pro Wohneinheit bei Wohngebäuden und max. 1.000 € pro m² Nettogrundfläche, insgesamt nun angepasst max. 5 Millionen € bei Nichtwohngebäuden.


Die neuen Zuschüsse für Heizungen

ab 15. August 2022

  • Gas-Hybridheizungen: keine Förderung mehr (bisher 30%)
  • Gasbrennwert-Heizungen (Renewable Ready): keine Förderung mehr (bisher 20%)
  • Solarthermie: 25% Zuschuss (bisher 30%)
  • Biomasse: 10% Zuschuss (bisher 35%-40%)
  • Wärmepumpe: 25% Zuschuss (bisher 35%)
  • effiziente Wärmepumpe: 30% Zuschuss (bisher 35%)
  • Erneuerbare Energien Hybridheizung: 25% Zuschuss (bisher 35%)
  • EE-Hybrid mit effizienter Wärmepumpe: 30% Zuschuss (bisher 35%)
  • EE-Hybrid mit Biomasseheizung: 20% Zuschuss (bisher 35%)
  • Wärmenetzanschluss: 25% Zuschuss (bisher 30%-35%)
  • Gebäudenetzanschluss: 25% Zuschuss (bisher 30%-35%)
  • Gebäudenetz Errichtung/Erweiterung: 25% Zuschuss (bisher 30%-35%)

Der neue Heizungs-Tausch-Bonus
Bei Einbau einer neuen, förderfähigen Heizung kann der Zuschuss zukünftig um den 10 prozentigen Heizungs-Tausch-Bonus aufgestockt werden. Der Bonus wird auf funktionierende Heizungen beschränkt und kann bei Austausch von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen beantragt werden und gilt auch für den Austausch einer funktionstüchtigen Gasheizung, wenn deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt. Nach dem Heizungstausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden, weder im Gebäude noch gebäudenah.

Die neuen Zuschüsse für Dämmung, Fenster, Lüftung, Smart-Home und Heizungsoptimierung

ab 15. August 2022

  • Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Haustür): 15% Zuschuss (bisher 20%)
  • Anlagentechnik (Lüftungsanlage, Smart-Home): 15% Zuschuss (bisher 20%)
  • Heizungsoptimierung: 15% Zuschuss (bisher 20%)

Der iSFP-Bonus wird nur noch eingeschränkt angerechnet
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Fördersatz zusätzlich um 5 %. Vorausgesetzt die Sanierungsmaßnahme wir innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt. Der iSFP-Bonus gilt nur für Maßnahmen an der Gebäudehülle, zur Heizungsoptimierung oder für Anlagentechnik, nicht mehr bei Heizungsmodernisierung.