8. April, 2022

Habecks Osterpaket zur Förderung der Gebäudemodernisierung

Das ist im Entlastungspaket geplant

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Die Bundesregierung startet eine breit angelegte Kampagne für Bürger und Wirtschaft. Der Inhalt – alles samt Maßnahmen um den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu steigern. Mit dem nun angekündigten Entlastungspaket kommen einige grundlegende Änderungen, die die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) betreffen. Doch auch niedriginvestive Maßnahmen wie z.B. der Einbau intelligenter Thermostate oder ein hydraulischer Abgleich von älteren Heizungsanlagen sollen gefördert werden.

Das sieht das Entlastungspaket vor:

  • Ab 1. Januar 2023 soll in der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes der Effizienzhaus-Standard 55 im Neubau verbindlich festlegt werden.
  • Ab 1. Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Bei Fernwärme soll für 2030 ein Anteil von mindestens 50 % klimaneutraler Wärme erreicht werden. Dazu soll unter anderem Abwärme schnell und unkompliziert in die Fernwärme integriert werden können.
  • Besonders ineffiziente Bestandsgebäude sollen vorrangig saniert werden, was auch die EU-Vorgaben fordern.
  • Das Kesselaustauschprogramm in der BEG soll optimiert werden. Vor allem Immobilieneigentümer mit über 20 Jahre alten Heizungsanlagen sollen zum Austausch motiviert werden. Geplant ist dazu der Start einer großen Wärmepumpen-Offensive bei Industrie, Handwerk und Privathaushalten.
  • Geprüft wird die Einführung einer Teilwarmmiete. Im Zuge dieser Reform sollen besondere Vorkehrungen für Mieter getroffen werden, deren Wohnungen die Mindesteffizienzstandards nicht erfüllen.
  • Die Regierung will Planungssicherheit bei der Gebäudesanierung und auch für Antragsteller der staatlichen Modernisierungsprogramme herstellen. Die Programmgestaltung und deren Finanzierung soll sichergestellt und Förderstopps möglichst vermieden werden.
  • Eine kommunale Wärmeplanung soll flächendeckend eingeführt werden. Jede Kommune entwickelt dabei ihren eigenen Weg hin zur klimaneutralen Wärmeversorgung, abhängig von der jeweiligen Situation und den Gegebenheiten vor Ort.