24. Januar, 2022

KfW stoppt BEG-Förderung

Sofortiger Antrags- und Zusagestopp für die BEG-Förderung

KfW-Bildarchiv – Stepan Sperl

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde von der KfW mit einem vorläufigen Programmstopp belegt.
Das haben der KfW-Vorstand und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemeinsam beschlossen, der Programmstopp tritt zum 24. Januar 2022 mit sofortiger Wirkung in Kraft. Anträge werden von der KfW somit nicht mehr bewilligt. Vom Förderstopp sind die Zuschuss- und Kreditvarianten der Programmteile BEG-Wohngebäude, BEG-Nichtwohngebäude und BEG-Kommunen betroffen. Wie mit bereits eingereichten aber noch nicht zugesagten Anträgen umgegangen werden soll und über mögliche alternative Förderangebote wollen das BMWK und die KfW noch entscheiden.

Vor allem Anträge zur Neubauförderung sprengten das BEG-Förderbudget
Auslöser ist wohl hauptsächlich das zum Jahresende 2021 angekündigte „Förder-Aus“ der beliebten Neubauförderung für KfW-Effizienzhäuser nach 55er Standard. Ab Februar 2022 wird das KfW-Effizienzhaus 55 aus der Neubauförderung gestrichen. Für viele Neubauprojekte, die bereits in Planung waren, galt es die bereits einkalkulierte Förderung noch zu beantragen. Als Folge traf die KfW in den letzten Wochen eine enorme Antragsflut, die in den vergangenen Tagen nochmals anstieg. Allein im Zeitraum November 2021 bis zum 24. Januar 2022 sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. € Fördervolumen eingegangen.
Die hohe Nachfrage sprengte das Förderbudget, der vom Bund für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellten Haushaltsmittel. Das Programm musste daher auch angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltsführung gestoppt werden.

KfW startete BEG-Förderung erst im Juni 2021
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG trat erst im Januar 2021 in Kraft.  Die BEG sollte die Förderkulisse für Bauherren und Hauseigentümer eigentlich vereinfachen, für Kontinuität und langfristige Planbarkeit sorgen. Im Januar 2021 startete das BAFA mit den Zuschüssen für BEG-Einzelmaßnahmen. Die KfW zog mit ihren Programmteilen im Juni 2021 nach. Schon Anfang November 2021 kam die erste Kehrtwende: Das Effizienzhaus 55 werde bereits zum Februar 2022 aus der BEG-Neubauförderung gestrichen.

Neue Regierung will die BEG-Gelder gezielt dort nutzen, wo die CO2-Einsparung am höchsten ist
Kontinuität und Planbarkeit sehen anders aus. Was war passiert? Die Bundestagswahl im September 2021 führte zu einem Regierungswechsel. Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium habe nach Berichten der dpa zufolge nicht nur angesichts der Antragsflut gehandelt sondern plane aufgrund der „Fehlsteuerung“ der Bundesförderung eine grundlegende Reform. Energiestaatssekretär Patrick Graichen erklärte gegenüber der dpa, dass in den vergangenen Jahren versäumt wurde, die Förderkulisse und die gesetzlichen Neubaustandards anzupassen. Stattdessen wurde eine veraltete Förderung fortgeschrieben, die falsche Anreize setzte.

Wie geht es weiter?
Nach bisherigen Informationen sollen die Fördermittel künftig gezielt dort eingesetzt werden, wo die CO2-Einsparung am höchsten sei – im Gebäudebereich vor allem für Maßnahmen zur Sanierung von Bestandsgebäuden. Sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitstehen, soll die Förderung für Sanierungen voraussichtlich wieder aufgenommen werden.

Die Förderung und die gesetzlichen Standards für Neubauten will das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium nun zügig neu ordnen und das Thema Neubauförderung auch vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme entscheiden.