8. Juni, 2021

Werden die BEG-Förderstandards bald strenger?

Klimaschutz Sofortprogramm bringt Änderungen in GEG und BEG

Bild: © S-Hofschlaeger – pixelio.de

Ein Entwurf Klimaschutz-Sofortprogramms zeigt, das geplante Maßnahmenpaket wird sich auch auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auswirken. Wer zukünftig von Förderung profitieren will, muss wohl höhere Anforderungen erfüllen.

Erst vor wenigen Monaten, im November 2020, löste das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab. Nun ist bereits die erste Novellierung zum Jahresstart 2022 geplant. Anforderungen und Wirtschaftlichkeitsgebot würden im Hinblick auf Klimafolgekosten modernisiert.
Auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) steckt noch in den Kinderschuhen. Das BAFA startete mit dem Programmteil für Zuschüsse zu Einzelmaßnahmen (BEG-EM) im Januar 2021. Die KfW zieht mit dem Start der Programmteile für Wohngebäude (BEG-WG) und Nichtwohngebäude (BEG-NWG) zum 1. Juli 2021 nach. Gerade heute erst wurde die korrigierte und erweiterte Förderrichtlinie zum BEG im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das BEG ist bis 2030 angelegt und vorgesehene Finanzmittel beschlossen. 

 

Was ist geplant?

  • Anhebung der Effizienzhaus-Standards 
    Ab 2023 soll das Effizienzhaus 55 zum Neubaustandard für alle Gebäude werden, ab 2025 sogar das Effizienzhaus 40. Für Bestandsgebäude sollen die bisherigen Förderstandards Effizienzhaus 100 und 85 im entfallen. Die Boni für Effizienzhäuser der Erneuerbaren-Energien-Klasse und Nachhaltigkeit sollen gestärkt werden.
  • Solarpflicht
    Für alle Neubauten und bei größeren Dachsanierungen ist eine Solarpflicht geplant, Photovoltaik und / oder Solarthermie zu installieren und zu nutzen.
  • Dämmung soll höher gefördert werden
    Der Fördersatz für Dämmmaßnahmen wird in der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG) um 10 Prozentpunkte angehoben.

 

Erneute Änderungen für Heizungsförderungen geplant!

  • Wärmepumpe
    Die Förderung für Wärmepumpen als Schlüsseltechnologie soll neu aufgestellt und fokussiert werden, möglichst noch 2021 eingeführt und bis Ende 2025 befristet werden. Eine Förderung solle die „Differenz der Investitionskosten für Wärmepumpen gegenüber konventionellen Wärmeerzeugern durch eine zur BEG zusätzliche, befristete Prämienförderung ausgleichen“ und an einen vorliegenden Sanierungsfahrplans geknüpft sein.
  • Hybridheizungen
    Ab 2023 fördert der Bund keine fossilen Heizungen mehr. Ab 2025 soll der Erneuerbare-Energien-Mindestanteil geförderter Hybridlösungen von jetzt 25 % auf mindestens 55 % erhöht werden. Die „Renewable ready“-Förderung läuft spätestens 2023 aus.
  • Biomasseheizungen (Holz und Pellet)
    Im Verhältnis zu anderen EE-Heizungen würden die momentan sehr hohen Fördersätze für Biomassekessel abgesenkt.
  • CO2 Preis
    Der CO2-Preis für fossile Energieträger solle künftig zu 50 % von den Vermietern getragen werden, dadurch die Mieter entlastet werden und Vermieter einen Anreiz zur energetischen Sanierung bekommen.