5. April, 2022

NRW schließt private Antragsteller von PV-Speicher-Förderung aus

progres.nrw Klimaschutztechnik mit neuen Förderschwerpunkten ab April 2022

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Mit dem Landesprogramm progres.nrw Klimaschutztechnik unterstützt Nordrhein-Westfalen die Einführung von Klimaschutztechnologien im Land. Bisher besonders stark nachgefragt sind die Zuschüsse für Batteriespeicher, die gemeinsam mit einer Photovoltaikanlage installiert werden. Im Jahr 2021 wurden 23.000 Anträge für Batteriespeicher mit einem Fördervolumen von 32 Mio. € bewilligt, im Jahr 2022 kamen bereits weitere 14.000 Anträge hinzu.

Förderaus für private Antragsteller
Umso überraschender kommt das jetzige Förderaus – die hohen Antragszahlen zeigen, dass der beabsichtigte Anschub für den Markthochlauf dezentraler Speicher mit den bewilligten Zuschüssen erfolgreich und geglückt sei. NRW entschließt sich damit nun anderen Förderschwerpunkten zu widmen und hat die Förderung von stationären Batteriespeichern für Privatleute zum 1. April 2022 beendet. Bereits gestellte Förderanträge würden weiter geprüft und bewilligt, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Für Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen läuft das Programm weiter
Im Gegensatz zu privaten Hauseigentümern ist der PV-Speicher-Zuschuss mit 100 € pro kWh Bruttospeicherkapazität, maximal 75.000 Euro je Gebäude und Standort für die anderen Antragsteller weiterhin beantragbar.
Förderanträge können auf Angebotsbasis und vor Maßnahmen weiterhin gestellt werden. Für die Landesförderung darf die Maßnahme erst nach positiver Prüfung des Antrages und nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beauftragt werden. Antragsberechtigt sind: freiberuflich Tätige, Unternehmen, kommunale Unternehmen oder Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände, Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen, Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen sowie Vereine, Parteien und Genossenschaften.

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