25. Juli, 2022

Umweltbonus für E-Fahrzeuge wird gekürzt

Das plant die Regierung für 2023

Bild: © Maksym Povozniuk – stock.adobe.com

Die gute Nachricht zuerst: E-Fahrzeuge werden auch über das Jahr 2022 hinaus staatlich gefördert. Die Bundesregierung hat sich nun auf neue Regeln zur Förderung von Elektrofahrzeugen geeinigt.
Die bisherige Förderung über den Umweltbonus sollte Kaufanreize setzen und die Mehrkosten der neuen Technologie gegenüber Verbrennern abfedern. Der Umweltbonus wird momentan zur Hälfte vom Staat und zur anderen Hälfte vom Autohersteller getragen. Der Bundesanteil wird durch die Innovationsprämie sogar verdoppelt, sodass bis zu 9.000 € als Kaufprämie winken. Mittlerweile ist die E-Mobilität auf dem Massenmarkt angekommen, Wirtschaftsminister Robert Habeck erklärt daher, dass E-Fahrzeuge in absehbarer Zukunft keine staatlichen Zuschüsse mehr brauchen. Das neue Förderkonzept soll den Übergang dazu schaffen.

Wer den Kauf eines E-Fahrzeugs plant und den Zuschuss nutzen will, sollte die geplanten Änderungen im Blick haben. Wichtig für Käufer eines E-Fahrzeugs: Der Förderantrag kann erst nach Fahrzeugzulassung gestellt werden.

Der Zuschuss wird verringert
Mit Jahresbeginn 2023 soll der Umweltbonus für E-Fahrzeuge sinken. Die Prämie für Plug-in Hybride soll Ende 2022 auslaufen und 2023 nicht mehr fortgesetzt werden. Habeck dazu: Der Förderfokus auf rein batterieelektrische Fahrzeuge „sorgt für mehr Klimaschutz im Verkehr und setzt die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zielgerichtet ein.“

E-Fahrzeuge mit Nettolistenpreis bis 40.000 € (ab 2024 bis 45.000 €)
bis 31.12.2022       6.000 € Bundesanteil + mind. 3.000 € Herstelleranteil
ab 1.1.2023            4.500 € Bundesanteil + mind. 3.000 € Herstelleranteil
ab 1.1.2024            3.000 € Bundesanteil + Herstelleranteil

E-Fahrzeuge mit Nettolistenpreis ab 40.000 € – 65.000 € (ab 2024 über 45.000 €)
bis 31.12.2022       5.000 € Bundesanteil + mind. 2.500 € Herstelleranteil
ab 1.1.2023            3.000 € Bundesanteil + mind. 2.500 € Herstelleranteil
ab 1.1.2024            keine Förderung mehr

Plug-in-Hybridfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis 40.000 €
bis 31.12.2022       4.500 € Bundesanteil + mind. 2.250 € Herstelleranteil
ab 1.1.2023            keine Förderung mehr

Plug-in-Hybridfahrzeuge mit Nettolistenpreis ab 40.000 € – 65.000 €
bis 31.12.2022       3.750€ Bundesanteil + mind. 1.875 € Herstelleranteil
ab 1.1.2023            keine Förderung mehr
Das Gesamtbudget wird begrenzt
Die Regierung plant für die Förderung reiner E-Fahrzeuge 2,1 Mrd. € für 2023 und weitere 1,3 Mrd. € für 2024 bereitzustellen. Insgesamt stehen so 3,4 Mrd. € zur Verfügung, „wenn die Mittel ausgeschöpft sind, endet die Förderung „, so das Ministerium.
Zum Vergleich: Das Förderbudget für 2022 beträgt 5 Mrd. €. Bis 1. Juli 2022 wurden insgesamt mehr als 1,3 Millionen Anträge für den Umweltbonus beim BAFA gestellt – davon rund 741.000 für reine E-Fahrzeuge und 576.000 Anträge für Plug-in-Hybride. Der Plan: Durch das Förderaus für Plug-in-Hybride in 2023, können Fördergelder eingespart und für rein elektrische Fahrzeuge bereitgestellt werden.

Weitere Einschränkung zum 1. September 2023
Ab 1. September 2023 soll die Förderung auf Privatpersonen beschränkt werden. Unternehmen können dann keine Förderung mehr beantragen. Momentan prüft das Ministerium allerdings die Förderung für Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen.

Steuervorteile bleiben unverändert
Die Anpassung der Förderung von Elektrofahrzeugen ist Bestandteil des Koalitionsvertrags der Regierung. Die Grünen forderten darüber hinaus auch Anpassungen der steuerlichen Förderung bei der Dienstwagenregelung für Elektroautos und Plug-in-Hybride. Nach  derzeitigem Stand sollen die Steuervorteile erhalten bleiben.

Nicht nur der Staat fördert.
Länder Kommunen und Energieversorger stellen Förderungen für Elektromobilität bereit und fördern E-Fahrzeuge, Lastenräder, Ladepunkte und Erneuerbare Energien-Anlagen zur Erzeugung von Ökostrom zum Laden.
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