28. September, 2021

Weitere Gelder zur Bundesförderung für effiziente Gebäude

Förderbudget bis Ende 2021 um 5,7 Mrd. Euro aufgestockt

Bild: © Michael Grabscheit - pixelio.de

Die Bundesregierung hat das Förderbudget für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ um 5,7 Milliarden Euro für das Jahr 2021 aufgestockt. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier von der CDU: „Allein bis Mitte September seien 10,6 Mrd. Euro Sanierungsgelder bewilligt worden. Wir rechnen im Gesamtjahr 2021 mit Bewilligungen von über 15 Mrd. Euro, vielleicht sogar mit bis zu 18 Mrd. Euro."

Die Fördergelder kommen an, ein Förderstopp wäre die falsche Botschaft.

Zuschüsse für energieeffiziente Einzelmaßnahmen können beim BAFA beantragt werden. Heizung auf Basis von erneuerbaren Energien werden je nach gewählter Technik mit 20 % bis zu 55 % der Kosten für Kauf und Installation bezuschusst, Wärmeschutzfenster oder die Dämmung von Dach, Wand oder Keller mit bis zu 20 % der Kosten, bei vorliegendem Sanierungsfahrplan vom Energieeffizienz-Experten mit 25 %. Die Zuschüsse oder Förderkredite mit Tilgungszuschuss in gleicher Höhe gibt die KfW aus – einen Kredit für Einzelmaßnahmen genauso wie den Zuschuss oder wahlweise einen Kredit für Sanierungen zum Effizienzhaus sowie zum Neubau eines geförderten Effizienzhauses.

Vor dem Hintergrund, dass der Gebäudesektor im vergangenen Jahr als einziger Bereich seine Klimaschutzziele verfehlt hatte, müssen die zuständigen Ministerien laut Klimaschutzgesetz nachbessern. Das im Juli vorgelegte Sofortprogramm sah bereits zusätzliche Mittel von 5,8 Mrd. Euro vor. Wirtschafts- und Innenministerium haben nun auf Anraten des Expertenrats für Klimafragen weitere Fördermittel in Höhe von 5,7 Mrd. bereitgestellt. In Summe wurden 11,5 Milliarden Euro als zusätzliches "Neuzusagevolumen" für Förderanträge im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude nachgeschoben. Zusätzlich werde für 2022 eine Milliarde Euro für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau bereitgestellt.

Neue Anforderungen für Baustandards und Fördervoraussetzungen?

Im "Klimaschutz-Sofortprogramm 2022" wurde bereits beschlossen, die Neubaustandards im Gebäudeenergiegesetz (GEG) anzuheben. Derzeit werden in den Ministerien weitere längerfristig wirksame Maßnahmen analysiert und vorbereitet. Denn, um die Klimaziele im Gebäudesektor wirklich zu erreichen, sind weitere Maßnahmen notwendig. Dieser Aufgabe muss sich eine neue Bundesregierung stellen.