23. November, 2021

Zuschuss für den Umstieg auf klimafreundliche Fernwärme

Grüne Wärme im „Mannheimer Modell“ mit bis zu 45 % staatlicher Förderung

Bild: © Andreas Hermsdorf – pixelio.de

<p>Mit Novellierung der aktuellen BEG-Richtlinie (Bundesförderung für effiziente Gebäude) wurde die Förderung für Gebäudenetze und für den Anschluss an ein Fernwärmenetz konkretisiert. Alternativ zur gebäudeeigenen Heizung wird die&nbsp;Anschaffung und der Einbau einer Kompakthausstation sowie der Anschluss an die Fernwärmeversorgung mit bis zu 45 % der Kosten gefördert&nbsp;&nbsp;- entweder als direkter Investitionszuschuss oder als Förderkredit&nbsp; mit Tilgungszuschuss zur zinsgünstigen Finanzierung der Maßnahme. Förderfähig ist der Umstieg auf Fernwärme,&nbsp;wenn mindestens 30 % der Fernwärme aus Erneuerbaren Energien stammen oder das Fernwärmenetz über einen guten, nach der Förderrichtlinie geforderten Primärenergiefaktor verfügt.</p>

<p>Für den Zuschuss&nbsp;stellen Immobilienbesitzer einen Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), für die Kreditförderung ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig. Manche Energieversorger unterstützen Ihre Kunden dabei, sich die staatliche Förderung zu sichern. So auch im Fall der MVV, hier unterstütz der Förderservice beim rechtzeitigen Förderantrag und beim Abruf der Fördergelder nach Anschluss.</p>

<p><strong>Grüne Wärme im Rahmen des „Mannheimer Modells“ </strong><br />
Das Energieunternehmen MVV macht im Rahmen seines „Mannheimer Modells“ die Fernwärme Schritt für Schritt grün. Bis spätestens 2030 stellt MVV, das drittgrößte Fernwärmeunternehmen in Deutschland, den Fernwärmebereich in Mannheim und der Metropolregion Rhein-Neckar vollständig auf grüne Energiequellen um mit dem Ziel: bis 2040 klimaneutral und danach sogar klimapositiv zu werden.</p>

<p><strong>Neu- und Bestandskunden profitieren ab sofort von bis zu 45 % Förderung für neue Fernwärme-Kompakthausstationen und den Hausanschluss </strong><br />
MVV unterstützt bei der Beantragung weiterer möglicher Fördermittel und übernimmt die komplette Abwicklung von der Installation und Inbetriebnahme des Hausanschlusses und der Kompakthausstation bis hin zur Anlagenwartung durch MVV bzw. Tochtergesellschaften. So wird ein reibungsloser Umstieg auf die Versorgung mit der klimafreundlichen Fernwärme gewährleistet. Von der Förderung profitieren sowohl Neukunden, die sich erstmals an die MVV Fernwärmeversorgung anschließen lassen, als auch Bestandskunden, die ihre bisherige Übergabestation austauschen wollen und deren Gebäude älter als 5 Jahre ist: Sie erhalten eine Grundförderung von 30 % der Kosten.</p>

<p><strong>Grüne Heizlösungen auch für Immobilien, die nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen sind.</strong><br />
Besonders interessant sind die Konditionen für Besitzer von alten Ölheizungen. Hier kann sogar eine Förderung in Höhe von 40 % der Kosten beantragt werden. Gut zu wissen: Ab 2026 gilt ein eingeschränktes Verbot für den Einbau neuer Ölheizungen. Daher lohnt sich der vorausschauende Wechsel auf grüne Fernwärme jetzt erst recht. Die maximale staatliche Förderung von 45 % der Kosten für Anschaffung und Einbau der Kompakthausstation erhält, wer zudem einen individuellen Sanierungsfahrplan (iFSP) für sein Gebäude vorlegen kann.</p>

<p><a href=“https://www.mvv.de/waerme/foerderung-und-finanzierung“ target=“_blank“>Mehr erfahren</a></p>