27. Juli, 2022

Anpassung der BEG-Förderung für Sanierung zum Effizienzhaus

BEG WG und BEG NWG – das ändert sich zum 28. Juli 2022

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Die umfassende energetische Sanierung von Gebäuden wird in der Bundesförderung für effiziente Gebäude über die Programmteile BEG WG und BEG NWG gefördert. Die BEG fördert Wohngebäude wie Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, oder Wohnheime sowie Nichtwohngebäude wie Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser. Die Bundesregierung hat nun die aktuelle Situation am Energiemarkt zum Anlass genommen, das Förderprogramm neu zu ordnen. Die Steuermittel sollen zielgerichtet eingesetzt werden, dort wo Klimaschutzeffekt und Fördereffizienz am höchsten sind.

Bereits zum 28. Juli 2022 treten erste Änderungen in Kraft. Im Herbst 2022 werden weitere Änderungen folgen.
Beim Förderantrag gelten immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen.

 

Das ändert sich für Effizienzhäuser (WG) und Effizienzgebäude (NWG) 

Bei der Sanierungsförderung entfällt die Effizienzhaus-Stufe 100 / Effizienzgebäude-Stufe 100 und auch der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus), kann nicht mehr für eine erhöhte Förderung angerechnet werden. Die Förderung von gas­betriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wurde bereits gestrichen.

Bisher konnten Antragsteller bei der Sanierung zum Effizienzhaus zwischen direktem Zuschuss oder Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss wählen. Die Zuschussförderung wird nun nur noch für kommunale Antragsteller gewährt. Für alle anderen Antragsteller erfolgt die Förderung als Finanzierung über einen KfW-Kredit mit Zinsverbilligung für die erste Zinsbindungsdauer und mit Tilgungszuschuss je nach Effizienzhausstufe. Zusätzlich erhöht sich die Grundförderung (Kreditbetrag plus Tilgungszuschuss), wenn bei Sanierung die Erneuerbare Energien-Klasse (kurz EE-Klasse) oder die Nachhaltigkeitsklasse (kurz NH-Klasse) erreicht wird.


Die Effizienzhaus-Stufen in der Sanierung ab 28. Juli 2022

Effizienzhaus Denkmal / Effizienzgebäude Denkmal
und Effizienzhaus 85 / Effizienzgebäude 85

  • Grundförderung 20%: 120.000 € Kreditbetrag je Wohneinheit mit 5% Tilgungszuschuss / 15% Zinsverbilligung
  • maximale Förderung 25%: 150.000 € Kreditbetrag  je Wohneinheit
    mit 5% Tilgungszuschuss / 15% Zinsverbilligung / 5 % EE-Klasse oder NH-Klasse

Effizienzhaus 70 / Effizienzgebäude 70

  • Grundförderung 25%: 120.000 € Kreditbetrag je Wohneinheit mit 10% Tilgungszuschuss / 15% Zinsverbilligung
  • maximale Förderung 30%: 150.000 € je Wohneinheit
    mit 10% Tilgungszuschuss / 15% Zinsverbilligung / 5 % EE-Klasse oder NH-Klasse

Effizienzhaus 55 / Effizienzgebäude 55

  • Grundförderung 30%: 120.000 € Kreditbetrag  je Wohneinheit mit 15% Tilgungszuschuss / 15% Zinsverbilligung
  • maximale Förderung 40%: 150.000 € je Wohneinheit
    mit 15% Tilgungszuschuss / 15% Zinsverbilligung / 5 % EE-Klasse oder NH-Klasse / 5% Bonus für die Worst-Performing Buildings

Effizienzhaus 40 / Effizienzgebäude 40

  • Grundförderung 35%: 120.000 € Kreditbetrag je Wohneinheit mit 20% Tilgungszuschuss / 15% Zinsverbilligung
  • maximale Förderung 45%: 150.000 € Kreditbetrag je Wohneinheit
    mit 20% Tilgungszuschuss / 15% Zinsverbilligung / 5 % EE-Klasse oder NH-Klasse / 5% Bonus für die Worst-Performing Buildings

Grundförderung je nach Effizienzhausstufe

Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschüsse wurden bei den Förderkrediten für Sanierung, Neubau und Kauf  angepasst. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei der Sanierung von Wohngebäuden beträgt 120.000 € je Wohneinheit in der Grundförderung. Bei Nichtwohngebäuden liegt die Höchstgrenze bei 2.000 €/m² Nettogrundfläche, maximal jedoch bei insgesamt 10 Mio. €.

Plus 5 % Bonus für Erneuerbare Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse

Wenn bei der Sanierung die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) oder die Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) erreicht wird, steigt zum einen die Höchstgrenze der förderfähigen und über den Kredit finanzierbaren Kosten auf 150.000 € je Wohneinheit. Zum anderen wird ein Förderbonus von 5% zusätzlich zum Tilgungszuschuss angerechnet. Eine Kombination der Förderung von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.
Im Effizienzhaus der EE-Klasse muss die Wärme- und Kälteversorgung zu mindestens 55 % aus erneuerbaren Energien stammen.
Die NH-Klasse kann ein Effizienzhaus erreichen, wenn es das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ zuerkannt bekommt. Das Qualitätssiegel wird nach einem vorgeschriebenen Wertungssystem wichtiger Nachhaltigkeitskriterien erstellt und durch unabhängige und dafür akkreditierte Zertifizierungsstellen vergeben.

Plus 5% Bonus für die Worst-Performing Buildings ab 22. September 2022

Ein zusätzlicher Bonus soll im September 2022 eingeführt werden. Der sogenannte Bonus für Worst-Performing Buildings soll mit 5%-Punkten angerechnet werden, wenn (wörtlich übersetzt) „Gebäude mit der schlechtesten Leistung“ auf Niveau eines Effizienzhauses 55 oder 40 saniert werden. Dieser Bonus kann dann zusätzlich zum EE- oder NH-Bonus beantragt werden.
Hintergrund: Der Begriff „worst performing buildings“ stammt aus der novellierten EU-Gebäuderichtlinie. Nach den in Deutschland geltenden Effizienzklassen A+ bis H, die im Gebäudeenergiegesetzes (GEG) definiert sind, fallen alle Gebäude der beiden letzten Effizienzklassen G und H in diese Kategorie. Der Energieverbrauch in Klasse G ist sechsmal höher als in der besten Klasse A+, in Klasse H sogar mehr als achtmal höher. Diese Gebäude auf Neubauniveau der Effizienzhausstufen 55 und 40 zu sanieren, spart auf einem Schlag immens Energie und CO2-Emissionen.  

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