3. Januar, 2022

Antragsstopp für KfW-Zuschuss zum Einbruchschutz

Warten auf das Förderbudget für 2022

Bild: © Wolfgang Dirscherl – pixelio.de

<p>Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung nach der Bundestagswahl stehen aktuell keine Fördermittel für Investitionszuschüsse zum Einbruchschutz zur Verfügung. Daher kann die KfW momentan keine Förderanträge für dieses Zuschussprogramm entgegen nehmen.</p>

<p><strong>Wenn das Förderbudget für 2022 steht, können Zuschussanträge wieder gestellt werden</strong><br />
Für Maßnahmen zum Einbruchschutz werden die förderfähigen Investitionskosten von 500 € bis 1.000 € mit 20 % bezuschusst, über 1.000 € bis 15.000 € mit 10 %. Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen finanziert. Sobald Bundesmittel für 2022 bereitstehen, wird die Antragstellung wieder möglich sein.<br />
Wer auf den Zuschuss nicht verzichten will, muss jetzt erst einmal abwarten. Denn Anträge können nur im Vorfeld gestellt werden, wenn noch nicht mit dem Vorhaben begonnen wurde. Und zwar direkt online im KfW-Zuschussportal.</p>

<p><strong>Bereits zugesagte Anträge sind vom Förderstopp nicht betroffen</strong><br />
Wer seine Zusage/Antragsbestätigung von der KfW schon erhalten hat, muss sich keine Gedanken machen. Der Zuschuss ist damit bereits reserviert. Sobald die Arbeiten wie geplant umgesetzt wurden, kann nach Fertigstellung der Arbeiten die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachgewiesen und die Auszahlung veranlasst werden. Dazu sind im KfW-Zuschuss­portal die Gesamt­kosten für das Vorhaben zu erfassen und die Rechnungen&nbsp;hochzuladen.</p>

<p><a href=“https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-Einbruchschutz-(455-E)/“ target=“_blank“>zum Programm</a></p>