2. Februar, 2022

BEG-Förderstopp für bereits gestellte Anträge augehoben

Förderstopp der KfW für neue Anträge gilt weiterhin

Bild: © KfW Bildarchiv – Stephan Sperl

Nach wohl einigen schlaflosen Nächten rudert die KfW nun doch zurück. Bauherren und Hauseigentümer, die ihren Förderantrag bereits bei der KfW gestellt haben, können nun doch mit den beantragten Fördergeldern rechnen. Die beteiligten Ministerien einigten sich nach übereinstimmenden Agenturberichten am Dienstag darauf, dass Anträge, die vor dem Förderstopp am 24. Januar eingingen, nach den alten Kriterien bearbeitet werden sollen.

Förderung für energieeffiziente Gebäude kurzfristig gestoppt
Bis zum 24.1. waren bei der KfW noch unzählige Förderanträge für Baumaßnahmen in Höhe von über im Volumen von 7,2 Mrd. € offen, nach Regierungsangaben standen aber nur noch 1,8 Mrd. € Haushaltsmittel zur Verfügung. Ohne Förderstopp wären die BEG-Programmteile der KfW nach früheren Angaben von Wirtschaftsminister Robert Habeck  auf ein Volumen von über 14 Mrd. € zugelaufen.

Für neue Anträge bei der KfW gilt weiterhin der Förderstopp
Momentan können keine neuen Anträge gestellt werden. Betroffen sind die Programmteile BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäuden mit ihren Zuschüssen und Krediten für effiziente Neubauten und umfassende Sanierungen. Auch die Kreditvariante der BEG Einzelmaßnahmen ist vom Förderstopp betroffen.
Die Zuschüsse für BEG Einzelmaßnahmen sind hingegen weiterhin beim BAFA beantragbar.