2. September, 2022

BEG-Zuschuss – Änderung im BEG führt zu Rekordnachfrage

Viele Förderanträge führen zu langer Bearbeitungszeit

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Die Rekordnachfrage mit bereits mehr als 600.000 Anträgen für BEG Einzelmaßnahmen in 2022 zeigt das enorme Interesse an der energetischen Gebäudesanierung in Deutschland. Dabei basierten rund 90 % der beantragten Wärmeerzeuger in 2022 auf erneuerbaren Energien (Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe, Wärmenetze).

Fast die Hälfte der Anträge wurde seit der Ankündigung der BEG Reform am 27.7.2022 eingereicht. In einer Übergangsfrist bis zum 14.8.2022 konnten die Zuschüsse zu den bis dahin gültigen, höheren Fördersätzen beantragt werden. Seit 15.8.22 gelten die neuen Förderkonditionen, Gas-Brennwertheizungen werden nicht mehr bezuschusst.

Antragsteller müssen mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen

  1. Mit Pressemitteilung vom 31.8.22 informiert das BAFA: Mit fast der doppelten Anzahl an BEG-Anträgen als im Vorjahr müssen sich Antragsteller auf deutlich längere Bearbeitungszeiten einstellen. Das BAFA hat bereits mehrere zusätzliche Maßnahmen gestartet, um die Bearbeitung zu beschleunigen.
  2. Wichtig ist: Jeder Antrag wird bearbeitet. Das BAFA meldet sich aktiv, wenn Rückfragen zu Anträgen bestehen oder Dokumente nachgereicht werden müssen. Mit einer elektronischen Statusabfrage kann zudem seit kurzem der Stand des eigenen Antrags digital eingesehen werden.
  3. Antragsteller können mit der Maßnahme ab Antragsstellung auf eigenes finanzielles Risiko beginnen und müssen nicht auf einen Bescheid des BAFA warten.

Fördernachfrage steigt seit 2019
In den letzten Jahren hat sich die Förderung zur energetischen Gebäudesanierung beim BAFA sehr dynamisch entwickelt: In den Vorgängerprogrammen wurden 2019 rund 76.000 Anträge, in 2020 bereits 280.000 Anträge und in 2021 mehr als 330.000 Anträge gestellt. Die bewilligten Fördermittel sind von 3,9 Mrd. Euro in 2021 auf 5,9 Mrd. Euro bisher in 2022 gestiegen. Genauso sind die ausgezahlten Fördermittel von 141 Mio. Euro in 2021 auf bisher mehr als eine Mrd. Euro in 2022 gestiegen.

Mit Anpassung der BEG und Senkung der Förderkonditionen zum 15.8.2022 will das Wirtschaftsministerium ermögllichen, dass mehr Antragsteller vom bereitstehenden Budget profitieren können. Die Steuermittel sollen zielgerichtet eingesetzt werden, dort wo Klimaschutzeffekt und Fördereffizienz am höchsten sind.

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