31. Oktober, 2022

BEG – mehr Tilgungszuschuss für Worst Performing Buildings

Welche Gebäude profitieren vom zusätzlichen Förderbonus?

Bild: © KfW-Bildarchiv – Stephan Sperl

Modernisierungskosten können über einen Förderkredit der KfW-Bank finanziert werden, wenn einer der Effizienzhaus-Standards, mindestens das Effizienzhaus 85 erreicht wird.

Die Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) stellt so finanzielle Unterstützung für Eigentümern von Wohn- und Nichtwohngebäude bereit, den Energieverbrauch von Bestandsgebäuden zu reduzieren, Energieverluste durch neue Fenster und die Wärmedämmung von Dach, Wand oder Keller zu verringern und die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen.

Für Wohngebäude heißt das: Über die KfW können bis zu 150.000 € je Wohn­einheit zinsgünstig finanziert werden. Je nach Förderstandard – Effizienzhaus 85, 70, 55, 40 und mit Erreichen einer Erneuerbaren Energien-Klasse oder der Nachhaltigkeits-Klasse muss weniger zurückgezahlt werden. Denn die KfW erlässt einen Teil des Kreditbetrags in Form eines Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % bis zu 25 %.

Welcher der Förderstandards realistisch ist, kann ein Energieeffizienz-Experte (Energieberater) berechnen. Der Experte ist auch für den Fördertrag entscheidend. Der Förderkredit selbst muss rechtzeitig, vor Beginn der Modernisierungsarbeiten über eine Hausbank oder einen Finanzierungspartner beantragt werden.

Neuer Förderbonus für besonders schlechte Gebäude
Bei Sanierung zum Effizienzhaus 40 oder 55 gibt es seit 22. September 2022 einen zusätzlichen Bonus für „Worst Performing Buildings“ (kurz WPB). Für „besonders schlechte Gebäude“ kann ab sofort ein zusätzlicher Tilgungszuschuss von 5%  beantragt werden, wenn auf einen der zwei ambitionierten Förderstandards und damit auf Neubauniveau modernisiert wird.

Doch welche Gebäude fallen jetzt genau unter die Definition Worst Performing Buildings? Im Sinne der BEG: Ein Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes gehört. Die Zuordnung erfolgt entweder über einen gültigen Energieausweis oder alternativ über das Baujahr und den Sanierungszustand der Außenwand.

Worst Performing Building nach dem Energieausweis bestimmen
Liegt ein Energieausweis der Klasse H für das Wohngebäude vor? Dann fällt das Gebäude unter die Kategorie Worst Performing Building.
Dabei kann der Energieausweis sowohl als Energiebedarfs- oder als Energieverbrauchsausweis erstellt sein. Im Energiebedarfsausweis ist auf Seite 2 der Endwert der Skala für den Primärenergiebedarf maßgeblich. Im Energieverbrauchsausweis ist auf Seite 3 der Endwert der Skala für den Endenergieverbrauch Wärme maßgebend.
Wichtig: der Energieausweis muss aktuell und gültig sein. Das im Ausweis vermerkte Gültigkeitsdatum darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht überschritten sein. Der Energieausweis muss den aktuellen Zustand, unmittelbar vor der Effizienzhaussanierung beschreiben.

Worst Performing Building unabhängig vom Energieausweis
Fällt das Baujahr auf 1957 oder früher, ist das Gebäude ein Worst Performing Building, wenn mindestens 75 %, also dreiviertel der Außenwandfläche energetisch unsaniert ist. Als Baujahr gilt dabei das Jahr der Baufertigstellung. Eine Außenwand gilt dabei auch als energetisch unsaniert, wenn der Fassadenputz erneuert oder instandgesetzt, ein Wärmedämmputz aufgebracht oder Instandsetzungs- oder andere Modernisierungsmaßnahmen an der Außenwand durchgeführt wurden. Auch mit einer Wärmedämmung die vor 1983 angebracht wurde, gilt das Gebäude für die Zusatzförderung als Worst Performance Building ebenfalls als nicht gedämmt.

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