13. Oktober, 2022

Effizienzwerte der Wärmepumpe für den BEG-Zuschuss

Im Energielabel steht, ob die Wärmepumpe die Effizienzwerte für den BEG-Zuschuss erreicht

Bild: © global Energy Systems – pixabay.com

Viele Hauseigentümer fragen sich in diesen Tagen: „Lohnt sich der Umstieg auf eine Wärmepumpe auch für mein Haus?“ Steigenden Gasrechnungen stehen ebenfalls steigende Kosten für den Kauf und die Installation gegenüber. Hinzu kommt die erschwerte Zeitplanung. Heizungsbauer sind für Monate im Voraus ausgebucht. Die Lieferzeiten für Wärmepumpen betragen ebenfalls mehrere Monate.

Die Wartezeit kann sinnvoll überbrückt werden
Denn im Vorfeld der Heizungsmodernisierung kann bereits bares Geld gespart werden. Die richtige Planung der neuen Heizung spart Investitions-, Betriebs- und Energiekosten. Die rechtzeitige Beantragung möglicher Investitionszuschüsse hilft bereits dabei, Kosten beim Kauf und Einbau zu senken. Die Heizungsmodernisierung mit einer Wärmepumpe wird mit einem Zuschuss der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Das heißt, der Staat beteiligt sich an den Modernisierungskosten und übernimmt einen prozentualen Anteil der förderfähigen Kosten – im Wohngebäude 25% bis zu 40% von maximal 60.000 € je Wohneinheit.

Der BEG-Zuschuss im Überblick

  • 25% Basiszuschuss für eine energieeffiziente Wärmepumpe
  • 30% Zuschuss für eine energieeffiziente Erdwärmepumpe Grundwasser- oder Abwasserwärmepumpe
  • Plus 10% Heizungstausch-Bonus möglich
    Werden eine alte und funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Gasetagenheizung, eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder Nachtspeicheröfen ersetzt, erhöht der Heizungstausch-Bonus den Zuschuss um 10%. Vorausgesetzt das Gebäude wird nach der Heizungsmodernisierung komplett über die Wärmepumpe und nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt.

Die größte Hürde wartet bereits beim Förderantrag
Wie bei vielen Formalitäten rund um die eigenen Finanzen gilt es für die Förderung Termine und Fristen im Auge zu haben. Denn der Förderantrag für den BEG-Zuschuss muss bereits gestellt werden, bevor der Heizungsbauer beauftragt wird. Sobald ein Liefer- oder Leistungsvertrag unterschrieben ist oder bereits Teilbeträge in Rechnung gestellt, ggf. sogar schon angezahlt und überwiesen wurden, sind die Förderbedingungen nicht mehr erfüllt.
Daher gilt es mit vorliegendem Angebot vom Heizungsbauer die Förderung zu beantragen.
Hier hilft der Fördergeldservice dabei, den BEG-Zuschuss für die Wärmepumpe rechtzeitig und sicher zu beantragen und die Fördergelder nach dem Einbau abzurufen.

Die richtige Wärmepumpe
Nicht nur für die Planung, auch für die Förderung kommt es auf das richtige Modell an. Denn nicht alle Wärmepumpen werden gefördert. Das BAFA erfasst alle Wärmepumpen, die die grundsätzlichen Effizienzanforderungen erfüllen in seiner „Liste der Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis“.

Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz zur Kaufentscheidung
Die Effizienz-Kenngröße für die Förderfähigkeit der Wärmepumpe ist die so genannte „jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz“ (ηs-Wert = Eta-s). Der ηs-Wert gibt an, wie viel Primärenergie für eine Kilowattstunde Wärme benötigt wird. Der Wert ist in der Ökodesign-Richtlinie festgelegt und wird auf dem Energielabel der Wärmepumpe ausgewiesen. Hat eine Wärmepumpe die Effizienzklasse A+++ oder A++, wird in der Regel auch die Anforderung an die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz erfüllt.

Die Jahresarbeitszahl als Performance – Kennwert
Auch die Jahresarbeitszahl (JAZ) ist sie ein wichtigstes Kriterium zur Beurteilung für den Wirkungsgrad und die Effizienz einer Wärmepumpe, und somit auch für den wirtschaftlichen Betrieb. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) gibt das Verhältnis zwischen zugeführter Energie (bei einer Luft-Wärmepumpe den Strom) und der tatsächlich erzeugten Heizungswärme über die Dauer eines gesamten Jahres wieder – also über alle vier Jahreszeiten hinweg. Ziel ist mit möglichst wenig Strom, möglichst viel Heizwärme bereit zu stellen. Daher gilt je höher die JAZ, desto effizienter die Heizung. Bei einer Luft-Wärmepumpe sollten mindestens 3,5 bis 3,8 erreicht werden.
Für den Kauf ist diese Kenngröße allerdings nur bedingt aussagekräftig. Denn die Jahresarbeitszahl kann erst ein Jahr nach dem Einbau der Wärmepumpe bestimmt werden, individuell und im realen Betrieb. Eine Prognose der Jahresarbeitszahl hingegen ist äußerst schwierig. Die von den Herstellern ausgewiesenen Jahresarbeitszahlen werden unter Annahme bestimmten Betriebsbedingungen berechnet.

Fördervoraussetzungen immer im Blick haben
Der Fachbetrieb kann die Heizungsmodernisierung kalkulieren und das richtige Modell mit der fürs Haus und für die erforderliche Heizlast passenden Leistung auswählen. Die Planung umfasst zudem weitere ggf. erforderliche Komponenten wie etwa einen Pufferspeicher oder die Entscheidung ob und welche Heizkörper getauscht werden müssen.

Auch die weiteren Fördervoraussetzungen gilt es im Auge zu haben, denn eine nicht eingehaltene Fördervoraussetzung ist auch immer ein Ko.-Kriterium für die Auszahlung der Förderung.
Im Fördergeldservice übernehmen daher versierte Berater die Vorabprüfung von Angebot und Maßnahme und komplementieren alle antragsrelevanten Informationen. Weitere technische Fördervoraussetzungen sind unter anderem der Einbau mindestens eines Wärmemengenzählers, der Einbau eines Stromzählers, der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage und die Anpassung der Heizkurve an das Gebäude. Bei Wärmepumpen mit neuer Erdsonden-Bohrung sollte nicht nur der Förderung wegen eine verschuldensunabhängige Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden abgeschlossen werden und die Bohrfirma zertifiziert sein.