16. Februar, 2022

Einbruchschutz – KfW-Zuschuss kann wieder beantragt werden

Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen mit Zuschuss vom Staat

Bild: © Mohamed Hassan – pixabay.de

Private Hauseigentümer und auch Mieter können ab sofort wieder die Zuschüsse in Höhe von 10% – 20% für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW beantragen.

Das nun zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat die Fördermittel für das Jahr 2022 bereitgestellt. Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist möglich, solange die Fördermittel nicht aufgebraucht sind. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht. Erfahrungsgemäß sind die Fördermittel im Programm „Einbruchschutz – Investitionszuschuss“ (455-E) weit vor Jahresende vergriffen.

Möglicher Zuschuss von 250 € bis zu 1.600 €
Der  Zuschuss muss unbedingt vor Beginn der Arbeiten im Haus beantragt werden. Eine nachträgliche Antragstellung ist nicht möglich. Gefördert werden Arbeiten, die von einem Fach­unternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Auch verschiedene Nebenarbeiten können den förderfähigen Ausgaben zugeschlagen werden.

Die Förderung richtet sich nach den Ausgaben für die Anschaffung von Sicherheitstechnik und den Einbau.

  • kein Zuschuss für förderfähige Investitionskosten von weniger als 500 €
  • 20 % Zuschuss für Investitionskosten von 500 € bis 1.000 €
  • 10 % Zuschuss für Investitionskosten von über 1.000 € bis 15.000 €

Diese Maßnahmen werden gefördert:

  • einbruch­hemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen
  • einbruch­hemmende Garagen­tore und -zugänge
  • Tür-Nachrüst­systeme z. B. Türzusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser mit/ohne Sperrbügel, Kasten­riegel­schlösser
  • Fenster-Nachrüst­systeme, z. B. aufschraub­bare Fenster­stangen­schlösser, abschließ­bare Fenster­griffe, Bandseiten­sicherungen, Pilzkopf­verriegelungen
  • einbruch­hemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Licht­schacht­abdeckungen
  • Einbruch- und Überfall­melde­anlagen, Gefahren­warnanlagen
  • Sicherheits­technik in Smarthome-­Anwendungen mit Einbruch­meldefunktion

Mehr zum Zuschuss-Programm

Wer sich nicht sicher ist, welche Maßnahmen für sein Haus sinnvoll sind, kann sich beraten lassen.
Die polizeilichen Beratungs­stellen und weitere Informationen rund um den Einbruch­schutz finden Sie online unter www.k-einbruch.de.