21. September, 2020

Einheitliche Bundesförderung startet in 2021

Die wichtigsten Punkte zur Bundesförderung für Energieeffiziente Gebäude (BEG)

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Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) soll voraussichtlich zum 01.01.2021 starten.

Damit wird Anfang des kommenden Jahres die Energieeffizienzförderung neu geordnet und die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme unter einem Dach zusammengeführt. Die Umsetzung der BEG wurde von der Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2030 angekündigt. Die Regierung verspricht sich viel vom BEG, die Attraktivität der Förderung soll deutlich gesteigert, die möglichen Antragsteller besser angesprochen, die Antragsverfahren deutlich vereinfacht und die Förderung noch stärker auf ambitioniertere Energiesparmaßnahmen gelenkt werden.

Der Zeitplan – BAFA und KfW starten Stufenweise

Die bisherigen Planungen des Wirtschaftsministeriums stehen unter dem Vorbehalt der laufenden Gespräche mit der Europäischen Kommission. Inhaltliche Details werden derzeit mit der EU diskutiert und deren Einordnung im Rahmen des europäischen Beihilferechts geprüft. 

Das BAFA wird mit der Zuschuss-Förderung für Einzelmaßnahmen ab 02.01.2021 starten. Dann können Zuschüsse auch für neue Fenster, Wärmedämmung und Lüftung beim BAFA beantragt werden.
Die KfW zieht zum 01.07.2021 nach. Bis dahin gelten weiterhin die aktuellen KfW-Förderangebote der „Energieeffizient Bauen und Sanieren“-Programme, so auch der Förderkredit für Einzelmaßnahmen, die Zuschussförderung und der Förderkredit für die Effizienzhaussanierung und die Förderkredite für den Neubau von Effizienzhäusern 55, 40 und 40 Plus.

 

Das Wesentliche

Es lohnt sich, schon einen Blick auf die neue Förderung zu werfen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die wichtigsten FAQ auf seiner Homepage zusammengestellt: 
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html

Wir haben die Neuerungen zum BEG für Sie im Überblick zusammengefasst. Ein wesentliches Ziel der neuen Förderstrategie ist die Zusammenfassung der momentan bestehenden Förderprogrammen und deren Teilprogrammen. Das neue Bundesförderprogramm soll dann nur noch aus drei Teilprogrammen bestehen: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Antragsteller aller Bereiche sollen zukünftig zwischen einer Kreditförderung mit Tilgungszuschuss oder einer Zuschussförderung wählen können. 
Die gleichzeitige Beantragung der Förderungen von Effizienzmaßnahmen und Erneuerbare Energien bei Sanierungs- oder Neubauvorhaben sowie die Förderung der Baubegleitung sollen zukünftig über einen gemeinsamen Antrag möglich sein. Im Sinne einer Anschubfinanzierung sollen alle Förderprogramme bis maximal 2030 terminiert werden, gesetzliche und regulatorische Maßnahmen, sollen dann spätestens 2030 verstärkt greifen.

Einführung von EE-Klassen
Der Einsatz von effizienten Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien soll künftig besonders gefördert werden. Geplant ist die Weiterentwicklung des Konzeptes der KfW-Effizienzstandards auch im Bereich der Heizungsförderung. Beim Erreichen einer EE-Klasse soll die Förderquote in Sanierung im Neubau angehoben und die Höchstsumme der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit erhöht werden. Damit wird eine stärkere Prämierung von Erneuerbaren Energien durch spezielle „Effizienzhaus EE“-Boni und ggf. auch von Nachhaltigkeitsaspekten durch „Effizienzhaus NH“-Boni eingeführt.

Gleiche Fördersystematik für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Die Systematik der Förderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden soll weitgehend angeglichen werden. Der sehr energieeffiziente Förderstandard des KfW-Effizienzhaus 40 soll nun auch in der Sanierung für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude bei Sanierung und Neubau eingeführt werden. Die Standards KfW-Effizienzhaus 115 und 85 sollen hingegen für Wohngebäude gestrichen werden.

Bessere Schnittstelle der Maßnahmen mit Energieberatung und Baubegleitung
Im neuen Förderprogramm soll besser mit der Förderung einer Energieberatung verknüpft werden. So sollen zum Beispiel die bezuschussten, individuellen Sanierungsfahrpläne in der Investitionsförderung berücksichtigt werden.
Die Förderung der Baubegleitung bei Wohngebäuden soll in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten erhöht und nun auch bei Nichtwohngebäuden  als 50-prozentiger Zuschuss eingeführt werden. Die bisher optionale Einbindung von Energieeffizienz-Experten bei Nichtwohngebäuden soll nun verbindlich werden.

Was bedeutet die neue BEG Bundesförderung für Unternehmen?
Im Bereich geförderter Einzelmaßnahmen für Unternehmen sollen zukünftig die Themen Raumluft- und klimatechnischen Anlagen, LED-Beleuchtung sowie Heizen mit erneuerbaren Energien in den Fokus der Förderung rücken. Auch für Unternehmen sollen zukünftig in allen Förderbereichen Darlehen- und Zuschussförderungen gewährt werden. Bisher gibt es für Unternehmen nur die Möglichkeit einer Förderung über einen zinsgünstigen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss. Mit Start der BEG wird es daher besonders für Besitzer von Nichtwohngebäuden interessant, die eine Förderung als Direktzuschuss erhalten wollen.