5. November, 2021

Förderung fürs Effizienzhaus 55 wird im Neubau gestrichen

Antragstellung nur noch bis Ende Januar 2022

Bild: © lichtkunst-73 – pixelio.de

Jetzt ist es offiziell: Das Effizienzhaus 55 wird aus der BEG-Neubauförderung gestrichen! Förderanträge können nur noch bis Ende Januar 2022 gestellt werden. Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung. Zum 1. Februar 2022 wird die Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingestellt. Die Anpassung der Förderrichtlinie soll spätestens im Januar erfolgen.

Förderung für bereits geplante Projekte jetzt beantragen
Wer bereits den Bau plant, und die Förderung in seiner Baufinanzierung einkalkuliert hat, muss nun schnell sein. Über einen KfW-Förderkredit können bis zu 120.000 € zinsgünstig finanziert werden, der Tilgungszuschuss von 15 %, maximal 18.000 € je Wohneinheit wird bei Nachweis der Einhaltung aller Förderkriterien von der Rückzahlung erlassen. Ansprechpartner für den KfW-Kredit ist die Hausbank oder der Baufinanzierer.
Alternativ kann eine Zuschussförderung von 15 % und max. 18.000 € direkt bei der KfW beantragt werden. Anrechenbar für den Zuschuss sind ebenfalls die 120.000 € je Wohneinheit.
Beim Effizienzhaus der Erneuerbare-Energien-Klasse erhöht sich die Förderung auf maximal 150.000 € Kredit­betrag bzw. förderfähigen Kosten je Wohneinheit und 17,5 % Zuschuss bzw. Tilgungszuschuss, das macht bis zu 26.250 €. Die Erneuerbare-Energien-Klasse wird erreicht wenn die geplante Heizung auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses deckt.

Geht vielleicht sogar mehr?
Mit welchen Optimierungen der geplante Neubau vielleicht sogar einen besseren Förderstandard erreichen kann, muss vom Energieeffizienz-Experten berechnet werden. Die dazu erforderlichen Mehrkosten können zu großen Teilen mit niedrigeren Energiekosten und der höheren Förderung aufgefangen werden. Das bessere KfW-Effizienzhaus 40 wird auch weiterhin gefördert. Momentan mit 20 % Zuschuss bzw. Tilgungszuschuss, auf 120.000 € Kredit­betrag bzw. förder­fähigen Kosten, das macht bis zu 24.000 €. Ein Effizienzhaus 40 der Erneuerbare Energien-Klasse wir mit 22,5 % auf 150.000 € pro Wohneinheit und max. 33.750 € gefördert.

Das steckt dahinter
Die neue Klimaschutzregierung will den Fokus der Bundesförderung für effiziente Gebäude mehr auf die Sanierung legen und die Fördermittel verstärkt dort einsetzen. Im Gebäudebestand schlummert ein hohes Potenzial zur CO2-Minderung. Den Bereich anzugehen ist am notwendigsten und stellt zudem einen größtmöglichen, sichtbaren Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele in Deutschland in Aussicht.

Die passende Förderungen für Neubauprojekte
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