19. November, 2018

KfW-Energieeffizient Sanieren Kredit mit längeren Fristen für Mitteleinsatz und Nachweis

KfW-Sanierungskredit – Das Wichtigste bei Antrag und Auszahlung

Foto: Stephan Sperl – KfW

Gut geplant ist halb gewonnen, doch derzeit hängt die Umsetzung von Sanierungsvorhaben oftmals daran, einen Fachbetrieb auf die Baustelle zu bekommen. Vermutlich aufgrund der verstärkten Nachfrage und langer Wartezeiten vom Angebot bis zur Umsetzung, nimmt die KfW Änderungen im Programm Energieeffizient Sanieren vor. Für einen KfW-Förderkredit wird die Mitteleinsatzfrist auf 12 Monate verlängert. Und auch der Nachweis muss nun spätestens 15 Monate nach Vollabruf der Kreditmittel vorliegen.

KfW-Kredite im Programm Energieeffizient Sanieren sind eine gute Möglichkeit, Energiesparmaßnahmen günstig zu finanzieren auch wenn die Haushaltskasse gerade keine großen Sprünge zulässt. Das liegt zum einen an den staatlich verbilligten Niedrigzinsen, zum anderen räumt die KfW zusätzlich einen Tilgungszuschuss ein, eine Art Teilschuldenerlass, der nicht zurückgezahlt werden muss. Mit einem Förderkredit der KfW können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten einschließlich Nebenkosten finanziert werden. Für Einzelmaßnahmen wie eine Heizungsmodernisierung, der Fenstertausch oder die Dämmung von Dach und Wänden gibt die KfW Kredite von bis zu 50.000 € aus. Wer umfassend saniert und einen der KfW-Effizienzhausstandards erreicht kann einen Kredit von bis zu 100.000 Euro aufnehmen.

Wie bei jedem Förderkredit gibt es neben den technischen Förderbedingungen auch finanzielle Rahmenbedingungen und Fristen, die eingehalten werden müssen. Hier die wichtigsten Punkte zur Beantragung und Auszahlung im Überblick.

Antrag KfW-Kredit über die Hausbank

Anträge in den KfW-Programmen Energieeffizient Sanieren müssen unbedingt vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über eine frei wählbare Bank, im Idealfall die Hausbank des Vertrauens. Der Finanzierungsberater vor Ort kümmert sich um die Beantragung und die Abwicklung. Hauseigentümer benötigen für den Antrag bei der Hausbank allerdings die „Bestätigung zum Antrag“ eines für die Förderprogramme der KfW gelisteten Energieeffizienz-Experten.

Auszahlung und Abruf

Liegt die Zusage der KfW vor, kann der Förderkredit in einer Summe oder in mehreren Teilbeträgen abgerufen werden. Hierbei gilt eine Abruffrist von 12 Monaten nach Kreditzusage, auf gesonderten Antrag kann die Frist um maximal 24 Monate verlängert werden. Trotz Möglichkeit der Verlängerung, sollte das geplante Vorhaben nach Förderzusage zeitnah angegangen und umgesetzt werden. Denn ab dem 7. Monat nach der Kredit-Zusage wird für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat berechnet. Die jeweils abgerufenen Beträge müssen wiederum innerhalb von 12 Monaten vollständig für den festgelegten Verwendungszweck eingesetzt werden.

Rückzahlung

Während der Tilgungsfreijahre werden lediglich monatlich die Zinsen auf die abgerufenen Kreditbeträge gezahlt, danach wird der Kredit in monatlichen Raten zurückgezahlt. Während der Zinsbindungsfrist – von i.d.R. 10 Jahren – ist eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Kreditbetrages nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Auch Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Hier sollte man also die Zinsbindungsfrist ausnutzen und nur die fälligen Raten zahlen. Denn zum Ende der Zinsbindung kann der Kredit ohne Kosten teilweise oder komplett zurückgezahlt werden bzw. über eine Anschlussfinanzierung fortgeführt werden.

Mittelverwendung nachweisen

Da es sich um öffentliche Fördergelder handelt, muss die zweckbestimmte Verwendung der Gelder nachgewiesen werden, und zwar nach Fertigstellung des Vorhabens bzw. nun spätestens 15 Monate nach Vollauszahlung des Kredits. Dazu prüft und bestätigt der Energieeffizienz-Experte die Umsetzung des geförderten Vorhabens gemäß der Anlage „Technische Mindestanforderungen“ und erstellt die „Bestätigung nach Durchführung“. Der Kreditnehmer selbst bestätigt ebenfalls die Durchführung der Modernisierung sowie die Höhe der Kosten zu den vom Energieeffizienz-Experten bestätigten förderfähigen Maßnahmen. Und zu guter Letzt bestätigt die Bank den fristgerechten Einsatz der Mittel für energetische Sanierungsmaßnahmen am geförderten Wohngebäude und reicht die „Bestätigung nach Durchführung“ bei der KfW ein.

Sie sehen schon, die „Bestätigung nach Durchführung“ ist wichtig und das auch für die Auszahlung des Tilgungszuschusses. Denn mit dieser Bestätigung über die Einhaltung des Förderzwecks und der technischen Mindestanforderungen wird auch der Tilgungszuschuss gutgeschrieben, i.d.R. 3 Monate nach Prüfung und Anerkennung der „Bestätigung nach Durchführung“.