31. März, 2016

KfW-Sonderförderung „Schutz in Flüchtlingsunterkünften“

Zinsloser KfW-Kredit zum verbesserten Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften

Foto: © Andreas Nikelski – www.pixelio.de

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) stellt Kommunen für den Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften finanzielle Förderung über die KfW bereit. 

Städten und Gemeinden können bauliche Schutzmaßnahmen in ihren Flüchtlingsunterkünften im Rahmen des KfW-Programms „IKK – Investitionskredit Kommunen“ (Programmnummer 208) ab sofort zinslos finanzieren. Kreditlaufzeit und Zinsbindung betragen 10 Jahre bei einem Zinssatz von aktuell 0,0 Prozent p.a.. Insgesamt stehen bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Darlehen können für Investitionen in den Neu- und Umbau sowie für den Erwerb von Flüchtlingsunterkünften zur ausschließlichen Nutzung durch Frauen und genutzt werden. Dies gilt auch für Wohngebäude, wenn sie zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Auch die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften mit gemischter Belegung können über das Programm finanziert werden.

Die KfW hat in Ihrem Infoblatt „Schutz in Flüchtlingsunterkünften“ Empfehlungen zu baulichen Sicherheitsmaßnahmen und damit alle förderfähigen Maßnahmen zusammengestellt.

Mehr Informationen zur Sonderförderung und deren bauliche Mindeststandards: 
www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunale-soziale-Basisversorgung/Sonderf%C3%B6rderung-Fl%C3%BCchtlinge/