6. Juli, 2021

KfW startet Förderkredit für BEG-Einzelmaßnahmen als Alternative zum Zuschuss

Kredit mit Tilgungszuschuss in gleicher Höhe der Zuschussvariante

Bild: © KfW-Bildarchiv – Stephan Sperl

Wer auf eine moderne Heizung umsteigen und umweltfreundlich heizen möchte, kann bereits seit Anfang des Jahres von der attraktiven Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) profitieren. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startete mit dem Programmteil für Einzelmaßnahmen zum 1. Januar 2021 beim BAFA. Vom Jahresbeginn bis 1. Juni 2021 gingen für BEG-geförderte Einzelmaßnahmen zur Heizungsmodernisierung mit Erneuerbaren Energien ca.120.000 Förderanträge beim BAFA ein, weitere ca. 15.500 Anträge zur Heizungsoptimierung. Gefördert werden Gas-Hybridhybridheizungen mit einen Zuschuss von 25 %, Solarthermieanlagen mit 30 %, Wärmepumpen mit 35 % oder Biomasse-Heizungen (Holz/Pellet) mit 35 % bis zu 40 %. Wird für die neue Heizung eine alte Ölheizung stillgelegt, erhöht sich der Zuschuss um jeweils 10 %.

Ebenfalls beim BAFA beantragbar sind die Zuschüsse für Maßnahmen zur Wärmedämmung, für den Einbau energiesparender Wärmeschutzfenster, effiziente Lüftungsanlagen und Smart-Home-Technik. Der Zuschuss von 20 % kann beantragt werden, wenn ein Energieeffizienz-Experte für die Antragstellung und den Abruf der Fördergelder eingebunden wird. Eine Baubegleitung geförderter Maßnahmen durch den Effizienz-Experten ist optional und wird zudem zusätzlich gefördert.

Bei Förderkrediten galten bisher weiterhin die bestehenden KfW-Programme Energieeffizient Sanieren. Doch damit ist jetzt Schluss, denn im Juli hat auch die KfW ihre Angebote auf die BEG umgestellt.

Seit 1.7.2021 kann alternativ zum Zuschuss ein zinsgünstiger Förderkredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW-Bank beantragt werden. Der Tilgungszuschuss ist ein Teilschuldenerlass, das heißt der Kredit muss nicht in voller Höhe zurückgezahlt werden. Bei BEG-Einzelmaßnahmen entspricht der Tilgungszuschuss dem direkt ausgezahlten Zuschuss, der über das BAFA abrufbar ist. Das bedeutet, wer eine Wärmepumpe, Biomasseanlage, Hybridheizung oder Solarthermieanlage einbaut, erhält bis zu 50 % der über den Kredit finanzierten Kosten gutgeschrieben. Jeweils 20 % sind bei Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, die Lüftungstechnik betreffend sowie bestimmter Smart Home -Komponenten möglich.

Die Verbesserungen gegenüber der bisherigen Kreditförderung für Einzelmaßnahmen im Überblick

  • Anträge können für Wohn- und Nichtwohngebäude gestellt werden, deren Bauantrag/Bauanzeige mindestens 5 Jahre zurückliegt. (bisher Baujahr vor 2002)
  • Je Wohneinheit können 60.000 € als Förderdarlehen beantragt werden. (bisher 50.000 €)
  • Der Tilgungszuschuss wird analog der Zuschussförderung (BEG EM) angerechnet.
  • Ist die Einzelmaßnahme Teil eines individuellen Sanierungs­fahrplans (iSFP), dann steigt der Tilgungs­zuschuss um den iSFP-Bonus um 5 %.

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