10. Oktober, 2022

Neues Zuschussprogramm für Fernwärmenetze

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist angelaufen

Bild: © Andreas Hermsdorf – pixelio.de

Für das Erreichen der Klimaziele spielt die klimaneutrale Wärmeversorgung eine wesentliche Rolle. Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (kurz BEW) steht nun ein weiterer Förderbaustein der Regierung bereit, den Umstieg auf Erneuerbare Energien zu beschleunigen. Besonders in dicht besiedelten Städteregionen sollen Gebäude mittels Wärmenetzen und grüner Wärmeerzeugung etwa aus Geothermie, Solarthermie, dem Einsatz von Großwärmepumpen, vorhandener, z.B. industrieller Abwärme versorgt und über eine energieeffiziente Infrastruktur der Netze beliefert werden. Mit einem Förderbudget von 3 Mrd. € bis 2026 setzt das Programm Anreize für Wärmenetzbetreiber, in den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen an erneuerbaren Energien zu investieren und die Wärmeversorgung in bestehenden Netzen auf erneuerbare Energien umzustellen. 

BEW oder BEG?
Ein im BEW gefördertes Wärmenetz muss mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten mit Wärme versorgen. Der Anteil Erneuerbarer Energie oder Abwärme muss i.d.R. mindestens 75 % betragen.
Kleinere Wärmenetzte werden als „Gebäudenetz“ in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit einem Zuschuss von 25 % gefördert. Auch für den Anschluss an ein Wärmenetz oder Gebäudenetz, können Gebäudeeigentümer einen Zuschuss von 25 % beantragen, ebenfalls in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). 

Die Investitionszuschüsse des BEW im Überblick
Das Programm ist in vier Module untergliedert, die zeitlich aufeinander aufbauen. Förderanträge können für Zuschüsse zur Planungen und zur Umsetzung von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien gestellt werden. Bezuschusst werden Machbarkeitsstudien und Transformationspläne mit bis zu 50% der förderfähigen Kosten.
Systemische Maßnahmen und Einzelmaßnahmen beinhalten konkrete Investitionszuschüsse von bis zu 40% der förderfähigen Kosten für die Umsetzung. Die Förderung der Investitionen zur Umsetzung ist auf die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt. Dass die beantragte Förderung für die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erforderlich ist, muss dabei anhand einer Wirtschaftlichkeitslückenberechnung dargelegt werden.
Ebenfalls geplant aber noch nicht beantragbar, ist eine jährliche Betriebskostenförderung bereits im BEW geförderter Solarthermieanlagen und Wärmepumpen für den Zeitraum von 10 Jahren ab deren Inbetriebnahme.

Alle Infos stehen ab sofort beim BAFA bereit, dass die Förderanträge bearbeitet und das Programm abwickelt.

  • grundsätzliche Informationen zu Antragstellung und Antragsverfahren:
    www.bafa.de im Bereich „Zum Förderverfahren“
  • Richtlinie zur BEW, die Merkblätter mit detaillierten Informationen: 
    www.bafa.de im Bereich „Informationen zum Thema“
  • Wenn bereits ein Förderantrag über die Vorgängerrichtlinie Wärmenetzsysteme 4.0 gestellt wurde
    und für Fragen zum weiteren Vorgehen bzw. zu einem möglichen Wechsel zur BEW: Wärmenetze bis 14.09.2022