8. Juli, 2022

NRW beschränkt Landesförderung für Wallboxen

Privatpersonen können den Zuschuss für Ladeinfrastruktur nicht mehr beantragen

Bild: © Fotoschlick – fotolia.de – pixelio.de

Mehr als 12.000 Anträge für Wallboxen mit Photovoltaik seit April – das enorme Interesse an den Zuschüssen im Rahmen des Landesprogramms progres.nrw ist ungebrochen. Sowohl der Förderschwerpunkt Wallboxen als auch Batteriespeicher wurde so stark nachgefragt, dass die Landesregierung mit dem progres.nrw-Fördertopf nun gezielt andere Themen anpacken will. Dies sind insbesondere Förderungen für Schnellladestationen sowie Wärme- und Kältespeichern.

Seit 22. Juni 2022 heißt das leider: Privatpersonen können die Förderung für Ladeinfrastruktur mit neu zu errichtender Erneuerbare-Energien-Anlage nicht mehr beantragen, auch nicht mit Gewerbeschein zum Betrieb z.B. einer Photovoltaik-Anlage. Alle weiteren progres.nrw-Förderungen sind weiter verfügbar.

Freiberuflich Tätige oder Einzelunternehmen auch können weiterhin einen Zuschuss für nicht öffentliche Ladeinfrastruktur mit neu zu errichtender Erneuerbare-Energien-Anlage beantragen. Auch natürliche Personen als Vermieter oder Mieter können weiterhin einen Zuschuss für Ladeinfrastruktur an Stellplätzen für Mieter beantragen. Zudem ist auch Ladeinfrastruktur an Stellplätzen an Eigentumswohnungsanlagen förderfähig.
Ladepunkte bis 50 kWh werden mit 1.500 € gefördert, wenn die Einrichtung in Verbindung mit einer neu zu errichtenden EE-Anlage erfolgt. An Stellplätzen für Beschäftigte, Mieter von Wohngebäuden oder an Eigentumswohnungsanlagen, die nicht mit Strom aus einer neu errichteten Erneuerbaren-Energien-Anlage betrieben erden, beträgt der Landeszuschuss 1.000 € je Ladepunkt.

Mehr zum Programm