28. April, 2022

NRW-Landeszuschüsse für Ladeinfrastruktur

progres.nrw – Emissionsarme Mobilität

Bild: © Petair – stock.adobe.com

Nordrhein-Westfalen konzentriert seine Landesförderung progres.nrw auf Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur. Seit April 2022 gilt die novellierte Förderrichtlinie progres.nrw – Emissionsarme Mobilität. Die Förderung wurde damit auf weitere Antragsgegenstände erweitert. So können nun beispielsweise Privatpersonen und Unternehmen einen Zuschuss in Höhe von 1.500 € für ihre Investition in nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in Verbindung mit einer neuen Erneuerbare-Energien-Anlage beantragen.

Die Landeszuschüsse gibt es für:

  • Umsetzungskonzepte zur E-Mobilität
  • nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit oder ohne neuer Erneuerbare-Energien-Anlage (jeweils verschiedene Fördersätze)
  • öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
  • Netzanschlüsse für Stellplatz-komplexe und Garagenhöfe
  • Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge
  • elektrische Lastenfahrräder
  • Elektrolyseure und Wasserstoffspeicher

Die Zuschüsse stehen für viele Antragsteller bereit. Anträge können von Eigentümern von Mietgebäuden mit mindestens vier Wohneinheiten, von freiberuflich Tätigen und Einzelunternehmen, von juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,  von Wohnungseigentümergemeinschaften, von Besitzern genutzter Kraftfahrzeugen sowie von Arbeitgeber mit Kraftfahrzeug-Stellplätzen für Beschäftigte genutzt werden. Kommunen und Kommunale Eigenbetriebe sind ebenfalls antragsberechtigt und profitieren in einigen Förderschwerpunkt von höheren Förderquoten.

https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderinstrumente-fuer-die-energiewende