17. August, 2021

progres.nrw startet Förderung für Klimaschutztechnik

Neustart von progres.nrw nach kurzer Sommerpause

Bild: © Schmitz - pixelio.de

Seit Anfang August bietet die Landesförderung „progres.nrw - Klimaschutztechnik“ Zuschüsse für Klimaschutz-Technologien. Der Programmbereich Klimatechnik löst den bisherigen Förderbereich Markteinführung ab.
Erst Förderung beantragen und mit dem Zuwendungsbescheid beginnen.
Es werden grundsätzlich nur Maßnahmen gefördert, mit denen vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen wurde. Maßnahmenbeginn ist bereits die Auftragsvergabe und damit jede verbindliche Bestellung und jeder Vertrag über den Kauf oder die Installation sowie ein Liefer- und Leistungsvertrag.

Für private Hauseigentümer aber auch für Unternehmen oder Kommunen ist besonders der Bereich „Energiesysteme für klimagerechte Gebäude“ interessant.

Thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung werden mit 90 €/m² Bruttokollektorfläche bezuschusst – sowohl die Errichtung als auch die Erweiterung von Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung oder Raumheizung oder Kälteerzeugung von Gebäuden. Förderfähig sind maximal 1 m² Kollektorfläche pro 10 m² beheizter Wohn- oder Gewerbefläche. Anlagen, die kleiner als 4 m² sind, werden nicht gefördert.
Für Biomasseanlagen in Verbindung mit der Nutzung von Solarenergie gilt als Fördervoraussetzung, dass die Anlage in Verbindung mit einer neuen oder bereits installierten thermischen Solaranlage betrieben wird. An Stelle einer thermischen Solaranlage ist auch die Kombination mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von mindestens 4 kWp möglich.
  • Pelletkessel mit Brennwerttechnik 2.000 € je Anlage
  • Pelletkessel mit Heizwerttechnik 1.750 € je Anlage im Bestandsgebäude
  • Kombikessel (Hybridkessel), Holzhackschnitzelkessel, Scheitholzvergaserkessel 1.000 € je Anlage im Bestandsgebäude
  • wassergeführte Pelletöfen, wassergeführte Holzvergaseröfen 750 € je Anlage
Bei Oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe werden Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren und Brunnenbohrungen gefördert. Je Gebäude und Standort nur eine Anlage, dabei sind abhängig vom Wärmebedarf des Gebäudes auch mehrere Einzelbohrungen zuwendungsfähig. Die Förderhöchstgrenze beträgt 100.000 €.
  • Erdwärmesonden: für Bohrungen für Erdwärmesonden 10 € pro m bei Bestandsgebäuden und 5 € pro m bei Neubauten Bohrungen bis maximal 400 m Bohrtiefe je Bohrung
  • Erdwärmekollektoren: für die Verlegung von Erdwärmekollektoren 6 € pro m² Kollektorfläche bei Bestandsgebäuden und 3 € pro m² Kollektorfläche bei Neubauten
  • Brunnenbohrungen: für Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen 1 € pro Liter und Stunde Förderleistung der Pumpe
Mit 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis zu 750 € werden notwendige Steuereinrichtungen und Anschlussarbeiten für den Betrieb einer Wärmepumpe in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage in Bestandsgebäuden gefördert. Die Wärmepumpe oder die Photovoltaikanlage muss neu installiert werden, das jeweils bereits vorhandene Gerät muss seit mindestens zwei Jahren am Standort betrieben werden.
Der Austausch fest installierter elektrischer Speicherheizungen wird gefördert, wenn diese in einem Bestandsgebäude vollständig durch eine neue förderfähige Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien ersetzt und die alten Einzelgeräte nachweislich geordnet entsorgt. Bezuschusst werden 100 € pro Einzelgerät, maximal beträgt 5.000 € je Gebäude und Standort.
Weitere Förderschwerpunkte sind Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, und Druckerhöhungsanlagen zur Trinkwasserversorgung.

Das Fördermodul Erneuerbare Energien beinhaltet interessante Förderungen für nordrhein-westfälische Städte, Gemeinden, Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände.

Hier stehen Förderangebote für thermische Solaranlagen zur Erzeugung von Prozesswärme oder für stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden PV-Anlage bereit.
Landesfördergelder gibt es auch für die Errichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen ab jeweils 500 kWp installierter Leistung ohne EEG-Förderung. Darunter fallen Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher, sowie Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau wie Machbarkeitsstudien, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Vorplanungsstudien oder Voruntersuchungen der Statik.
Im Fördermodul „Energiewende im Quartier“ werden Nahwärme- und Nahkältenetze gefördert sowie der Anschluss und Wärmeübergabestationen, für Wärmepumpen in Verbindung mit einem kalten Wärmenetz, Wärme- und Kältespeicher, sowie für gewerbliche Anlagen zur Nutzung von Abwärme.
Das Fördermodul KlimaGebäude. NRW fördert den Neubau oder die Sanierung von klimagerechten Wohngebäuden mit geringen wärmebezogenen Treibhausgasemissionen und einem hohen baulichen Wärmeschutz.
Gefördert werden KlimaGebäude. NRW in Verbindung mit Building Information Modeling oder innerhalb von Landesprojekten wie zum Beispiel „KlimaQuartiere. NRW“ sowie Wohngebäude im Passivhaus-Standard oder Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard  im Rahmen von „100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen“.
Die Verbraucherzentrale NRW hat Tipps und Infos zum Landesprogramm zusammengestellt: www.verbraucherzentrale.nrw