7. Oktober, 2022

Staatliche Fördergelder für Pufferspeicher

Beim BEG-Zuschuss werden Pufferspeicher mit angerechnet

Foto: © www.intelligent-heizen.info / VdZ

Pufferspeicher erhöht die Effizienz von Heizanlagen
Auf den ersten Blick scheinen die Anschaffung und der Einbau einer Erneuerbare-Energien-Heizung schon teuer genug. Ein zusätzlicher Pufferspeicher kostet doch nur zusätzliches Geld? Egal welche Heizung – entscheidend ist, dass die erzeugte Wärme optimal genutzt wird. Wärmespeicher, auch Pufferspeicher genannt, leisten dabei einen wichtigen Dienst. Sie bevorraten die erzeugte Wärme und geben sie bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt an das Heizsystem ab. Dadurch lässt sich die Effizienz der Anlage deutlich erhöhen. Wenn die Heizung erneuerbare Energien nutzen oder mehrere Wärmeerzeuger ein komplexes Heizsystem bilden, lohnt sich die Einbindung eines Pufferspeichers erst recht. Je nach Heizsystem muss unterschiedlich viel Platz zum Aufstellen des Speichers einkalkuliert werden. Ein durchschnittlicher Pufferspeicher ist etwa mannshoch und nimmt rund einen Quadratmeter ein. Die genaue Dimensionierung ist Aufgabe des Heizungsfachbetriebs.

Pufferspeicher ist Fördervoraussetzung für den BEG-Zuschuss zur Biomasseheizung
Soll bei der Heizungsmodernisierung eine neue Biomasseheizung installiert werden, ist ein Pufferspeicher Voraussetzung zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen. Je nach verwendeter Biomasse und Kesselleistung gibt die Förderrichtlinie verschiedene Pufferspeichervolumen vor.

In der BEG geforderte Pufferspeichervolumen:

  • mindestens 30 Liter je kW Nennwärmeleistung
    bei automatisch beschickten Pellet- und Hackgutkesseln
  • mindestens 55 Liter je kW Nennwärmeleistung
    bei besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln
  • mindestens 55 Liter je kW Nennwärmeleistung
    bei Kombinationskesseln Pellets bzw. Hackgut und Scheitholz

Der Pufferspeicher wird bei Heizungsmodernisierung mit bezuschusst
Wird eine neue Wärmepumpe, Biomasseheizung oder Solarthermieanlage eingebaut, für die Sie den BEG-Zuschuss beantragen können? Dann wird auch die Installation des Pufferspeichers als so genannte förderfähige Umfeldmaßnahme mitgefördert. Das heißt: Die Kosten für Kauf und Installation werden in gleicher Höhe der Heizung bezuschusst. Bei Solarthermie mit 25%, bei einer Wärmepumpe mit 25% bis zu 30% und bei einer Biomasseheizung mit 10%-15%.

Auch der Heizungstausch-Bonus von nochmals +10% wird auf die Gesamtanlage der Heizung mit allen förderfähigen Komponenten und Umfeldmaßnahmen inkl. Pufferspeicher angerechnet. Dieser Bonus wird gezahlt, wenn die neue Heizung eine funktionstüchtige Öl-, Kohle oder Nachtspeicherheizung ersetzt. Das gilt auch für eine alte Gasetagenheizung oder eine seit mindestens 20 Jahren betriebene Gaszentralheizung.

Zuschuss für den Pufferspeicher bei Heizungsoptimierung
Besitzer einer mindestens 2 Jahre alten Heizung, die sich für den Einbau eines Pufferspeichers entscheiden, bekommen 15 % der Investitionskosten vom Staat erstattet – wenn sie gleichzeitig einen hydraulischen Abgleich der Anlage vom Fachhandwerker durchführen lassen.

Denn die BEG-Förderung bezuschusst auch die Nachrüstung eines Pufferspeichers im Rahmen einer Heizungsoptimierung. Die Richtlinie gibt hier allerdings genau vor, dass Wärmespeicher beim Ersatz, bei einer Erweiterung und bei erstmaligem Einbau von Pufferspeichern nur förderfähig sind, wenn sie die Effizienzklasse A oder A+ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 812/2013 erreichen.

Über die Wirkungsweise und staatliche Fördermöglichkeiten von Pufferspeichern informiert das Serviceportal www.intelligent-heizen.info.