11. November, 2022

Zuschuss für E-Ladestationen in Unternehmen droht Förderstopp

KfW-Förderung bis Jahresende beantragen

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Die Fördermittel für die Zuschüsse im Programm ‚Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen 441‚ werden knapp. Die KfW empfiehlt Unternehmen den Förderantrag zeitnah einzureichen. Die Förderbank vermutet, dass die Fördermittel bereits zum Jahresende ausgeschöpft sein werden und der Zuschuss voraussichtlich nur noch bis Dezember 2022 beantragt werden kann.

Mit dem Förderprogramm werden der Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen bezuschusst, die nicht öffentlich zugänglich sind und die dazu dienen, Firmenfahrzeuge und auch Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufzuladen. Unternehmen, kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen können so bis zu 900 € pro Ladepunkt beantragen, bei mehreren Ladepunkten bis zu 45.000 € je Standort. Bezuschusst werden neue Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung, der Einbau und Anschluss inklusive aller Installationsarbeiten sowie Energiemanagement-Systeme zur Steuerung. Wichtig dabei: Der Zuschuss muss beantragt werden, bevor die Ladestation bestellt wird und zwar online im KfW-Zuschussportal.

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