8. September, 2022

Zuschussprogramm für Unternehmen fördert Energie- und Ressourceneffizienz

Das BAFA kündigt zahlreiche Änderungen zum 1. Oktober 2022 an

Bild: © FotoHiero – pixelio.de

Ein weiteres Förderprogramm das angesichts der gestiegenen energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung angepasst werden muss, stellt Investitionszuschüsse für Unternehmen bereit.  
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss unterstützt Unternehmen bei Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung sowie zur Reduzierung der CO2-Emissionen. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanzierte Förderung erfolgt durch einen direkten Investitionszuschuss vom BAFA oder alternativ über einen zinsgünstigen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss.
 
Bis zu 40% Zuschuss für Anlage und Aggregate, bis zu 55% Zuschuss für Prozesswärme
Das Programm fördert beispielsweise Investitionen in hocheffiziente Anlagen und Aggregate für die industrielle und gewerbliche Anwendung. Die Förderquote für die so genannten Querschnittstechnologien beträgt bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten, maximale 200.000 €. 
Ebenfalls bezuschusst wird Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. So werden Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen gefördert, deren Wärme zu über 50 % für Prozesse, etwa zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten verwendet wird. Bei einer Förderquote von bis zu 55 % der förderfähigen Investitionskosten werden Vorhaben von Unternehmen dabei mit bis zu 15 Mio. € gefördert.
 
Angekündigte Änderungen
Anträge können private Unternehmen, kommunale Unternehmen, und freiberuflich Tätige mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland stellen sowie Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen. 
Ab 1. Oktober 2022 müssen sich Antragsteller auf einige Änderungen einstellen. So wird zukünftig nicht mehr die Anschaffung von Anlagen gefördert, die mit Erdgas betrieben werden. 
Ebenfalls wichtig: Der Abschluss von Verträgen vor Antragstellung ist auch dann förderschädlich, wenn die Parteien ein Rücktrittsrecht und/oder eine auflösende Bedingung unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung durch das BAFA vereinbaren. Planungsleistungen dürfen weiterhin bereits vor Antragstellung erbracht werden.
Weitere Änderungen in den verschiedenen Fördermodulen betreffen z. B. Anpassungen von Effizienzkriterien und Fördervoraussetzungen, Konkretisierung der zulässigen Brennstoffe für Biomasseanlagen oder die Anpassung der Vorgaben zur Ermittlung der Amortisationszeit.
 
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