3. Januar, 2025

KfW stoppt Zuschuss für Badumbau und Barrierefreiheit

2025 können keine staatlichen Zuschüsse mehr im Programm Barrierereduzierung beantragt werden

Bild: © KfW-Bildarchiv – Stephan Sperl

Die Zuschüsse für Badumbau und Barrierefreiheit im KfW-Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)“ im Förderbereich Altersgerecht Umbauen können seit Jahresbeginn 2025 nicht mehr beantragt werden.
Das neue Jahr brachte damit bereits das Aus für das erst Förderprogramm der KfW, vor allem die Zuschüsse zur Badsanierung waren über Jahre hinweg sehr beliebt. Der Fördertopf wurde noch im letzten Jahr mit 150 Mio. Euro deutlich aufgestockt. Im letzten Haushaltsentwurf der Ampelregierung, der nun als Grundlage für den vorläufigen Haushalt gilt, waren für 2025 bereits keine weiteren Fördermittel eingeplant. Neue Fördermittel könnte erste eine neu gewählte Regierung ein budgetieren.

Auch wenn keine neuen Anträge gestellt werden können, Mieter und Eigentümer, die Ihren Antrag noch bis Ende des Jahres gestellt haben, sind vom Förderstopp nicht betroffen.

  • Antragsteller, die schon eine Förderzusage von der KfW er­halten haben, können wie geplant sanieren. Der Zu­schuss ist damit für die beantragte Maßnahme reserviert. Der Zuschuss kann bei der KfW abgerufen werden, sobald nach­ Fertigstellung die Einhaltung der Förderbedingungen nachgewiesen wird.

  • Diejenigen, die ihren Antrag noch vor Jahresende 2024 gestellt haben, werden von der KfW informiert. Vollständige Anträge für Maßnahmen, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, können mit einer Förderzusage rechnen –  zumindest solange noch Bundesmittel zur Verfügung stehen. Vor dem Start der Modernisierung, sollte die Information der KfW unbedingt abgewartet werden.

Die Online-Förderauskunft auf foerderdata.de sagt, mit welcher Förderung Sie rechnen können

Auch wenn der staatliche Zuschuss damit wegfällt. Wer 2025 einen altersgerechten Umbau plant, sollte sich trotzdem unbedingt über Fördermöglichkeiten im Bundesland im Landkreis oder der Kommune informieren. Das Förderportal foerderdata.de dient Hauseigentümer als hilfreiche Informationsquelle. In der unabhängigen Förderdatenbank werden alle Bau- und Modernisierungsförderungen aktuell erfasst. Die Online-Förderauskunft zeigt die am Standort in Frage kommenden Fördermöglichkeiten auf – sowohl Zuschüsse, als auch Förderkredite oder Förderungen, die bei der Steuer berücksichtigt werden können.

KfW-Förderkredit bleibt bundesweit als Alternative

Bund und KfW stellen alternativ zum bisherigen Investitionszuschuss weiterhin den KfW-Förderkredit im Programm Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) bereit, um Investitionskosten für Umbauvorhaben über den staatlich verbilligten Förderkredit finanzieren zu können. Die förderfähigen Investitionskosten betragen bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit –  gefördert werden Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit, für Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes sowie für den Kauf von barrierearm umgebautem Wohnraum. Der Kredit kann nicht direkt bei der KfW beantragt werden, sondern über eine Bank oder einen Finanzierungspartner.

foerdergeldsuche haus und energie

Kostenlose Fördergeldsuche

Passende Förderprogramme finden – für Neubau und Modernisierung