19. Januar, 2026
Neues E-Auto-Förderprogramm 2026
Antragstellung bald wieder möglich

Bild: © petair – stock.adobe.com
Mit der neuen E-Auto-Förderung will die Bundesregierung nun eines ihrer Wahlversprechen einlösen. In 2026 werden Privatpersonen beim Kauf eines E-Fahrzeugs wieder mit staatlichen Zuschüssen unterstützt. Die Anträge für die neue E-Auto-Förderung sollen ab Mai 2026 online eingereicht werden können – und zwar rückwirkend für Fahrzeuge die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Die neue E-Auto-Förderung beinhaltete eine soziale Komponente und wird unter Berücksichtigung von Einkommensgrenzen und Anzahl der Kinder berechnet. Was Sie jetzt wissen sollten, haben wir für Sie zusammengefasst.
Wie hoch ist die E-Auto-Förderung?
Privatpersonen können beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektroautos eine staatliche Förderung von bis zu 6.000 Euro erhalten.
Die genaue Höhe hängt ab von:
- der Antriebsart (reines Elektroauto oder Plug-in-Hybrid),
- dem Haushaltseinkommen,
- und der Anzahl der Kinder im Haushalt.
Die Basisförderung beträgt:
- 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge
- 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender
Zusätzlich sind Kinderboni (bis zu 1.000 Euro) sowie soziale Zuschläge für niedrigere Einkommen möglich.
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Neuwagen (Kauf oder Leasing),
- die erstmals ab dem 01.01.2026 in Deutschland zugelassen werden,
- der Fahrzeugklasse M1 (Pkw),
- mit reinem Elektroantrieb,
Plug-in-Hybrid oder Range-Extender (unter bestimmten Klimaauflagen).
Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden
Wie kann man die E-Auto-Förderung beantragen?
- Die Antragstellung erfolgt online
- voraussichtlich ab Mai 2026
- und ist bis zu ein Jahr nach der Fahrzeugzulassung möglich
- Die Förderung kann rückwirkend für Fahrzeuge beantragt werden, die ab dem 01.01.2026 zugelassen wurden.
Benötigt werden unter anderem:
- Kauf- oder Leasingvertrag
- Fahrzeugschein
- die zwei letzten Steuerbescheide (max. 3 Jahre alt)
- Rentner können eine Rentenbezugsbescheinigung sowie eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte vorlegen.
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