19. Januar, 2026

Neues E-Auto-Förderprogramm 2026

Antragstellung bald wieder möglich

 

Bild: © petair – stock.adobe.com

Mit der neuen E-Auto-Förderung will die Bundesregierung nun eines ihrer Wahlversprechen einlösen. In 2026 werden Privatpersonen beim Kauf eines E-Fahrzeugs wieder mit staatlichen Zuschüssen unterstützt. Die Anträge für die neue E-Auto-Förderung sollen ab Mai 2026 online eingereicht werden können – und zwar rückwirkend für Fahrzeuge die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Die neue E-Auto-Förderung beinhaltete eine soziale Komponente und wird unter Berücksichtigung von Einkommensgrenzen und Anzahl der Kinder berechnet. Was Sie jetzt wissen sollten, haben wir für Sie zusammengefasst.

Wie hoch ist die E-Auto-Förderung?

Privatpersonen können beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektroautos eine staatliche Förderung von bis zu 6.000 Euro erhalten.
Die genaue Höhe hängt ab von:

  • der Antriebsart (reines Elektroauto oder Plug-in-Hybrid),
  • dem Haushaltseinkommen,
  • und der Anzahl der Kinder im Haushalt.

Die Basisförderung beträgt:

  • 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge
  • 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender

Zusätzlich sind Kinderboni (bis zu 1.000 Euro) sowie soziale Zuschläge für niedrigere Einkommen möglich.

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Neuwagen (Kauf oder Leasing),
  • die erstmals ab dem 01.01.2026 in Deutschland zugelassen werden,
  • der Fahrzeugklasse M1 (Pkw),
  • mit reinem Elektroantrieb,
    Plug-in-Hybrid oder Range-Extender (unter bestimmten Klimaauflagen).

Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden

Wie kann man die E-Auto-Förderung beantragen?

  • Die Antragstellung erfolgt online
  • voraussichtlich ab Mai 2026
  • und ist bis zu ein Jahr nach der Fahrzeugzulassung möglich
  • Die Förderung kann rückwirkend für Fahrzeuge beantragt werden, die ab dem 01.01.2026 zugelassen wurden.

Benötigt werden unter anderem:

  • Kauf- oder Leasingvertrag
  • Fahrzeugschein
  • die zwei letzten Steuerbescheide (max. 3 Jahre alt)
  • Rentner können eine Rentenbezugsbescheinigung sowie eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte vorlegen.

Über 400 regionale Förderungen für E-Fahrzeuge und Ladestationen

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