10. Februar, 2026

Verzögerung beim Gebäudemodernisierungsgesetz

Warum die 65-Prozent-Regel umstritten ist – und was Hausbesitzer und Fachbetriebe jetzt wissen müssen

Beratung Wärmepumpe im Altbau

Bild: © von olly – stock.adobe.com

Die Bundesregierung verfehlt erneut ihren eigenen Zeitplan für das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Ursprünglich sollten bis Ende Januar Eckpunkte für das Gesetz vorliegen, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) – umgangssprachlich als „Heizungsgesetz“ bekannt – ablösen soll. Doch auch Anfang Februar gibt es keine Einigung innerhalb der schwarz-roten Koalition.
Damit gerät auch der nächste Meilenstein ins Wanken: Ein fertiger Gesetzentwurf sollte bis Ende Februar im Kabinett beschlossen werden. Nach Informationen der Augsburger Allgemeinen aus Koalitionskreisen soll nun zumindest bis Ende des Monats eine politische Verständigung erreicht werden. Man befinde sich „auf der Zielgeraden“, heißt es. Ob dieses Ziel gehalten werden kann, bleibt jedoch offen.

Und das hat Auswirkungen. Gerade den Jahresbeginn nutzen viele Hauseigentümer um ihre Projekte und Investitionen für das Jahr zu planen und Angebote bei Fachbetrieben einzuholen. Ohne verlässliche, gesetzliche Vorgaben und Klarheiten was die Bundesförderung betrifft, fehlen sowohl Planungs- als Investitionssicherheit.

Streit um die 65-Prozent-Regel

Zentraler Konfliktpunkt ist die sogenannte 65-Prozent-Regel. Sie schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für Neubauten gilt diese Vorgabe bereits, ab Mitte 2026 auch für Bestandsgebäude in Großstädten.

Die Union interpretiert die im Koalitionsvertrag vereinbarte „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ als Streichung dieser Regel. Die SPD hingegen will an der Vorgabe festhalten, da sie sicherstellen soll, dass neue Heizungen nicht langfristig auf fossile Energieträger setzen. Angesichts von Laufzeiten von 20 bis 30 Jahren falle mit jeder neu installierten Heizung eine Vorentscheidung für die Klimaziele bis 2045.

Nachdem Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bauministerin Verena Hubertz (SPD) monatelang keine Einigung erzielen konnten, befassen sich inzwischen die Fraktionsspitzen mit dem Thema. Laut Focus Online zeigen sich selbst Fachpolitiker zunehmend unsicher, wann konkrete Ergebnisse vorgelegt werden können.

Juristisches Gutachten warnt vor Verfassungsbruch

Zusätzlichen Druck erzeugt ein von Greenpeace in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Demnach könnte die Abschaffung der 65-Prozent-Regel verfassungswidrig sein, da sie das im Grundgesetz verankerte Klimaschutzgebot (Artikel 20a GG) unterlaufe. Ein Rückschritt bei bestehenden Klimaschutzmaßnahmen sei ohne zwingenden Grund unzulässig. Die Gutachter berufen sich dabei auf das sogenannte Verschlechterungsverbot.

Auch das Bundesverwaltungsgericht erhöhte zuletzt den Handlungsdruck. In einem Urteil vom 29. Januar verpflichtete es die Bundesregierung, bis zum 25. März 2026 ein ambitionierteres Klimaschutzprogramm vorzulegen. Das bisherige reiche nicht aus. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) betonte mehrfach, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz eine zentrale Rolle bei der Zielerreichung spielen müsse.

Technologieoffenheit versus Klimaneutralität

Die Union kritisiert, die 65-Prozent-Regel sei nicht technologieoffen. Auch moderne Gas-Brennwerttechnik könne gegenüber alten Ölkesseln erhebliche CO₂-Einsparungen bringen. Solche Zwischenlösungen müssten stärker berücksichtigt werden, selbst wenn sie nicht unmittelbar zur vollständigen Klimaneutralität führten.

Demgegenüber steht die juristisch untermauerte Einschätzung, dass Klimaschutzmaßnahmen nicht nur Emissionen senken, sondern zur Einhaltung der gesetzlich verankerten Klimaneutralität beitragen müssen.

Verbände legen Kompromissvorschläge vor

Angesichts der festgefahrenen Lage legen Verbände und Forschungseinrichtungen konkrete Lösungsansätze vor. Eine Studie der Denkfabrik Epico und des Beratungsunternehmens Prognos zeigt Wege auf, wie die 65-Prozent-Regel modifiziert werden könnte, ohne die Klimaziele zu gefährden.

Ein weiteres Kurzgutachten, beauftragt von drei Branchenverbänden beim Institut für Technische Gebäudeausrüstung (ITG) und dem Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW), schlägt vor, Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle stärker anzuerkennen. Untersucht wurde ein unsaniertes Bestandsgebäude mit einem Endenergiebedarf von 282 kWh/m²a.

Während nach geltendem Recht etwa Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse oder Hybridlösungen als Erfüllungsoptionen gelten, könnten künftig auch Dämmmaßnahmen – etwa an Dach, Fassade oder Fenstern – berücksichtigt werden. In Modellrechnungen führten solche Effizienzmaßnahmen zu Emissionsminderungen zwischen 14 und 59 Prozent, abhängig vom Umfang der Sanierung.

Experten argumentieren, dass eine verbesserte Gebäudehülle nicht nur den Energieverbrauch und die Kosten senke, sondern auch die Strom-Spitzenlast im Winter reduziere und damit zur Netzstabilität beitrage. Zugleich warnen Branchenvertreter davor, neue fossile Heizungen ohne umfassende Sanierung als nachhaltige Lösung zu propagieren.

Entscheidung mit Signalwirkung

Deutschland verfehlt seit Jahren insbesondere im Gebäudesektor seine Klimaziele. Entsprechend groß ist der Erwartungsdruck. Für Hauseigentümer geht es nicht nur um Klimaschutz, sondern auch um Investitionssicherheit, Energiekosten und den Werterhalt von Immobilien.

Die fachlichen Lösungsoptionen liegen auf dem Tisch. Ob die Koalition einen tragfähigen Kompromiss findet, dürfte entscheidend dafür sein, ob das neue Gebäudemodernisierungsgesetz Planungssicherheit schafft – und ob Deutschland seine Klimaziele im Gebäudesektor künftig einhalten kann.

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