4. Mai, 2026
Zuschuss für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern
Förderprogramm für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern gestartet – attraktive Zuschüsse für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

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Viele Besitzer von E-Fahrzeugen kennen das Problem. Die Suche nach einer freien Ladesäule. Öffentliche Ladepunkte allein reichen nicht aus, um den Bedarf für die steigende Anzahl an E-Fahrzeugen zu decken. Ein Großteil der Pkw werden auf privaten Stellplätzen abgestellt, was ein großes Potenzial für das Laden im Wohnungsumfeld verdeutlicht. Insbesondere das Laden zu Hause ist für viele entscheidend für die Alltagstauglichkeit und den Umstieg auf ein E-Fahrzeug.
Mit der neuen Förderrichtlinie zur Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern schafft die Bundesregierung gezielte Anreize für den Ausbau der Elektromobilität im privaten Wohnumfeld. Besonders profitieren Eigentümer und Bewohner in Mehrfamilienhäusern, sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), für die nun attraktive Zuschüsse bereitstehen.
Das Programm richtet sich insbesondere an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), private Wohnungseigentümer, Eigentümer von Mehrparteienhäusern und Eigentümer zugehöriger Stellplätze. Mieter selbst sind nicht antragsberechtigt. Bei WEG kann der Förderantrag durch die Hausverwaltung erfolgen, sofern diese vertretungsberechtigt ist. Das Förderprogramm bietet eine attraktive Möglichkeit, die Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern wirtschaftlich und zukunftssicher auszubauen. Angesichts der begrenzten Fördermittel empfiehlt es sich, die Antragstellung frühzeitig vorzubereiten und fristgerecht einzureichen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden, insbesondere: Ladepunkte (11–22 kW) mit Typ-2- oder CCS-Anschluss. Ebenfalls bezuschusst werden die Vorverkabelung von Stellplätzen zur späteren Installation der Ladepunkte, Netzanschluss und Elektroinstallation sowie dazu baulich erforderliche Maßnahmen. Hingegen sind Planung und Genehmigung, Betriebskosten sowie Leasing- oder Mietkosten nicht Bestandteil der Förderung.
Bis zu 2.000 Euro Zuschuss pro Stellplatz
Für WEG und Privateigentümer gelten feste Zuschüsse pro Stellplatz:
- 1.300 € für die reine Vorverkabelung
- 1.500 € für Ladepunkte inkl. Vorverkabelung
- bis zu 2.000 € bei Ladepunkten, die das bidirektionale Laden ermöglichen
Die Förderung erfolgt als Pauschale: Liegen die tatsächlichen Kosten über der Pauschale, wird der volle Betrag ausgezahlt. Liegen sie darunter, wird nur der tatsächliche Aufwand erstattet. Zusätzlich gilt die De-minimis-Grenze von 300.000 € innerhalb von drei Steuerjahren.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Voraussetzung ist unter anderem, dass die eingesetzten Ladesysteme auf der Herstellerliste geführt werden. Zu den weiteren zentralen Fördervoraussetzungen zählen, dass sich das Vorhaben in Deutschland befindet, das Gebäude über mindestens sechs Stellplätze verfügt und mindestens 20 Prozent der Stellplätze elektrifiziert werden. Zudem müssen die Stellplätze der Wohnnutzung dienen und der Betrieb der Ladeinfrastruktur anteilig mit erneuerbaren Energien erfolgen.
Start der Förderung und wichtige Fristen
Wohneigentümergemeinschaften (WEG), Privateigentümer und kleine Unternehmen (KMU) können den Zuschuss bis spätestens 10. November 2026 beantragen. Die Förderrichtlinie ist zunächst bis zum 30. Juni 2027 befristet, so dass die Regierung plant auch im kommenden Jahr Haushaltsgelder für dieses Förderprogramm bereit zu stellen.
1. Antrag stellen.
Wichtig: Mit den Arbeiten zur Installation darf erst nach Bewilligung begonnen werden.
Die Antragstellung erfolgt in einem einstufigen Online-Verfahren auf: https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/antragstellung/. Dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag beizufügen. Wohnungseigentümergemeinschaften müssen einen WEG-Beschluss mit einreichen. Das kann auch nachträglich erfolgen, jedoch spätestens sechs Monate nach Bewilligung.2. Ladeinfrastruktur beauftragen und aufbauen.
Nach erfolgreicher Antragstellung und Bewilligung, kann mit der Umsetzung zur Elektrifizierung der Stellplätze begonnen werden. Die Beauftragung der Maßnahmen muss bereits innerhalb von neun Monaten erfolgen. Der Umsetzungszeitraum für die Installation und Inbetriebnahme beträgt in der Regel bis zu 24 Monate und kann in begründeten Fällen sogar verlängert werden.3. Auszahlung und Nutzung
Nach Abschluss ist ein Verwendungsnachweis einzureichen, um die Auszahlung der Förderung zu veranlassen. Die geförderte Ladeinfrastruktur muss ab Inbetriebnahme mindestens drei Jahren als solche genutzt werden. Während dieses Zeitraums muss sie funktionsfähig bleiben, dem Wohnzweck dienen und darf nicht öffentlich zugänglich oder gewerblich genutzt werden.
Die Elektrifizierung privater Stellplätze trägt dazu bei, den Druck auf öffentliche Ladeinfrastruktur zu verringern. Dies ist vor allem in dicht besiedelten Quartieren von großer Bedeutung. Gleichzeitig erhöht sie den Komfort für Nutzerinnen und Nutzer und fördert die Akzeptanz der Elektromobilität.
Mit der neuen Förderung erhalten insbesondere WEG und private Eigentümer eine attraktive Möglichkeit, die Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern wirtschaftlich und zukunftssicher auszubauen.

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