Förderung für Wärmepumpen

Staatliche Fördermittel für die Heizungsmodernisierung

30% bis 70% Wärmepumpen-Förderung bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen

Öl- und Gasheizungen waren über viele Jahre hinweg der Goldstandard für die Beheizung von Wohngebäuden. Durch die Energiewende wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude der Ausbau klimaneutraler Strom- und Heizalternativen sowie die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen bezuschusst. Durch staatliche Förderprogramme wird das Um- und Nachrüsten zur Elektrifizierung der Wärmeversorgung und gleichzeitigem Ausbau der regenerativen Stromversorgung gefördert. Für die staatliche Förderung für Wärmepumpen können Sie mit einem staatlichen Zuschuss rechnen, sofern Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Mit dem foerderdata Fördergeldservice prüfen wir Ihren Antrag, bevor er eingereicht wird, sodass Sie von maximalen Erfolgschancen profitieren können.

Fördergeld Erfolgsquote: 100%!

Wir erstellen die notwendigen Bestätigungen zum Förderantrag für Ihre Wärmepumpe, damit Sie von maximalen Fördersätzen profitieren können!

Bis zu 70% Zuschuss

Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung konnten wir bereits Fördergelder in Höhe von über 300 Millionen Euro für über 70.000 Anträge beantragen.

Individuelle Beratung zur Planung & Finanzierung!

Wir unterstützen Sie bei den Herausforderungen, die mit einer Heizungsmodernisierung einhergehen.

Alles zu Wärmepumpen im Überblick – von der Vorplanung bis zu den Kosten

Inhaltsverzeichnis

Warum werden Wärmepumpen gefördert?

Um bis 2030 die Klimaziele erreichen zu können, muss die Strom- und Heizversorgung in Deutschland klimafreundlicher werden. Anders als Öl- oder Gasheizungen, die als Verbrennungsanlage von fossilen Brennstoffen hohe CO2-Werte aufweisen, greifen Wärmepumpenheizungen zu mindestens 65% auf kostenfreie, erneuerbare Wärmequellen aus der Natur zurück. Lediglich die verbleibenden 25% zum Betrieb des Heizungssystems werden aus elektrischer Energie bezogen. Um den flächenmäßigen Ausbau voranzutreiben, stellt der Bund mit dem BEG-Förderprogramm (Bundesförderung für effiziente Gebäude) Fördermittel zur Modernisierung der Heizungsanlage und zur energetischen Sanierung von Altbauten bereit. Bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen sind Zuschüsse von bis zu 70% möglich.

Was kosten Wärmepumpenheizungen und für wen sind sie geeignet?

Voraussetzungen und Anschaffungskosten im Überblick

Ein umfassender Einblick in die Funktionsweise, die verschiedenen Anlagen-Arten und die Kosten für Anschaffung, Installation und Erschließung.

Was ist die BEG-Förderungen für Wärmepumpen?

Unter dem Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die verschiedenen Förderungen für Wärmepumpen zusammengefasst. Die beiden Fördergeber BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Abfuhrkontrolle) und KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Die Wärmepumpen-Förderung als Zuschuss für die Einzelmaßnahme zur Heizungsmodernisierung ist über die KfW möglich. Der Einbau einer Wärmepumpenheizung im Rahmen einer Effizienzhausförderung oder einem energieeffizienten Neubau wird über die Kreditförderung der KfW gefördert. Alternativ sind auch Wärmepumpen-Förderungen durch einen Steuerbonus und gesonderten Fördersätzen für den Heizungstausch möglich.

Antragsberechtigt sind alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, wie z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Die KfW öffnet das KfW-Kundenportal zur Antragstellung in 2024 allerdings nur stufenweise für die verschiedenen Antragsteller.

Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen stehen in Form von Zuschüssen, Krediten und Steuervorteilen zur Verfügung. Je nach Bundesland und Kommune stehen Ihnen neben den bundesweiten Förderungen für Wärmepumpen auch regionale Fördermittel zur Verfügung.

BEG-Förderung für Wärmepumpen 2024

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterscheidet bei der Heizungsförderung zwischen den Förderungen:

  • Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

  • Heizungsförderung für Unternehmen- Wohngebäude

  • Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude

  • Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude

  • Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude

  • Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude

Für diese Anlagen ist unter Berücksichtigung der zusätzlichen Voraussetzungen eine Wärmepumpen-Förderungen möglich:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe (Luftwärmepumpe)

  • Wasser-Wasser-Wärmepumpe (Grundwasserwärmepumpe)

  • Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärmepumpe)

Jetzt Fördergeldservice anfordern

Checkliste herunterladen, ausfüllen und zusammen mit dem Vertrag zur Heizungsmodernisierung für Ihre Wärmepumpen-Förderung einreichen.

ab 399,- €

ab 499,- €

Technische Fördervoraussetzungen für die BEG-Förderung für Wärmepumpen 2024

Die BEG-Richtlinien „Einzelmaßnahmen (EM), Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG) wurden zum Jahresbeginn 2024 neu aufgesetzt. Weitere, vor allem technische Verschärfungen sollen in den kommenden Jahren sukzessive angepasst und verschärft werden.

  • Es handelt sich um eine Luftwärmepumpe, Wasserwärmepumpe oder Erdwärmepumpe.

  • Die Heizsysteme werden zur Beheizung der Räumlichkeiten und optional ergänzend zur Aufbereitung des Warmwassers verwendet. Die Warmwasseraufbereitung ist nicht verpflichtend.

  • Für förderfähige Wärmepumpen mit erneuerbaren Energien (EE-Heizungen) müssen Wohneinheiten nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65% mit der erneuerbaren Energie beheizt werden. Die Vorgabe gilt für die Errichtung und Nachrüstung von Wärmepumpenheizungen und Biomasseanlagen, sowie bei der Nachrüstung bivalenter Systeme.

  • Zur Vermeidung von über- oder unterdimensionierten Heizungsanlagen muss eine Heizlastermittlung nach DIN EN 12831 durchgeführt werden.

  • Die Wärmepumpen-Förderung gilt nur noch für geeignete Gebäude. Voraussetzung dafür ist eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3.

  • Alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen müssen messtechnisch erfasst werden.

  • Alle förderfähigen Wärmepumpen müssen mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein und über Schnittstellen verfügen, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können.

  • Der hydraulische Abgleich nach Verfahren A ist für eine BEG-Förderung von Wärmepumpen nicht mehr zulässig. Das Verfahren B ist verpflichtend und der Nachweis erfolgt gemäß Bestätigungsformular des hydraulischen Abgleichs der VdZ (Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft). Bei luftgeführten Systemen sind die Luftvolumenströme anzupassen.

  • Bei Wärmepumpen mit neuer Erdsondenbohrung muss eine verschuldensunabhängige Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden abgeschlossen werden und die Bohrfirma nach DVGW zertifiziert sein.

Wichtige Voraussetzung: ETAs (jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz)

Zur Bewertung der primärenergetischen Heizungseffizienz einer Heizungsanlage werden eingesetzte Energie und erzeugte Energie ins Verhältnis gesetzt. Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz kann genauere Werte liefern, da sie anders als die Werte der Jahresarbeitszahl keine Wertunterschiede zwischen Messort und Prüfstand (z.B. durch Nutzerverhalten, die Dämmung des Objekts und der Aufstellort) aufweist. Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz wird über den ηS-Wert angegeben und auf Basis von vier festgelegten Betriebspunkten für je eine in Europa vorkommende Klimabedingung errechnet. Für den Für den mitteleuropäischen Klimazonenbereich gelten die Messpunkte 20 °C, 25 °C, 30 °C und 35 °C Außentemperatur. Die Ergebnisse werden vorerst als SCOP (engl. Seasonal Coefficient of Performance), also als jahreszeitlicher Leistungskoeffizient angegeben. Dieser Wert ist genauer als der COP (engl. coefficient of performance), da er die Effizienz der Heizanlage auch unter wechselnden Außentemperaturen zum Ausdruck bringt.

  • Formel: ETAs (ηS) = Primärenergiefaktoren (PEF) der Antriebsenergie / SCOP

Anhand dieser Berechnung lässt sich bestimmen, wie viel kostenfreie Heizenergie aus Luft, Wasser und Boden stammt oder genauer: Wie viel Primärenergie für eine Kilowattstunde erzeugte Wärme benötigt wird.

Für die Primärenergiefaktoren gelten üblicherweise diese Werte:

  • PEF für strombetriebene Wärmepumpenheizung: 2,5

  • PEF für Wärmequellen mit Gasantrieb (Erdgas): 1,1

  • PEF für Gasheizungen mit Biomethan: 0,7

Art der Heizanlage ƞs bei einer Vorlauftemperatur von 35°C ƞs bei einer Vorlauftemperatur von 55°C
Wärmequelle Luft ab 2024: 145% ab 2024: 125%
Wärmequelle Erdwärme ab 2024: 180% ab 2024: 140%
Wärmequelle Wasser ab 2024: 180% ab 2024: 140%
Sonstige Wärmequelle (z.B. Solarthermie) ab 2024: 180% ab 2024: 140%

Wie läuft die Förderung für eine Wärmepumpe ab?

Vertrag zur Heizungsmodernisierung schließen

Holen Sie sich Angebote ein und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Investitionskosten.

Schließen Sie einen Liefer-/Leistungsvertrag mit Ihrem Heizungsfachbetrieb.

Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die BEG-Förderung beinhalten und ein Umsetzungsdatum für die geplante Heizungsmodernisierung benennen.

BzA beim Fördergeldservice anfordern und Förderantrag bei der KfW stellen

Reichen Sie den Vertrag zusammen mit der Checkliste bei unserem Fördergeldservice ein. Unsere Energieeffizienz-Experten erstellen Ihnen die für den Antrag notwendige Bestätigung zum Antrag (BzA).

Mit der BzA und einer Anleitung zum Online-Antrag vom Fördergeldservice können Sie Ihre Förderung im KfW-Kundenportal beantragen. Die KfW sieht vor, dass nur Hauseigentümer selbst oder Vertretungsberechtigte eines Unternehmens den Förderantrag stellen dürfen.

Sobald Ihr Förderantrag bewilligt ist, können Sie mit den Maßnahmen der Heizungsmodernisierung starten.

BnD beim Fördergeldservice anfordern und Fördergelder bei der KfW abrufen

Nach Durchführung der Neuinstallation bzw. des Heizungstausches und der Inbetriebnahme der Anlagen, schalten Sie einfach unseren Fördergeldservice wieder ein. Unsere Energieeffizienz-Experten erstellen die notwendige Bestätigung nach Durchführung (BnD).

Mit der BnD vom Fördergeldservice können Sie Ihre Fördergelder im KfW-Kundenportal abrufen. Dazu sind weitere Nachweise erforderlich, etwa für den Klimageschwindigkeits-Bonus oder den Einkommens-Bonus.

Nach positiver Prüfung durch die KfW wird die Zuschussförderung auf Ihr Konto überwiesen.

Wann sollten Sie die Fördergelder beantragen?

Damit Sie das Maximum aus Ihrem Förderantrag herausholen können, sollten Sie Ihren Heizungsfachbetrieb darüber informieren, dass Sie die BEG-Förderung nutzen wollen.  Sowohl bei der Wahl einer förderfähigen Wärmepumpe, dem Umfang des Angebots zur Heizungsmodernisierung als auch im Liefer-/Leistungsvertrag gilt es die Fördervoraussetzungen einzuhalten. Die wichtigsten Fördervoraussetzungen können Sie über unsere Förderhotline Tel.: 06190 / 92 63 – 433  klären.

Stellen Sie den Förderantrag unbedingt, bevor Sie mit dem Einbau der Wärmepumpe starten. Die Antragstellung vor dem Start kann Ihnen Zuschüsse von bis zu 70% einbringen, rückwirkend ist eine Wärmepumpen-Förderung häufig nur in Form von einem Steuerbonus möglich.

Förderhotline

06190 / 92 63 – 433

Sie haben Fragen rund um die Förderung Ihrer Wärmepumpe? Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen unseren Förderservice kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

Das sagen unsere Kunden

Testimonial Familie May
„Wir möchten uns bei Ihrem Unternehmen ganz herzlich bedanken, dass die Abwicklung der Bafa-Förderung durch Sie so gut geklappt hat. Wir sind mit dem gesamten Ablauf sehr zufrieden und werden dies auch in unserem Bekanntenkreis weitergeben.“
Maria und Helmut May
Testimonial Anita Kempf

„Es hat alles reibungslos geklappt und ich erhielt meine
Fördergelder schnell. Der Erstkontakt erfolgte im März
2019, im April erhielt ich die gesammelte Aufstellung samt
Antrag. Im Mai erfolgte bereits die Zusage.“

Anita Kempf
Testimonial Familie Hansen
„Ich bin begeistert, wie einfach alles war. Eine freundliche Mitarbeiterin von FEBIS stand mir mit Rat und Tat zur Seite und auch der Heizungstausch war innerhalb nur eines Tages erledigt.“

Familie Hansen

Förderungen für eine Wärmepumpe im Überblick

Den Zuschuss für eine Wärmepumpe kann beantragen, wer sich an die Fördervoraussetzungen der BEG-Richtlinie für die Heizungsmodernisierung als Einzelmaßnahme (BEG-EM) hält.

Je nach Antragsteller und Wärmepumpe kann die Wärmepumpen-Förderung 30% bis zu maximal 70 % betragen. Die Förderquote bezieht sich auf die förderfähigen Ausgaben, je nach Anzahl der Wohnungen im Gebäude: bei der ersten Wohneinheit 30.000 €, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit sowie jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Der Höchstbetrag für das Gebäude verteilt sich zu gleichen Teilen auf alle Wohnungen.

Mit diesen Förderhöhen können Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen rechnen:

  • min. 30% Wärmepumpen-Förderung von der KfW.
    Der Basis-Zuschuss wird für alle Antragsteller gewährt.

  • plus 5% Effizienz-Bonus für natürliche Kältemittel oder besondere Effizienz der Anlage
    Der Bonus von 5 % wird gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird. Die Wärmepumpen-Förderung von 5% für natürliche Kältemittel ist seit 2023 neu. Damit könnte auch für eine Luft-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel der Zuschuss von 35% beantragt werden.ch für eine Luft-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel der Zuschuss von 30% beantragt werden.

  • Plus 20% Klimageschwindigkeitsbonus für den Komplettumstieg von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung
    Dazu muss die neue Wärmepumpe die noch funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzen. Das gilt auch für seit mindestens 20 Jahren betriebene Gaszentral- oder Biomasseheizungen.
    Den Klimageschwindigkeits-Bonus können nur private und selbst nutzende Eigentümer beantragen. Der Bonus erhöht die mögliche Wärmepumpen-Förderung von 30% bis 35 % auf 50% bis 55%.

  • Plus 30% Einkommensbonus für Geringverdiener
    Private Selbstnutzer mit einem jährlichen Haushaltseinkommen von 40.000 € und weniger, können vom Einkommensbonus profitieren. Das geringe Haushaltskommen (oder auch die Rente) muss dazu über mehrere Jahre nachvollzogen werden. Zum Haushaltseinkommen zählen alle im Haushalt lebenden Personen. Die Fördergrenze liegt bei maximal 70%, auch wenn alle Boni in Frage kommen, ist hier vom Fördergeber eine Deckelung der Wärmepumpen-förderung vorgesehen.

Ergänzungskredit ab 0.01 %

Den Zuschuss für BEG-geförderte Einzelmaßnahmen mit Förderkredit kombinieren

Neben einem Zuschuss ist es möglich, die restlichen Modernisierungskosten über einen Ergänzungskredit ab 0.01 % effektivem Jahreszins und damit zinsgünstig finanzieren zu können. Mit dem Ergänzungskredit werden Einzelmaßnahmen gefördert, für die bereits ein Zuschuss zugesagt oder bewilligt, jedoch noch nicht ausgezahlt wurde. Der Ergänzungskredit kann also nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und / oder des BAFA beantragt werden. Beantragt werden muss der Ergänzungskredit über ein frei wählbares Finanzinstitut, die Hausbank oder einen Finanzier.

Wärmepumpen-Förderung für vom Hochwasser Betroffene

Für Hauseigentümer in den vom Hochwasser in Bayern und Baden-Württemberg betroffenen Gebieten hat die KfW in 2024 Kulanzregeln bei der Heizungsförderung und beim Ergänzungskredit eingeräumt. Damit soll die Heizungsförderung möglichst vielen Hauseigentümern helfen, die vom Hochwasser geschädigten Heizkessel in vollgelaufenen Kellern durch moderne und energieeffiziente Heiztechnik zu ersetzen. Die Kulanzregeln beziehen sich auf den Klimageschwindigkeitsbonus, die Kumulierungsgrenze und die Mindestnutzungsdauer und erhöhen die Förderung von maximal 70%, für vom Hochwasser Betroffene auf bis zu 100%.

  • Die Beantragung des Klimageschwindigkeitsbonus ist auch dann möglich, wenn die Heizungsanlage durch das Hochwasser beschädigt und nicht mehr funktionstüchtig ist. Antragsteller müssen auf Nachfrage der KfW hin in einer Eigenerklärung bestätigen, dass die Heizung vor dem Hochwasser funktionstüchtig war.

  • Den Klimageschwindigkeitsbonus können selbstnutzende Eigentümer beantragen. Der Bonus erhöht die Heizungsförderung um 20% auf 50% der förderfähigen Ausgaben.

  • Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist bis zu 100 % der geförderten Investitionskosten möglich. Dabei werden auch Versicherungsleistungen und andere staatliche Hilfen berücksichtigt. Normalerweise gilt die Kumulationsgrenze von 60%.

Darüber hinaus gelten die technischen und formalen Fördervorrausetzungen der Heizungsförderung, die für alle Antragsteller im Merkblatt stehen.

Noch mehr Information zur BAFA-Förderung für Wärmepumpen

 

Alle wichtigen Infos zur BAFA Wärmepumpen-Förderung

Von der Vorplanung, über den Antrag bis zur Auszahlung – wir unterstützen Sie bei Ihrer BAFA Wärmepumpen-Förderung zur Optimierung Ihrer Anlage!

KfW-Förderung für Wärmepumpen im Effizienzhaus

Gehen Sie umfassende Bau- und Modernisierungsvorhaben an, können Sie zur Finanzierung der Ausgaben für die Planung und den Bau bzw. Umbau die Effizienzprogramme der KfW nutzen.

Für Bestandsgebäude: Für Sanierungsarbeiten zum Effizienzhaus stellt das Programm (BEG WG Kredit) Darlehen in einer Förderhöhe von bis zu 150.000 Euro inklusive Tilgungszuschuss von maximal 37.500 Euro zur Verfügung.

Für Neubauten: Mit dem Programmen der KfW zum Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude 297, 298 kann beim Erreichen des Effizienzhaus-Standards EH 40 Nachhaltigkeits-Klasse mit „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude” (QNG) für Ihre Wärmepumpen-Förderung ein Kredit von bis zu 150.000 Euro gewährt werden. Zur Baufinanzierung können zusätzlich die KfW-Kredite Wohneigentum für Familien KfW 300 und das Wohneigentumsprogramm KfW 145 genutzt werden.

Plus 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel

Besonders effiziente Wärmepumpen werden mit einem Fördersatz von plus 5% gefördert. Zu den besonders energieeffizienten Anlagen gehören in der Regel Erdwärme- und Grundwasserpumpen mit einer Effizienz von A++ oder besser.

Der Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder synthetischen Kältemitteln mit einem geringen Treibhauspotenzial wird ebenfalls mit dem Effizienzbonus bedacht. Zu den anerkannten Kältemitteln zählen R290 Propan, R600a Isobutan, R1270 Propen, R717 Ammoniak, R718 Wasser und R744 Kohlendioxid. Der Bonus ist nicht mit dem Effizienzbonus für Sole-, Grundwasser und Erdwärmepumpen kombinierbar. Ab 2030 sollen natürliche Kältemitteln zu den verpflichtenden Voraussetzungen der Wärmepumpen-Förderung werden. Ob das Kältemittel Ihres Geräts förderfähig ist, steht in der Liste förderfähiger Anlagen.

Im Zuge der Novellierungen zur Heizungsförderung 2024 werden die Gerätelisten zur Förderfähigkeit der einzelnen Geräte immer wieder mal angepasst. Die zugehörige Liste finden Sie hier.

Steuerbonus für Sanierungs- und Lohnkosten

Zusatzkosten durch Material- und Montage für Wärmepumpenheizungen sind steuerlich absetzbar, sofern kein Zuschuss in Anspruch genommen wurde. Eine Doppelförderung ist nicht möglich. Voraussetzung für die steuerliche Förderung ist, dass es sich beim neuen Heizsystem um eine Heizungsanlage zur Nutzung erneuerbarer Energien oder um eine stromerzeugende Heizungsanlage handelt im selbst genutzten Wohneigentum handelt. Die Wärmepumpe ist im Rahmen der Lohnsteuer steuerlich absetzbar. Die Steuerförderung lohnt sich nur, sofern Sie eine Steuerschuld haben.

Für den Einbau eines neuen Wärmeerzeugers lassen sich 20% der Aufwendungen für die Gebäudesanierung, jedoch maximal 40.000 Euro, verteilt über drei Jahre geltend gemacht werden. Sanieren Sie ein mindestens fünf Jahre altes Haus, erhalten Sie für die Wärmepumpe eine Förderung von 25 bis 40%.

Unter anderem förderfähige  Umfeldmaßnahmen:

Montage, Installation, Einweisung und Inbetriebnahme

  • Baustelleneinrichtung wie Bautafel, Schilder, Absperrung von Verkehrsflächen, Baustellensicherung

  • Rüstarbeiten wie Gerüst, Schutzbahnen, Fußgängerschutztunnel, Bauaufzüge

  • Baustoffuntersuchung

  • Bautechnische Voruntersuchungen z. B. zum Aufbau der Gebäudehülle

Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen

  • Entsorgung von Komponenten, Bauteilen oder Bauteilschichten, Baustoffen, Baumaterial etc. (inkl. Schadstoffe und Sonderabfälle)

  • Herstellung bzw. Verkleinerung/Vergrößerung/Verschluss notwendiger Wand- und Deckendurchbrüche für Installationen und Einbringe-/Revisionsöffnungen für energetisch relevante Anlagen,

  • inkl. Dämmmaßnahmen

  • Ausbau und Entsorgung von energetisch relevanten Altanlagen

  • Notwendige bauliche Maßnahmen an Räumen für technische Anlagen einschließlich Neubau separater Technikräume, sofern für die Umsetzung der Maßnahmen zwingend erforderlich

  • Einbau einer energieeffizienzfördernden Regelung in einer Übergabestation

  • Wiederherstellungsarbeiten, sofern diese im Zusammenhang mit den energetischen Maßnahmen stehen

Nicht mehr förderfähige Umfeldmaßnahmen:

  • die Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen, also Decken-, Wand- und Bodenbeläge, bspw. Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett oder Malerarbeiten

  • gilt auch dann, wenn die Arbeiten zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit unmittelbar erforderlich sind.

Steuerbonus für Warmwasserwärmepumpen

Für Warmwasserwärmepumpen, die ausschließlich zur Warmwasseraufbereitung eingesetzt werden sind im Rahmen der BEG nicht förderfähig. Für diese Anlagen kann jedoch ein Steuerbonus geltend gemacht werden.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP):
Umfassende Energieberatung für die energetische Sanierung

Damit Ihre Heizkosten wirtschaftlich bleiben und nicht teurer werden als unter dem Betrieb einer Ölheizung, ist eine energetische Sanierung des Gebäudes unausweichlich. Die entstehenden Sanierungskosten für Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, der Fenster- und Türerneuerung und einer Überholung der Lüftungsanlagen können die Investitionskosten schnell in die Höhe schnellen lassen. Für Sanierungsarbeiten im Altbau ist es daher wichtig, nach einem passgenauen Sanierungsfahrplan zu arbeiten. Unsere Energieberater überprüfen für Sie individuell, transparent und professionell sinnvolle Maßnahmen und Einsparpotenziale.

Die Investition in die energetische Sanierung kann Ihnen auch dabei helfen Ihre Voraussetzungen für eine Förderung für Wärmepumpen verbessern. Ihr Sanierungsfahrplan kann Ihnen nicht nur bei einer kosteneffektiven Umsetzung für ohnehin anstehende Arbeiten zur Instandhaltung helfen, sondern auch dazu führen, dass Sie mit einer höheren Fördersumme rechnen können. Treffen Sie vorbereitende Maßnahmen zur Wärmedämmung von Dach, Wand, Keller oder den Einbau neuer Wärmeschutzfenster, dann können Sie auch dazu die BEG-Förderung nutzen. Maßnahmen an der Gebäudehülle werden vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert.

Ohne Sanierungsfahrplan können jährlich Modernisierungskosten von bis zu 30.000 € je Wohneinheit für den Zuschuss von 15% angesetzt werden. Liegt ein Sanierungsfahrplan für das Wohnhaus vor, erhöht sich der Zuschuss auf 20%, die für die Förderung anrechenbaren Modernisierungskosten verdoppeln sich durch den iSFP auf maximal 60.000 € je Wohneinheit und Jahr.

Individueller Sanierungsfahrplan

Jetzt Sanierungsschritte planen und Chance auf Fördermittel maximieren

Vorausschauend geplante Sanierungsarbeiten ermöglichen Ihnen 5% mehr BEG-Zuschuss für Sanierungskosten und bei Erfüllung der Anforderungen bis zu 80% Zuschuss der Beratungskosten für Ihren Energieberater.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Förderservice Gebäudehülle

Die Gebäudehülle für den effizienten Einsatz einer Wärmepumpe optimieren

Komplettservice für die Beantragung der staatlichen Fördergelder zur Wärmedämmung von Dach, Fassade, Keller und für den Einbau neuer Wärmeschutzfenster

Wärmepumpe im Altbau nachrüsten

Wichtiges Hintergrundwissen zur energetischen Sanierung und Hybridheizungen

Damit das Um- und Nachrüsten Ihres Heizungssystems wirtschaftlich bleibt, finden Sie hier alle wichtigen Informationen zur Heizungsmodernisierung und Förderungen für Wärmepumpen im Altbau.