30% bis 70% Wärmepumpen-Förderung bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen
Öl- und Gasheizungen waren über viele Jahre hinweg der Goldstandard für die Beheizung von Wohngebäuden. Durch die Energiewende wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude der Ausbau klimaneutraler Strom- und Heizalternativen sowie die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen bezuschusst. Durch staatliche Förderprogramme wird das Um- und Nachrüsten zur Elektrifizierung der Wärmeversorgung und gleichzeitigem Ausbau der regenerativen Stromversorgung gefördert. Für die staatliche Förderung für Wärmepumpen können Sie mit einem staatlichen Zuschuss rechnen, sofern Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Mit dem foerderdata Fördergeldservice prüfen wir Ihren Antrag, bevor er eingereicht wird, sodass Sie von maximalen Erfolgschancen profitieren können.
Inhaltsverzeichnis
- Alles zu Wärmepumpen im Überblick – von der Vorplanung bis zu den Kosten
- Inhaltsverzeichnis
- Warum werden Wärmepumpen gefördert?
- Was ist die BEG-Förderungen für Wärmepumpen?
- Technische Fördervoraussetzungen für die BEG-Förderung für Wärmepumpen 2024
- Wie läuft die Förderung für eine Wärmepumpe ab?
- Wann sollten Sie die Fördergelder beantragen?
- Förderungen für eine Wärmepumpe im Überblick
- Ergänzungskredit ab 0.01 %
- KfW-Förderung für Wärmepumpen im Effizienzhaus
- Plus 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel
- Steuerbonus für Sanierungs- und Lohnkosten
- Unter anderem förderfähige Umfeldmaßnahmen:
- Steuerbonus für Warmwasserwärmepumpen
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP):
Umfassende Energieberatung für die energetische Sanierung - Förderservice Gebäudehülle
Warum werden Wärmepumpen gefördert?
Um bis 2030 die Klimaziele erreichen zu können, muss die Strom- und Heizversorgung in Deutschland klimafreundlicher werden. Anders als Öl- oder Gasheizungen, die als Verbrennungsanlage von fossilen Brennstoffen hohe CO2-Werte aufweisen, greifen Wärmepumpenheizungen zu mindestens 65% auf kostenfreie, erneuerbare Wärmequellen aus der Natur zurück. Lediglich die verbleibenden 25% zum Betrieb des Heizungssystems werden aus elektrischer Energie bezogen. Um den flächenmäßigen Ausbau voranzutreiben, stellt der Bund mit dem BEG-Förderprogramm (Bundesförderung für effiziente Gebäude) Fördermittel zur Modernisierung der Heizungsanlage und zur energetischen Sanierung von Altbauten bereit. Bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen sind Zuschüsse von bis zu 70% möglich.
Was ist die BEG-Förderungen für Wärmepumpen?
Unter dem Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die verschiedenen Förderungen für Wärmepumpen zusammengefasst. Die beiden Fördergeber BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Abfuhrkontrolle) und KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Die Wärmepumpen-Förderung als Zuschuss für die Einzelmaßnahme zur Heizungsmodernisierung ist über die KfW möglich. Der Einbau einer Wärmepumpenheizung im Rahmen einer Effizienzhausförderung oder einem energieeffizienten Neubau wird über die Kreditförderung der KfW gefördert. Alternativ sind auch Wärmepumpen-Förderungen durch einen Steuerbonus und gesonderten Fördersätzen für den Heizungstausch möglich.
Antragsberechtigt sind alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, wie z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Die KfW öffnet das KfW-Kundenportal zur Antragstellung in 2024 allerdings nur stufenweise für die verschiedenen Antragsteller.
Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen stehen in Form von Zuschüssen, Krediten und Steuervorteilen zur Verfügung. Je nach Bundesland und Kommune stehen Ihnen neben den bundesweiten Förderungen für Wärmepumpen auch regionale Fördermittel zur Verfügung.
BEG-Förderung für Wärmepumpen 2024
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterscheidet bei der Heizungsförderung zwischen den Förderungen:
Für diese Anlagen ist unter Berücksichtigung der zusätzlichen Voraussetzungen eine Wärmepumpen-Förderungen möglich:
Technische Fördervoraussetzungen für die BEG-Förderung für Wärmepumpen 2024
Die BEG-Richtlinien „Einzelmaßnahmen (EM), Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG) wurden zum Jahresbeginn 2024 neu aufgesetzt. Weitere, vor allem technische Verschärfungen sollen in den kommenden Jahren sukzessive angepasst und verschärft werden.
Wichtige Voraussetzung: ETAs (jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz)
Zur Bewertung der primärenergetischen Heizungseffizienz einer Heizungsanlage werden eingesetzte Energie und erzeugte Energie ins Verhältnis gesetzt. Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz kann genauere Werte liefern, da sie anders als die Werte der Jahresarbeitszahl keine Wertunterschiede zwischen Messort und Prüfstand (z.B. durch Nutzerverhalten, die Dämmung des Objekts und der Aufstellort) aufweist. Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz wird über den ηS-Wert angegeben und auf Basis von vier festgelegten Betriebspunkten für je eine in Europa vorkommende Klimabedingung errechnet. Für den Für den mitteleuropäischen Klimazonenbereich gelten die Messpunkte 20 °C, 25 °C, 30 °C und 35 °C Außentemperatur. Die Ergebnisse werden vorerst als SCOP (engl. Seasonal Coefficient of Performance), also als jahreszeitlicher Leistungskoeffizient angegeben. Dieser Wert ist genauer als der COP (engl. coefficient of performance), da er die Effizienz der Heizanlage auch unter wechselnden Außentemperaturen zum Ausdruck bringt.
Anhand dieser Berechnung lässt sich bestimmen, wie viel kostenfreie Heizenergie aus Luft, Wasser und Boden stammt oder genauer: Wie viel Primärenergie für eine Kilowattstunde erzeugte Wärme benötigt wird.
Für die Primärenergiefaktoren gelten üblicherweise diese Werte:
Art der Heizanlage | ƞs bei einer Vorlauftemperatur von 35°C | ƞs bei einer Vorlauftemperatur von 55°C |
---|---|---|
Wärmequelle Luft | ab 2024: 145% | ab 2024: 125% |
Wärmequelle Erdwärme | ab 2024: 180% | ab 2024: 140% |
Wärmequelle Wasser | ab 2024: 180% | ab 2024: 140% |
Sonstige Wärmequelle (z.B. Solarthermie) | ab 2024: 180% | ab 2024: 140% |
Wie läuft die Förderung für eine Wärmepumpe ab?
Wann sollten Sie die Fördergelder beantragen?
Damit Sie das Maximum aus Ihrem Förderantrag herausholen können, sollten Sie Ihren Heizungsfachbetrieb darüber informieren, dass Sie die BEG-Förderung nutzen wollen. Sowohl bei der Wahl einer förderfähigen Wärmepumpe, dem Umfang des Angebots zur Heizungsmodernisierung als auch im Liefer-/Leistungsvertrag gilt es die Fördervoraussetzungen einzuhalten. Die wichtigsten Fördervoraussetzungen können Sie über unsere Förderhotline Tel.: 06190 / 92 63 – 433 klären.
Stellen Sie den Förderantrag unbedingt, bevor Sie mit dem Einbau der Wärmepumpe starten. Die Antragstellung vor dem Start kann Ihnen Zuschüsse von bis zu 70% einbringen, rückwirkend ist eine Wärmepumpen-Förderung häufig nur in Form von einem Steuerbonus möglich.
Förderhotline
Sie haben Fragen rund um die Förderung Ihrer Wärmepumpe? Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen unseren Förderservice kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.
Das sagen unsere Kunden
Förderungen für eine Wärmepumpe im Überblick
Den Zuschuss für eine Wärmepumpe kann beantragen, wer sich an die Fördervoraussetzungen der BEG-Richtlinie für die Heizungsmodernisierung als Einzelmaßnahme (BEG-EM) hält.
Je nach Antragsteller und Wärmepumpe kann die Wärmepumpen-Förderung 30% bis zu maximal 70 % betragen. Die Förderquote bezieht sich auf die förderfähigen Ausgaben, je nach Anzahl der Wohnungen im Gebäude: bei der ersten Wohneinheit 30.000 €, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit sowie jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Der Höchstbetrag für das Gebäude verteilt sich zu gleichen Teilen auf alle Wohnungen.
Mit diesen Förderhöhen können Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen rechnen:
Ergänzungskredit ab 0.01 %
Den Zuschuss für BEG-geförderte Einzelmaßnahmen mit Förderkredit kombinieren
KfW-Förderung für Wärmepumpen im Effizienzhaus
Gehen Sie umfassende Bau- und Modernisierungsvorhaben an, können Sie zur Finanzierung der Ausgaben für die Planung und den Bau bzw. Umbau die Effizienzprogramme der KfW nutzen.
Für Bestandsgebäude: Für Sanierungsarbeiten zum Effizienzhaus stellt das Programm (BEG WG Kredit) Darlehen in einer Förderhöhe von bis zu 150.000 Euro inklusive Tilgungszuschuss von maximal 37.500 Euro zur Verfügung.
Für Neubauten: Mit dem Programmen der KfW zum Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude 297, 298 kann beim Erreichen des Effizienzhaus-Standards EH 40 Nachhaltigkeits-Klasse mit „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude” (QNG) für Ihre Wärmepumpen-Förderung ein Kredit von bis zu 150.000 Euro gewährt werden. Zur Baufinanzierung können zusätzlich die KfW-Kredite Wohneigentum für Familien KfW 300 und das Wohneigentumsprogramm KfW 145 genutzt werden.
Plus 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel
Steuerbonus für Sanierungs- und Lohnkosten
Zusatzkosten durch Material- und Montage für Wärmepumpenheizungen sind steuerlich absetzbar, sofern kein Zuschuss in Anspruch genommen wurde. Eine Doppelförderung ist nicht möglich. Voraussetzung für die steuerliche Förderung ist, dass es sich beim neuen Heizsystem um eine Heizungsanlage zur Nutzung erneuerbarer Energien oder um eine stromerzeugende Heizungsanlage handelt im selbst genutzten Wohneigentum handelt. Die Wärmepumpe ist im Rahmen der Lohnsteuer steuerlich absetzbar. Die Steuerförderung lohnt sich nur, sofern Sie eine Steuerschuld haben.
Für den Einbau eines neuen Wärmeerzeugers lassen sich 20% der Aufwendungen für die Gebäudesanierung, jedoch maximal 40.000 Euro, verteilt über drei Jahre geltend gemacht werden. Sanieren Sie ein mindestens fünf Jahre altes Haus, erhalten Sie für die Wärmepumpe eine Förderung von 25 bis 40%.
Unter anderem förderfähige Umfeldmaßnahmen:
Montage, Installation, Einweisung und Inbetriebnahme
Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen
Nicht mehr förderfähige Umfeldmaßnahmen:
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP):
Umfassende Energieberatung für die energetische Sanierung
Damit Ihre Heizkosten wirtschaftlich bleiben und nicht teurer werden als unter dem Betrieb einer Ölheizung, ist eine energetische Sanierung des Gebäudes unausweichlich. Die entstehenden Sanierungskosten für Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, der Fenster- und Türerneuerung und einer Überholung der Lüftungsanlagen können die Investitionskosten schnell in die Höhe schnellen lassen. Für Sanierungsarbeiten im Altbau ist es daher wichtig, nach einem passgenauen Sanierungsfahrplan zu arbeiten. Unsere Energieberater überprüfen für Sie individuell, transparent und professionell sinnvolle Maßnahmen und Einsparpotenziale.
Die Investition in die energetische Sanierung kann Ihnen auch dabei helfen Ihre Voraussetzungen für eine Förderung für Wärmepumpen verbessern. Ihr Sanierungsfahrplan kann Ihnen nicht nur bei einer kosteneffektiven Umsetzung für ohnehin anstehende Arbeiten zur Instandhaltung helfen, sondern auch dazu führen, dass Sie mit einer höheren Fördersumme rechnen können. Treffen Sie vorbereitende Maßnahmen zur Wärmedämmung von Dach, Wand, Keller oder den Einbau neuer Wärmeschutzfenster, dann können Sie auch dazu die BEG-Förderung nutzen. Maßnahmen an der Gebäudehülle werden vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert.
Ohne Sanierungsfahrplan können jährlich Modernisierungskosten von bis zu 30.000 € je Wohneinheit für den Zuschuss von 15% angesetzt werden. Liegt ein Sanierungsfahrplan für das Wohnhaus vor, erhöht sich der Zuschuss auf 20%, die für die Förderung anrechenbaren Modernisierungskosten verdoppeln sich durch den iSFP auf maximal 60.000 € je Wohneinheit und Jahr.
Individueller Sanierungsfahrplan
Jetzt Sanierungsschritte planen und Chance auf Fördermittel maximieren
Vorausschauend geplante Sanierungsarbeiten ermöglichen Ihnen 5% mehr BEG-Zuschuss für Sanierungskosten und bei Erfüllung der Anforderungen bis zu 80% Zuschuss der Beratungskosten für Ihren Energieberater.