18. April, 2023
KfW-Zuschuss zum Einbruchschutz endgültig eingestellt
Förder-Aus für beliebtes Förderprogramm der KfW
Bild: © KfW-Archiv / Stephan Sperl
Im KfW-Zuschussprogramm „Einbruchschutz – Investitionszuschuss“ (455-E) können keine Förderanträge mehr gestellt werden. Das Förderprogramm wurde endgültig eingestellt. Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zukünftig nur noch über einen Förderkredit der KfW-Bank im Programm „Altersgerecht Umbauen“ (159) gefördert. Investitionen von bis zu 50.000 € können so zu verbilligten Zinskonditionen finanziert werden. Beantragt wird der KfW-Kredit über die Hausbank oder einen frei wählbaren Finanzierungspartner.
Bereits zugesagte Zuschüsse sind vom Förder-Aus nicht betroffen
Wer seine Zusage oder Antragsbestätigung schon erhalten hat, kann die reservierten Fördergelder nach Umsetzung der Maßnahmen abrufen. Die KfW zahlt den Zuschuss aus, sobald das Einhalten der Fördervoraussetzungen nachgewiesen wird.
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