Fördergeldservice
Wärmedämmung Gebäudehülle

Dach, Spitzboden, Fassade, Fenster, Keller

15% bis 20% der Kosten Ihrer Wärmedämmung als Zuschuss

Nutzen Sie unseren Komplett-Service zur Beantragung und zum Abruf der staatlichen Fördergelder für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle. Zusammen mit unseren Energieeffizienz-Experten und einem registrierten Fachhandwerker sichern Sie sich Ihren Zuschuss zur Dachdämmung, zur Fassadendämmung oder für eine Dämmung im Keller.

Jetzt Fördergeldservice anfordern

Für Wohngebäude (bis 6 Wohneinheiten) ab 399,- €

Checkliste je nach geplantem Vorhaben herunterladen, ausfüllen und zusammen mit dem Vertrag mit dem Fachbetrieb einreichen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Rund um Sorglos

Minimaler Aufwand – maximale Förderung

Sparen Sie sich Zeit und Aufwand – die Fachbetriebe unserer Marktpartner arbeiten eng mit den Energieeffizienz-Experten im Fördergeldservice zusammen.

Komplettservice

Vom Antrag bis zur Auszahlung

Im Fördergeldservice liefert Ihnen der Fachbetrieb die komplette Abwicklung Ihres Förderantrags – inkl. BAFA-Online-Antrag und der erforderlichen Nachweisführung zur Auszahlung.

100% Erfolgsquote

Qualität, Energieeffizienz und Förderung

Beratung vom Fachmann, fachgerechter Einbau, optimale Energieeinsparung und maximale Förderung – bereits im Vorfeld wird geprüft, ob die Förderkriterien passen.

Die Förderung im Überblick

Eine gute Wärmedämmung kann unnötige Energieverluste über die Gebäudehülle vermeiden. Die Heizenergie bleibt so genau da, wo sie hingehört – im Haus. Das verringert den Energieverbrauch, die Energiekosten und senkt die anfallenden CO2-Steuern. Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle werden von Energieeffizienz-Experten als Vorbereitung zum Einbau einer Wärmepumpe und als Grundlage für deren effizienten Betrieb empfohlen.

  • Diese Maßnahmen werden gefördert:
    Dämmung von Dach, Spitzboden und obersterster Geschossdecke
    Dämmung der Fassade
    Dämmung von Kellerwänden, Kellerdecken und Bodenflächen
    neue Wärmeschutzfenster und Hauseingangstüren

  • Anträge können für Gebäude gestellt werden, die mindestens 5 Jahre alt sind. Hier zählt das Datum im Bauantrag.

  • Bis zu 30.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr können für den Zuschuss angerechnet werden.

  • 15% der förderfähigen Kosten können als Zuschuss beim BAFA beantragt werden.

  • wenn ein Sanierungsfahrplan (iSFP) vom Energieeffizienz-Experten vorliegt:
    Der Zuschuss erhöht sich auf 20%.
    Die förderfähigen Kosten verdoppeln sich auf bis zu 60.000 € je Wohneinheit und Jahr.

Wir beantragen Ihre Fördergelder!

Beispiel-Modernisierung


Dämmung der Kellerdecke

Einfamilienhaus, Baualter 1969-1978, bisher nicht gedämmt, alte Ölheizung

  • Energieeinsparung über 6%
    über 2.000 kWh im Jahr

  • Energiekosteneinsparung
    im 1. Jahr: über 230 €
    über 40 Jahre: über 17.500 €
    CO2-Steuerersparnis: über 1.700 €

  • Kosten und Förderung
    Investitionskosten: 5.800 €
    Förderung mit iSFP: 1.160 €
    Amortisation: ca. 10 Jahre

Beispiel-Modernisierung


Einbau moderner Wärmeschutzfenster

Einfamilienhaus, Baualter 1969-1978, alte Dämmung, alte Gasheizung

  • Energieeinsparung über 18%
    über 6.000 kWh im Jahr

  • Energiekosteneinsparung
    im 1. Jahr: über 700 €
    über 40 Jahre: über 54.800 €
    CO2-Steuerersparnis: über 2.650 €

  • Kosten und Förderung
    Investitionskosten: 32.800 €
    Förderung mit iSFP: 6.560 €
    Amortisation: ca. 18 Jahre

Beispiel-Modernisierung

Dämmung der Fassade

Einfamilienhaus, Baualter 1969-1978, bisher nicht gedämmt, alte Ölheizung

  • Energieeinsparung über 30%
    über 10.000 kWh im Jahr

  • Energiekosteneinsparung
    im 1. Jahr: über 1.250 €
    über 40 Jahre: über 97.000 €
    CO2-Steuerersparnis: über 6.200 €

  • Kosten und Förderung
    Investitionskosten: 46.500 €
    Förderung mit iSFP: 9.300 €
    Amortisation: ca. 15 Jahre

15% bis zu 20% als Zuschuss

Der Einbau moderner, energiesparender Fenster in Bestandsgebäuden wird mit einem lohnenden Zuschuss gefördert. 15% der Investitionskosten steuert der Staat über die Bundesförderung für effiziente Gebäude bei. Mit vorliegendem Sanierungsfahrplan sogar 20%.

So einfach geht’s:

Deutlich höhere BEG-Förderung mit Sanierungsfahrplan!

  • Sanierungsfahrplan anfordern

  • Modernisierungsschritte nach und nach angehen

  • 5% höhere BEG-Förderung für jede anstehende Effizienzmaßnahme nutzen.

  • Doppelt so hohe förderfähige Ausgaben je Wohneinheit und Jahr ansetzen.

Für den BEG-Zuschuss spielt der richtige Zeitpunkt
der Antragstellung eine wichtige Rolle

Schritt 1

Holen Sie sich ein Angebot ein und informieren Sie den Fachbetrieb darüber, dass Sie für Ihr Vorhaben die BEG-Förderung beantragen wollen. Schließen Sie den Vertrag mit Festlegung des Umsetzungszeitraums und mit aufschiebender oder auflösender Bedingung in Bezug auf die Förderzusage.

Schritt 2

Reichen Sie die Fördergeldservice-Checkliste zusammen mit dem Vertrag Ihres Fachbetriebs und allen weiteren Angeboten beim Fördergeldservice ein. Unsere Energieeffizienz-Experten beantragen den Zuschuss für Sie in Vollmacht. Sobald Ihr Förderantrag gestellt wurde, informieren wir Sie.

Schritt 3

Die Arbeiten wurden fertiggestellt und Ihnen liegen alle Rechnungen der Modernisierung vor? Dann gilt es die für Sie reservierten Zuschüsse abzurufen. Den Nachweis zur Auszahlung Ihrer Fördergelder übernimmt der Fördergeldservice für Sie.

Förderhotline

06190 / 92 63 – 433

Sie haben Fragen zum Fördergeldservice oder möchten mehr über die Förderung für Ihr Vorhaben erfahren? Unsere Förderhotline erreichen Sie kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.