16. Oktober, 2023
Familien-Neubauförderung jetzt mit besseren Förderkonditionen
Im Programm Wohneigentum für Familien werden die Einkommensgrenze und die Kreditbeträge hoch gesetzt
Bild: © KfW-Archiv / Stephan Sperl
Die Bundesregierung muss handeln und den Wohnungsbau in Deutschland wieder in Schwung bringen. Ein Maßnahmenpaket aus insgesamt 14 Maßnahmen soll helfen, zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum anzustoßen und Bauverfahren schneller abzuwickeln. Auch die Zielsetzung die Treibhausgase im Gebäudesektor nachhaltig zu reduzieren bleibt weiterhin prioritär.
Wichtiger Bestandteil für das Baukonjunkturpaket: Mehr Familien sollen von der Kreditförderung Wohneigentum für Familien profitieren und den Neubau Ihres Eigenheims als klimafreundliches Wohngebäude und mit Finanzierung vom Staat angehen. Dazu verbessert die KfW die Förderbedingungen des Programms Wohneigentum für Familien. Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 16.10.2023.
Den Förderkredit von 170.000 € bis 270.000 € mit einem effektiven Jahreszins von derzeit 0,01 % können Familien mit Kindern und Alleinerziehende für den Bau oder den Kauf ihres neu gebauten Eigenheims oder ihrer neu gebauten Eigentumswohnung beantragen. Die Förderung hängt vom zu versteuernden Jahreseinkommen der Familie ab. Die Grenze wird für eine Familie mit einem Kind von 60.000 € auf 90.000 € angehoben. Die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 €. Auch die von Kinder-Anzahl abhängigen Kredithöchstbeträge werden um bis zu 35.000 € angehoben.
Gefördert wird wie bisher der Neubau klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude mit und ohne QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude). Pro Antrag kann maximal eine Wohneinheit zur Selbstnutzung gefördert werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen oder Haushalte, die zu mindestens 50 % (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchten und in denen mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antrags das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Förderung umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen, d.h. die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung, einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung.
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