19. Februar, 2024
Förderanträge im KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau wieder möglich
Förderung für Neubauprojekte läuft wieder an
Bild: © febis – K. Wernicke
Die Förderkredite für klimafreundliche Neubauprojekte und genossenschaftliches Wohnens sind wieder beantragbar. Seit dem 20. Februar 2024 können Bauherren in folgenden Förderprogrammen wieder Förderanträge bei der KfW-Förderbank einreichen:
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (KfW-Programm Nr.297)
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (KfW-Programm Nr.298)
- Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (KfW-Programm Nr. 299)
- Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (KfW-Programm Nr.498/499)
- Förderung genossenschaftlichen Wohnens (KfW-Programm Nr.134)
Klimafreundlicher Neubau
Die Fördermittel für die Neubauprogramme werden aus dem Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bereitgestellt. Das Fördervolumen für 2024 beläuft sich auf 762 Mio. €. Eine Aufstockung wie im vergangenen Jahr ist denkbar. Das Bauministerium möchte einen abermaligen Stopp des Programms vermeiden. Erst Ende 2023 wurden die Neubauförderungen aufgrund der Haushaltssperre des Bundes und damit fehlender Haushaltsmittel auf Eis gelegt. Das Fördervolumen im letzten Jahr 2023 wurde von 750 Mio. € im Jahresverlauf weiter auf insgesamt 1.68 Mrd. € aufgestockt. Mehr als 47.000 klimafreundliche neue Wohnungen seien mit dem Programm im vergangenen Jahr gefördert sowie Investitionen von 17,4 Mrd. € angestoßen worden.
Das Programm richtet sich an private Bauherren und Unternehmen der Bau- und Immobilienbranche die einen zinsverbilligten Kredit beantragen können. Abhängig davon, welche Nachhaltigkeitskriterien der Neubau erfüllt, können 120.000 € bis zu 150.000 € je Wohneinheit zu zunächst bei 2,1% (Stand 19.2.24) finanziert werden. Auch Kommunen können die Neubauförderung zur Schaffung von Wohnraum nutzen und dazu, abweichend von den anderen Antragstellern, auch Investitionszuschüsse beantragen.
Genossenschaftliches Wohnen
Seit Oktober 2022 fördern Bund und KfW Privatpersonen beim Erwerb einer Genossenschaftswohnung, in der sie selbst wohnen. Mit einem zinsgünstigen Förderkredit von bis zu 100.000 € wird sowohl der Kauf von Genossenschaftsanteilen einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft als auch die Gründung eigener Wohnungsgenossenschaften gefördert. Zum Programmstart 2024 liegt der Zinssatz zwischen 2 und 2,5 %, je nach Laufzeit. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 % ermöglicht.
Die finanziellen Mittel für die Förderung genossenschaftlichen Wohnens wird im Bundeshaushalt von bisher 9 Mio. € auf 15 Mio. € in 2024 angehoben. Nach Angaben des Bauministeriums leben in Deutschland ca. 5 Mio. Menschen in einer Genossenschaftswohnung, etwa 3 Mio. sind Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft.
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