22. Januar, 2024

Sanierungsfahrplan – Förderstopp beim BAFA aufgehoben

Zuschüsse zur Energieberatung und zum Sanierungsfahrplan wieder beantragbar

 

 

Bild: © Contrastwerkstatt – stock.adobe.com

Mit der Einigung im Haushaltsausschuss der Bundesregierung konnte der Förderstopp für die wichtigen vom BAFA administrierten Förderprogramme ab sofort aufgehoben werden. Die Förderprogramme zur Energieberatung in Wohngebäuden und in Nichtwohngebäuden (EBW und EBN), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), das Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden fortgesetzt.  Und zwar gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung und unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Für folgende Programme ist die Antragstellung und die Bewilligung möglich:

  • Energieberatung für Wohngebäude (EBW) – ab sofort
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) – ab sofort
  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
    Das Antragsportal wird am Montag, den 22.1.2024, geöffnet.
  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
    Anträge können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich ab dem 15.2.2024 wieder gestellt werden.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Individueller Sanierungsfahrplan

Unabhängige Energieberatung zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)