24. September, 2024

Gebäudesanierung mit 10 Milliarden Euro vom Staat gefördert

BAFA zieht positive Bilanz für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA meldet, dass seit Programmstart am 1. Januar 2021 bis zum 13. September 2024 mittlerweile über 10 Milliarden Euro Fördermittel für die energetische Sanierung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ausgezahlt wurden.
Unterstützung erhalten Antragsteller im Förderservice der febis Service GmbH. Fördergeldberater und Energieeffizienz-Experten sind behilflich, Termine, Fristen und Fördervoraussetzungen im Blick zu haben, die Förderanträge beim BAFA und der KfW einzureichen und nach Umsetzung der Modernisierungsmaßnahmen abzurufen.

Positive Bilanz für die BEG-Bundesförderung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein zentraler Bestandteil der Klimaschutzstrategie der deutschen Bundesregierung. Das Förderprogramm hat mit der Auszahlung von insgesamt 10 Milliarden Euro einen wichtigen Meilenstein erreicht. Die Fördermittel für energetische Sanierungsmaßnahmen wie die Modernisierung von Heizungen, der Einbau neuer Wärmeschutzfenster oder Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach oder Keller werden Gebäudeeigentümern bereitgestellt um die Energiewende voranzutreiben. Dr. Mandy Pastohr, Präsidentin des BAFA, betont: „Mit den ausgezahlten Fördermitteln unterstützen wir Eigentümerinnen und Eigentümer und Unternehmen dabei, klimafreundliche Technologien in die Breite zu tragen. Die zehn Milliarden Euro sind gut investiertes Geld, um unabhängiger von fossilen Energieträgern zu werden und die Klimaziele zu erreichen“.

Seit Programmstart wurden bis zum 13. September 2024 über 1,55 Mio. Anträge gestellt. Durch die Bundesförderung wurden insgesamt 829.505 energetische Maßnahmen in und an Bestandsgebäuden an Investitionsstandorten in ganz Deutschland unterstützt, unter anderem 303.242 installierte Wärmepumpen, 145.327 Biomasseanlagen und 905.456 m² installierte Solaranlagen für Warmwasser und Heizung. Die Auszahlungen der Fördergelder sind seit Programmstart über die Jahre hinweg stark angestiegen. Allein in 2024 wurden bis zum 13. September bereits 3,67 Mrd. Euro zugesagt.

BEG-Fördergelder mit dem febis-Förderservice sicher beantragen

Die BEG-Bundesförderung unterstützt Modernisierungsinvestitionen für Bestandsgebäude mit direkten Zuschüssen. Für Gebäudeeigentümer heißt das: Ein Teil der Modernisierungsausgaben kann als staatlicher Zuschuss beantragt werden. Zusätzlich zum Zuschuss kann ein Ergänzungskredit der KfW genutzt werden um weitere Investitionskosten zinsgünstig zu finanzieren. Der Förderservice der febis Service GmbH unterstützt sowohl Antragsteller als auch Fachbetriebe dabei, die staatlichen BEG-Fördergelder abzurufen.

Im Förderservice Heizungsmodernisierung werden alle erforderlichen Nachweise für die Beantragung und die Auszahlung der KfW-Heizungsförderung bereitgestellt. Je nach Gebäude, Antragsteller und neuer Heiztechnik beträgt die Heizungsförderung 30% bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben. Über die Förderhotline informiert der Förderservice zu den möglichen Förderoptionen und navigiert Förderservice-Kunden mit anschaulichen Schritt-für-Schritt-Anleitungen durch das KfW-Kundenportal.

Der Förderservice Gebäudehülle ist ein Komplett-Service für neue Fenster, für Fassadendämmung und Dach- oder Kellerdämmung, inkl. Energieeffizienz-Experten und Antragstellung in Vollmacht. Kunden von febis können den staatlichen Zuschuss von 15% und maximal 30.000 € förderfähige Ausgaben je Wohnung und Kalenderjahr zusätzlich erhöhen. Denn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) steigert die Förderquote auf 20% und verdoppelt die förderfähigen Kosten auf 60.000 € je Wohnung und Jahr. Auch der Sanierungsfahrplan wird staatlich bezuschusst und kann direkt bei febis angefordert und zeitnah, noch im Vorfeld der geplanten Maßnahme erstellt werden. Das sichert Hauseigentümern die höhere Förderquote für alle schon geplanten und in den kommenden Jahren anstehenden Maßnahmen zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle.

Nach Mitteilung des BAFA plant die jetzige Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen auch in Zukunft mit BEG-Fördergeldern bei der Umstellung auf nachhaltige Energielösungen zu unterstützen und einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von CO₂-Emissionen zu leisten. Wie die Vergangenheit allerdings zeigte, stehen Förderbudgets bei Haushaltsverhandlungen und Regierungswechseln immer wieder zur Diskussion, kurzfristige Programmänderungen, Förderkürzungen oder Fördertopps werden auch in Zukunft nicht ausbleiben. Martin Kutschka, Geschäftsführer der febis Service GmbH weiß, „Es gibt keinen generellen Anspruch auf die staatlichen Fördergelder. Nur wer sich an die Förderbedingungen hält, und den Förderantrag rechtzeitig einreicht, kann profitieren. Einmal beantragt, sind die Fördergelder reserviert und können nach Umsetzung der Modernisierung innerhalb des Bewilligungszeitraums abgerufen werden, bei der BEG-Förderung momentan im Zeitraum von bis zu 36 Monaten.

Förderantragsservice Wärmepumpe

30% – 70% Zuschuss

Notwendige Bestätigungen vom Energieeffizienz-Experten im Förderservice anfordern und Heizungszuschuss selbstständig bei der KfW beantragen

Förderantragsservice Wärmedämmung

15% – 20% Zuschuss

Komplettservice für die Beantragung der staatlichen Fördergelder zur Wärmedämmung von Dach, Fassade, Keller

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

50% Zuschuss

Unabhängige Energieberatung zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)