27. November, 2024

KfW startet Auszahlung der Heizungsförderung für Mehrfamilienhäuser und WEG

Private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften können die Auszahlung ihrer Zuschüsse beantragen

Bild: © KfW-Bildarchiv – Stephan Sperl

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, die eine Zuschusszusage für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung von der KfW erhalten und die Maßnahme bereits umgesetzt haben, können ab sofort ihren Zuschuss abrufen. Gleiches gilt für Wohneigentümergemeinschaften (WEG) bei geförderten Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Dazu können seit 27. November 2024 die für die Auszahlung erforderlichen Nachweise im KfW-Kundenportal hochgeladen werden. Fällt die anschließende Prüfung der Nachweisunterlagen und der Einhaltung der Fördervoraussetzungen durch die KfW positiv aus, wird die Auszahlung der Fördersumme aufs Bankkonto veranlasst –  in der Regel spätestens zum Ende des Folgemonats der Nachweisprüfung.

Das gilt grundsätzlich

Grundsätzlich gilt: Für alle, die eine Zuschusszusage zur Förderung der Heizungsmodernisierung von der KfW erhalten haben, sind die Fördermittel reserviert. Ab dem Tag der Zusage haben Antragsteller 36 Monate Zeit die Heizungsmodernisierung umzusetzen. Nach Einbau und Inbetriebnahme der neuen Heizung sind für die Auszahlung die erforderlichen Nachweise bei der KfW einzureichen.

Bisher können noch nicht alle Antragsteller die Auszahlung veranlassen

Im März 2025 plant die KfW die Nachweiseinreichung für weitere Antragsteller: für Unternehmen und deren Wohn- oder Nichtwohngebäude, für Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und für Eigentümer von vermieteten und selbstgenutzten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum.

Fördergeldservice für die Heizungsförderung

Im Fördergeldservice unterstützt febis Antragsteller dabei, die Heizungsförderung zu beantragen und abzurufen. Energieeffizienz-Experten erstellen sowohl die für das KfW-Kundenportal notwenige Bestätigung zum Antrag (BzA) als auch die zum Abruf der Fördergelder erforderliche Bestätigung nach Durchführung (BnD). Mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen für das KfW-Kundenportal und persönlicher Beratung und Hilfestellung über die Förderhotline (06190 / 92 63 – 433) vereinfacht der Fördergeldservice alle notwendigen Schritte bis hin zur Auszahlung.

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