14. Juli, 2023
Badsanierung mit KfW-Zuschuss – die Förderung für 2023 ist wieder geöffnet
Jetzt beantragen – bundesweit 10 % Modernisierungszuschuss!
Bild: Yakobchuk Olena – stock.adobe.com
Die Zuschüsse im KfW-Programm“ Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (455-B) können wieder beantragt werden.
Bereits beim Programmneustart weist die KfW darauf hin, dass das Förderbudget beschränkt ist. Anträge können nur so lange eingereicht werden, solange die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind. Das liegt an den Erfahrungen der letzten Jahre. In der Vergangenheit waren die Fördergelder schon nach wenigen Wochen vergeben. Es lohnt sich also, schnell zu sein.
10 % Zuschuss zur Badsanierung
Besonders beliebt ist das Förderprogramm für die Modernisierung des Badezimmers. Wer die Förderung rechtzeitig beantragt und sich an die Förderbedingungen hält, der kann beim Einbau einer bodengleichen Dusche, der Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidet, Waschbecken und Badewanne) und bei Anpassung von Grundriss und Raumaufteilung vom Zuschuss in Höhe von 10%, maximal 2.500 € profitieren.
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Förderberater übernehmen die komplette Abwicklung der Förderanträge – inkl. Online-Antrag und der erforderlichen Nachweisführung zur Auszahlung. Mit der Fördergeldservice-Checkliste und einem Angebot des SHK-Betriebes kann der Service einfach und bequem beauftragt werden.
Mehr zum Förderservice Badsanierung
Die Förderung im Überblick
Genutzt werden kann der Zuschuss von Privatpersonen, also Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohnungen, Besitzer einer Eigentumswohnung, Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) aus Privatpersonen oder auch Mieter einer Wohnung.
Die Antragstellung erfolgt im Vorfeld, online im KfW-Zuschussportal. Ist der Förderantrag erst einmal gestellt und der Eingang von der KfW bestätigt, ist der Zuschuss reserviert. Der Fachbetrieb kann nun beauftragt und die Badsanierung innerhalb von 36 Monaten angegangen und umgesetzt werden. Nach Fertigstellung muss die Durchführung des Vorhabens gegenüber der KfW nachgewiesen werden. Damit wird Auszahlung der Fördergelder veranlasst.
Die wichtigsten Neuerungen:
- Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen wurden.
- Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen als Berechnungsgrundlage für den prozentualen Zuschuss wurden von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert.
Das gilt es noch zu beachten
- Die Maßnahmen sind durch Fachunternehmen auszuführen.
- Eigenleistungen sind nicht förderfähig.
- Für eine Förderung der Modernisierungsmaßnahmen gelten technische Mindestanforderungen. Förderfähig sind die Kosten, die mit der Durchführung der Maßnahmen entsprechend der technischen Mindestanforderungen entstehen.
- Mieter sollten eine Modernisierungsvereinbarung mit Ihrem Vermieter abschließen
- Der Einbau neuer Fenster und Fenstertüren wird nicht in diesem Zuschussprogramm gefördert. Dazu kann ein Zuschuss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden.
Fördergeldservice zur Badsanierung
Komplett-Service für die Beantragung der staatlichen Fördergelder zur Badsanierung – 10% der Modernisierungskosten als Zuschuss, max. 2.500 €