15. März, 2023

BAFA Zuschuss für Luft-Luft-Wärmepumpe wieder möglich

Nachweis der Netzdienlichkeit einer Luft-Luft-Wärmepumpe über den Status-Report 60 Version 2 sichert die BAFA Förderung

Bild: © pololia – stock.adope.com

Luft-Luft-Wärmepumpen werden wieder in die Liste förderfähiger Wärmepumpen aufgenommen

Nach der Richtlinie der „Bundesförderung für effiziente Gebäude − Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) sind Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen (auch Luft-Luft-Wärmepumpen) grundsätzlich förderfähig. Im Februar 2023 wurden diese Geräte allerdings vorrübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen gestrichen.

Grund dafür: Es kam zu Unklarheiten bei der seit Januar 2023 einzuhaltenden Fördervoraussetzung an eine netzdienliche Schnittstelle. In der BEG EM förderfähige Wärmepumpen müssen seit Jahresbeginn über eine Schnittstelle verfügen, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können, beispielsweise anhand der Standards „SG Ready“ oder „VHP Ready“.

Nun konnten sich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) dazu abstimmen und auf eine Lösung einigen. Als Nachweis der Netzdienlichkeit für eine Luft-Luft-Wärmepumpe wird nun der Status-Report 60 / Version 2 „Anforderungen an DX-Luft-Luft-Wärmepumpen zur Erfüllung der Netzdienlichkeit nach BEG“ akzeptiert und das rückwirkend zum 1. Januar 2023. Damit werden Luft-Luft-Wärmepumpen wieder in die Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgenommen und nach der BEG EM gefördert.

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