Barrierefreiheit dieser Internetseite
Erklärung zur Barrierefreiheit – febis Service GmbH
Stand: 4.6.2025
Als febis Service GmbH haben wir ein großes Interesse daran über unsere Homepage möglichst vielen Nutzern den Zugang zu unseren Informationen und Services zu ermöglichen. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Daher arbeiten wir im Moment an einem Relaunch unserer Seiten die als barrierefreien Version aufgesetzt sein werden. Wir sind bemüht, unsere Websites www.foerderdata.de, www.fe-bis.de, www.foerderdata.at im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und deren Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage dafür sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549.
Konformitätsstatus Aktueller Status der Inhaltskonformität:
- Teilweise konform
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit Fotos und Infografiken:
- Nicht alle Fotos und Infografiken haben Alternativtexte. Infografiken werden auf der Homepage zumeist als zusätzliche, bildliche Abbildung der im Text beschriebenen Inhalte genutzt. An der Behebung des Problems wird gearbeitet.
PDF-Downloads:
- Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit. An der Behebung des Problems und der Bereitstellung barrierefreier Downloads wird gearbeitet.
Bewertungsmethoden
Die febis Service GmbH hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode bewertet:
- Selbsteinschätzung
Barrieren melden
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
Telefon: 06190 / 9263-400
E-Mail: info@fe-bis.de
Firmenanschrift:
febis Service GmbH
an Infopro Digital company
Frankfurter Straße 111
63067 Offenbach am Main
Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 5 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.
Feedbackmechanismus
Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von sechs Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Hessens, eingerichtet bei der Stabsstelle LBIT – Landeskompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik und Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrieren melden beziehungsweise im weiteren Schritt auch einen entsprechenden Antrag auf ein Durchsetzungsverfahren stellen.
Gemäß § 6 Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE) wird ein Verfahren zur Meldung von Barrieren angeboten um es Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, Barrieren zentral und direkt zu melden. Der dazu eingerichtete Feedback-Mechanismus gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 2 BITV HE ist eine „unmittelbar barrierefrei zugängliche und abrufbare Beschreibung und Verlinkung, die es ermöglicht, elektronisch Kontakt aufzunehmen, um noch bestehende Barrieren mitzuteilen und um Informationen und Inhalte, die nicht barrierefrei sind, in einem zugänglichen Format anzufordern […]“.
Durchsetzungsverfahren beantragen
Die betreibende Stelle bearbeitet die Meldung und informiert die Bürgerinnen und Bürgern über den Stand der Bearbeitung. Soweit die Meldung innerhalb von 6 Wochen unbeantwortet bleibt, können Bürgerinnen und Bürger auf ein zweites Instrument zurückgreifen. Mithilfe des Antragsformulars wird die Durchsetzungsstelle hinzugezogen. Im Rahmen des Durchsetzungsverfahrens wird eine Stellungnahme der entsprechenden Stelle eingeholt und Maßnahmen angeregt, die zur Beseitigung der Mängel beitragen können. Eine Kooperation ist dabei gemäß § 6 Absatz 3 BITV HE verpflichtend.
Kontakt:
Stabsstelle LBIT – Landeskompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik und Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de
Web: https://lbit.hessen.de/ueber-uns/durchsetzungsstelle