3. Dezember, 2025

Bauförderung 2026

Was die Bundesregierung 2026 für private Hauseigentümer plant

Beratung Wärmepumpe im Altbau

Bild: © von olly – stock.adobe.com

In den Verhandlungen über den Bundeshaushalt 2026 entscheidet die Regierung auch darüber, welche Fördertöpfe sie für 2026 bereitstellt und wie hoch die Bauförderung 2026 ausfällt. In der Diskussion sind neue gesetzliche Vorgaben und vereinfachte Förderbedingungen – allesamt zielen auf positive Kosteneffekte für Bestands- und Neubauten ab.. Hauseigentümer sollten sich frühzeitig informieren, um Investitionen planen und sich mögliche Fördermittel sichern zu können.

febis unterstützt dabei die passenden Förderungen zu finden.
Alle Infos zu den aktuellen Förderungen in 2026 und den neuen Förderungen oder Förderstopps sowie zu Förderhöhen und Förderdetails können Standortgenau und Maßnahmengenau über die Förderdatenbank foerderdata abgefragt werden.

Geht es um die momentan noch hohen staatlichen Modernisierungszuschüsse und die Heizungsförderung, unterstützt febis im Förderservice Hauseigentümer dabei, die Förderung sicher zu beantragen und fristgerecht abzurufen.

Gebäudeenergiegesetz (GEG): Wie geht es weiter?

Es steht bereits im Koalitionsvertrag – bis Mai 2026 plant die Regierung nun ihr überarbeitetes Gebäudeenergiegesetz vorzulegen, das technologieoffenerer, flexibler und einfacher sein soll. Zentraler Streitpunkt ist die 65-Prozent-Regel, nach der neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen. Die Regel gilt bereits für Neubauten und wird mit Vorliegen der ersten kommunalen Wärmeplanungen in Kraft treten.

Bleibt es beim aktuellen Stand, gilt Folgendes:

  • Ab 1. Juli 2026: In Städten über 100.000 Einwohnern dürfen nur noch Heizungen mit mind. 65 % erneuerbaren Energien neu installiert werden – sowohl im Bestand als auch bei Neubauten in Baulücken.
  • Bestehende Öl- und Gasheizungen können weiterbetrieben werden, solange sie funktionstüchtig sind.
  • Der Bund plant weiterhin eine Förderung für den Austausch alter fossiler Heizungen, allerdings stehen Förderbudget und die genauen Fördersätze noch nicht fest.

Effizienzhausförderung: Förderkürzungen bei der Gebäudesanierung

Deutliche Einschnitte sind vor allem für das Budget der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geplant. Wohl besonders betroffen: Die Förderung umfassender energetischer Sanierungen zum Effizienzhaus.

Geplant ist:

  • Weniger finanzielle Mittel für Effizienzhaussanierungen
  • Stärkerer Fokus auf Einzelmaßnahmen wie Wärmedämmung, Fenstertausch oder Heizungsmodernisierung
  • Förderrichtlinien sind für 2026 angekündigt

Für Eigentümer bedeutet das:
Maßnahmen frühzeitig planen, um von aktuellen Konditionen zu profitieren. febis unterstützt Hauseigentümer dabei, von den aktuellen Zuschüssen zu profitieren. Jetzt beantragte Maßnahmen können bequem innerhalb von 36 Monaten nach Zusage umgesetzt und abgerufen werden, auch wenn dann schon längst andere Förderbedingungen gelten.

Badsanierung: Zuschuss soll zurückkommen

Das Förderprogramm „Altersgerecht und barrierefrei Umbauen“ war eins die beliebtesten Förderprogramme, bis es aufgrund fehlender Haushaltsmittel eingestellt wurde. Vor allem für die Badsanierung wurden Jahr für Jahr unzählige Förderanträge gestellt, so dass der Fördertopf oftmals vor Ablauf des Jahres vergriffen war. Die Bundesregierung plant nun 2026 die Zuschussförderung wiederaufzunehmen.

Gefördert werden sollen altersgerechte und barrierefreie Umbauten, unter anderem:

  • Umbau von Badezimmern
  • Einbau barrierefreier Zugänge
  • Anpassungen für sicheren und komfortablen Wohnraum

Private Ladestationen: neue Förderung geplant

Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern ist ein neues Programm für private Ladeinfrastruktur (Wallboxen) geplant. Die finalen Konditionen werden Anfang 2026 erwartet. Förderfähig sollen u. a. sein:

  • Installation von Wallboxen in Tiefgaragen
  • Verstärkung des Netzanschlusses
  • Anpassungen der elektrischen Gebäudetechnik

Photovoltaik: Steuerliche Vorteile bleiben – die Einspeisevergütung könnte gestrichen werden

Der Nullsteuersatz für neue PV-Anlagen (bis 30 kWp) bleibt nach aktuellem Stand auch in 2026 bestehen.

  • 0 % Mehrwertsteuer auf Kauf und Installation
  • Keine Umsatzsteuer auf Einspeisevergütungen
  • Vereinfachte steuerliche Behandlung für Privatpersonen

Hingegen könnte es für neu installierte Photovoltaik-Anlagen in Zukunft keine feste Einspeisevergütung mehr geben. Die Bundesregierung erwägt die Einspeisevergütung zu beenden. Alternativ zur bisherigen EEG-Förderung könnten sogenannte Differenzverträge und die Direktvermarktung auch für kleine PV-Anlagen eingeführt werden. Für bereits installierte PV-Anlagen und deren für 20 Jahre vereinbarte Einspeisevergütung soll sich nichts ändern. Momentan erhalten PV-Betreiber noch 7,86 Cent pro Kilowattstunde, wenn sie einen Teil ihres Solarstroms ins öffentliche Netz einspeisen.

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