19. Dezember, 2024
BEG-Förderung 2025
Was bedeutet die Neuwahl für die BEG-Förderung
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Derzeit erreichen die Förderhotline vom febis-Förderservice viele Anrufe, wie es mit den Zuschüssen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitergeht. Wir fassen die derzeitige Situation zusammen und erklären, wann realistisch mit Änderungen zu rechnen ist, wie sich der vorläufige Bundeshaushalt auf die Förderbudgets auswirken kann und warum die derzeitigen Modernisierungszuschüsse ein guter Anlass sind, die eigenen Energiekosten zu reduzieren.
Anstehende Neuwahl stoppt kurzfristige Änderungen an bestehenden Gesetzen und Förderungen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist eng mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verwoben. Nach dem Motto „Fordern und Fördern“ legt das Gebäudeenergiegesetz die gesetzlichen Anforderungen für Neubau und Modernisierung und den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich auf Bundesebene zu Grunde. Mit der begleitenden Bundesförderung sollen Eigentümer von Gebäuden motiviert und belohnt werden, geplante Vorhaben energieeffizient anzugehen. Die Förderung zielt sowohl auf eine zeitnahe Umsetzung von Projekten ab als auch auf besonders effiziente Bau- und Modernisierungsvorhaben die über gesetzliche Mindeststandard hinausgehen.
Dass das GEG von der am 23. Februar 2025 neu zu wählenden Regierung angefasst wird, gilt als sicher. In welche Richtung, hängt davon ab, wer die Wahl gewinnen wird. Während die CDU plant die Ampel-Version des GEG komplett abzuschaffen, plädiert beispielsweise SPD-Bundesbauministerin Klara Geywitz für eine grundsätzliche Reform des Gesetzes. Des Weiteren muss die kommende Bundesregierung die EU-Gebäuderichtlinie umsetzen, was Anpassungen am derzeit gültigen GEG erfordern dürfte.
Wie wir jedoch nicht erst seit der Ampel-Regierung wissen, Regierungsbildung und anschließende Gesetzgebung in Bundestag und Bundesrat dauern ihre Zeit bis die neue Regierung steht und Ihre Vorhaben nach und nach angehen kann. Hier kommt erst einmal der vorläufige Bundeshaushalt ins Spiel.
Vorläufiger Bundeshaushalt gilt voraussichtlich bis 11. Juli 2025
Mit dem Bruch der Ampel-Regierung und der am 23. Februar 2025 stattfinden Neuwahl, gibt es für das erste Halbjahr 2025 keinen vom Bundestag gebilligten und gültigen Haushalt. Für diesen Fall sieht das Grundgesetz eine vorläufige Haushaltsführung vor, die vom Jahresbeginn 2025 zunächst bis zum 11. Juli gelten solle und auf Grundlage des bisherigen Regierungsentwurfs der Ampel-Koalition für den Etat 2025 basiert, den das Kabinett im Sommer 2024 gebilligt hatte. Für 2025 hatte die Ampel-Koalition mit Gesamtausgaben von fast 490 Milliarden Euro und einer Neuverschuldung von etwa 51 Milliarden Euro geplant. Nach den Regeln der vorläufigen Haushaltsführung kann der Bund ab Januar alle Ausgaben finanzieren, auf die ein Rechtsanspruch besteht, etwa das Bürgergeld oder die Gehälter des Bundespersonals. Zudem können auch Förderprogramme weiter finanziert werden, die bereits im Vorjahr bewilligt wurden – neue Ausgabenprojekte hingegen sind nicht möglich.
Damit ist die Fortführung der BEG-Bundesförderung über den Jahreswechsel hinaus grundsätzlich möglich. Aus der Erfahrung wissen wir, dass Förderstopps dennoch nicht auszuschließen sind und jederzeit, auch kurzfristig eintreten können. Förderstopps sind in der Regel Antragsstopps, das heißt: für bereits gestellte Anträge sind und bleiben die beantragten Fördergelder reserviert.
Tipp vom Förderservice:
Nicht nur im Falle eines Förderstopps – es lohnt es sich nach weiteren Fördermöglichkeiten zu schauen. Auch die Bundesländer, Landkreise, Kommunen und Energieversorger bieten Fördermöglichkeiten an. In Deutschland gibt es über 6.500 Förderungen, ein großer Teil davon sind direkte Zuschüsse. Zur geplanten Maßnahme am Wohnort passende Förderoptionen findet man einfach und schnell über die Online-Fördergeldsuche auf foerderdata.de. Hier gibt es auch aktuelle Informationen zur BEG-Förderung.
BEG – diese Zuschüsse können momentan beantragt werden
KfW-Heizungsförderung – 30%-70% Zuschuss
Derzeit können die Zuschüsse zur Heizungsmodernisierung bei der KfW beantragt werden. Je nach Heizung, Antragsteller und Gebäude beträgt der Zuschuss 30% bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben. Für die Antragstellung muss ein bereits unterschriebener Liefer- / Leistungsvertrag vorliegen, der eine aufschiebende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage enthält. Ebenfalls wird eine Bestätigung zum Antrag (BzA) benötigt, die der Heizungsbauer oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt. Im febis Förderservice kann die BzA vom Energieeffizienz-Experte bequem online angefordert werden.
15%-20% Fensterförderung und Zuschüsse für die Dämmung von Dach, Wand und Keller
Die Zuschüsse für neue Fenster, eine neue Haustür sowie für eine Fassaden-, Dach oder Kellerdämmung können beim BAFA beantragt werden. Die Förderung beträgt 15% der förderfähigen Ausgaben. Liegt ein Sanierungsfahrplan für das Wohngebäude vor, erhöht sich der Zuschuss auf 20%, bei zugleich doppelt so hohen förderfähigen Ausgaben. Der Zuschuss beim BAFA kann nur mit einem Energieeffizienz-Experten beantragt werden. Der febis-Förderservice bietet einen Rund-Um-Service von der Antragstellung in Vollmacht bis hin zum Abruf der Fördergelder. Wer seine Förderung mittels Sanierungsfahrplan steigern will, kann den Sanierungsfahrplan bei febis anfordern.
Tipp vom febis Förderservice:
Während die Heizungsförderung nur einmal ausgeschöpft werden kann, wird die Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle je Kalenderjahr und Wohneinheit gewährt. Modernisierungsmaßnahmen können so nach und nach angegangen werden, jeweils mit Zuschuss vom Staat.
Ob Heizung oder Gebäudehülle, mit Zuschusszusage von KfW oder BAFA, kann zusätzlich der Ergänzungskredit über die KfW genutzt werden um weiter Modernisierungskosten zinsgünstig zu finanzieren.
Energieeffiziente Gebäude – Eine Frage der Perspektive
Letztlich hat eine amtierende Regierung den gesamten Gebäudebestand und die daraus resultierenden CO2-Emissionen und Klimaziele im Blick – auf Deutschland- und EU-Ebene. Wie die Regierung plant die Klimaziele erreicht zu wollen, welche Gesetze und Förderungen dazu notwendig erscheinen, hängt von der Regierungspartei und deren Kurs ab. Im Wahlkampf gilt es mehr denn je Ruhe zu bewahren. Persönliche Meinungen einzelner und Fakten auseinanderzuhalten. Jeder – ob Abgeordnete, Parteien oder Kanzlerkandidaten wollen sich in Position bringen und Stimmen für sich gewinnen.
Für Hauseigentümer stehen vor allem die erforderlichen Investitionskosten und die laufenden Rechnungen für Heizung und Strom im Fokus. Die Herausforderungen: Jedes Wohngebäude ein individuelles Projekt. Für Eigentümer gilt es knallharte Investitionsentscheidungen zu treffen, die mit weiteren Anschaffungen konkurrieren – oftmals durch persönliche Lebenssituationen verursacht, an den Wohnort gebunden und vom bereitstehenden Haushaltsbudget und Finanzierungsmöglichkeiten abhängig.
Energieeffizienz ist dabei nur ein Faktor von Vielen – wirkt sich allerdings maßgeblich auf die augenscheinlich erst einmal deutlich höheren Investitionskosten aus. Die dauerhafte Verringerung der laufenden Energiekosten wird dabei oft unterschätzt und entscheidende Einsparungen aufgrund der zukünftigen Energiepreissteigerung nicht einkalkuliert. Genauso wie eine mögliche Förderung. Der bürokratische Aufwand Förderungen nutzen zu können und die sich ständig ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen im Auge zu haben, schrecken viele ab. Dabei können direkte Zuschüsse die Investitionskosten von vorn herein senken. In Kombination stellen realisierbare Energieeinsparungen zusammen mit Modernisierungszuschüssen gute Rahmenbedingungen Modernisierungsvorhaben anzugehen. Wenn die Politik ihre Hausaufgaben macht, können auch Modernisierer realistisch planen und Vorhaben zu ihrem eigenen Vorteil angehen und gleichzeitig ihren Beitrag zum Erfüllen der Klimaziele leisten.
Fördergeldservice Heizungsmodernisierung
für Holz- oder Pelletheizung, Wärmepumpe, Solarthermie oder Anschluss an Fernwärme
Fördergeldservice Gebäudehülle
für Fenster, Dachfenster, Haustür, Fassaden-, Dach und Kellerdämmung
Individueller Sanierungsfahrplan
Unabhängige Energieberatung zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)