7. Juli, 2025
BEG-Förderung 2025 und 2026 – was steht im Haushaltsentwurf der Bundesregierung?
Wer Modernisierungen am Haus plant, sollte sich die Fördergelder der BEG-Förderung jetzt noch reservieren

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Die Zuschüsse zur Modernisierung von Gebäuden mit dem Fokus auf Energiesparen, CO2 sparen, Energieeffizienz und Klimaschutz auch in 2025 können aktuell weiterhin abgerufen werden. Bisher gilt weiterhin: Die BEG-Förderung 2025 steht im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung weiterhin zur Verfügung. Eigentümer können Förderanträge für die BEG-Programmteile zur Heizungsförderung, für einzelne Sanierungsmaßnahmen, für eine Energieberatung und den individuellen Sanierungsfahrplan sowie für eine umfassende Effizienzhaussanierung stellen.
30% bis 70% Heizungsförderung
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) wird die Heizungsmodernisierung mit einem Zuschuss von mindestens 30% bezuschusst. Wer sein Wohneigentum, egal ob Eigenheim oder Eigentumswohnung, selbst bewohnt, kann von Bonusförderungen profitieren und mit 50% bis zu 70% Zuschuss rechnen.15-20% Zuschuss für die Modernisierung der Gebäudehülle
Neue Fenster oder eine Hauseingangstür sowie Dämmmaßnahmen an Dach, Spitzboden, Außenwand, Kellerdecke oder Keller werden mit 15 % bezuschusst, je Wohnung können 30.000 Euro im Jahr für die Förderung angesetzt werden. Liegt ein Sanierungsfahrplan fürs Wohnhaus vor, erhöht sich die Förderquote auf 20%. Zudem können mit 60.000 € je Wohnung und Jahr doppelt so hohe, förderfähige Kosten angesetzt werden.Ergänzungskredit ab 0,01 %
Mit einer Zuschusszusage kann zusätzlich der KfW-Ergänzungskredit genutzt werden. Die über den Zuschuss hinausgehenden, selbst zu tragenden Modernisierungskosten können so zinsgünstig finanziert werden. Einmal umgesetzt, können Hauseigentümer sofort von den Energieeinsparen profitieren und die Modernisierungskosten langfristig abzahlen. Der Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit dem Zuschuss genutzt und über eine Bank oder einen Finanzierer beantragt werden.
Mit dem febis-Förderservice einfach und sicher zur BEG-Förderung
Wer eine Modernisierung plant, sollte sich die Zuschüsse unbedingt sicher. Einmal beantragt, ist die Förderung über den Bewilligungszeitraum von 48 Monaten für das geplante Vorhaben reserviert und von zukünftigen Förderkürzungen, Stopps oder Neuregelungen der Förderung unberührt. Im Förderservice der febis Service GmbH unterstützten versierte Fördergeldberater und Energieeffizienz-Experten Antragsteller von der Beantragung bis hin zum Abruf der Sanierungszuschüsse. Eine Förderhotline berät kostenfrei 06190 / 92 63 – 433 rund um die KfW-Heizungsförderung und zu BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen.
Der Bundeshaushalt entscheidet über die BEG-Förderung 2025 und 2026
Ob und wie hoch die Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weiterhin ausgezahlt werden, hängt maßgeblich am im Bundeshaushalt eingeplanten Förderbudget ab. Am 24. Juni 2025 hat das Bundeskabinett den Haushalt 2025 und die Eckpfeiler für den Haushalt 2026 beschlossen. Der Regierungsentwurf zum Haushaltsgesetz liegt nun dem Bundestag und dem Haushaltsausschuss vor und soll in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, vom 8. bis 11. Juli, erstmals beraten werden. Die Bereinigungssitzung ist für September geplant, für den Haushalt 2026 im November.
Der Regierungsentwurf sieht bisher zwar vor, dass die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) stabil und mit rund 16,5 Milliarden Euro auf Vorjahresniveau bleiben. Wie genau die Förderprogramme künftig gestaltet und finanziell ausgestattet werden, ist bisher allerdings noch unklar.
Klar ist bereits, es werden weitere Gelder aus dem KTF für andere Investition abgerufen. So soll aus dem Klima- und Transformationsfonds künftig auch die Gasspeicherumlage finanziert werden, um die im Wahlkampf versprochene Entlastung von Gaskunden umzusetzen. Nicht nur dieses Geld wird dann für Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden fehlen. Auch für die ebenfalls versprochene Entlastung bei der Stromsteuer sollen Gelder aus dem KTF herangezogen werden. Bisher sieht der Regierungsentwurf die Stromsteuerentlastung nur für große Unternehmen vor. Das kleine Unternehmen und private Haushalte leer ausgehen sollen, sorgt allerdings bereits vor einer Debatte im Bundestag für Unmut und Diskussionsbedarf. Um die Entlastung doch noch für alle Verbraucher gegen zu finanzieren, wird innerhalb der CDU bereits über Einschnitte bei der Heizungsförderung gesprochen. Damit könnten erneut langfristig wirksame Maßnahmen zum Klimaschutz kurzsichtigen Haushaltseinsparungen zum Opfer fallen.
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